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   BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15   

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https://dejure.org/2016,14980
BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15 (https://dejure.org/2016,14980)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2016 - I ZR 137/15 (https://dejure.org/2016,14980)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15 (https://dejure.org/2016,14980)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Fremdcoupon-Einlösung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fremdcoupon-Einlösung

    § 4 Nr 4 UWG, § 4 Nr 10 UWG vom 03.07.2004
    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer als gezielte Mitbewerberbehinderung; Beeinträchtigung der Werbung des Mitbewerbers durch eigene Werbemaßnahmen - Fremdcoupon-Einlösung

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer (Fremdcoupon-Einlösung)

  • IWW

    § 4 Nr. 10 UWG, § ... 4 Nr. 4 UWG, § 3 Abs. 2 Satz 1 UWG, Richtlinie 2005/29/EG, § 3 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1, 2 UWG, Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Fremdcoupon-Einlösung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer Einlösung von Rabattgutscheinen der Mitbewerber im Drogeriegewerbe von einer gezielten Mitbewerberbehinderung

  • Betriebs-Berater

    Fremdcoupon-Einlösung stellt keine gezielte Mitbewerberbehinderung dar

  • kanzlei.biz

    Unternehmen darf Rabattgutscheine von Mitbewerbern einlösen

  • online-und-recht.de

    Einlösung von Fremdcoupons ist kein Wettbewerbsverstoß

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der Einlösung von Rabattgutscheinen anderer Marktteilnehmer als gezielte Mitbewerberbehinderung; Beeinträchtigung der Werbung des Mitbewerbers durch eigene Werbemaßnahmen - Fremdcoupon-Einlösung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • karief.com (Kurzinformation und Volltext)

    Werben Sie damit, dass Sie die Rabattgutscheine Ihrer direkten Konkurrenten einlösen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 2 S. 1; UWG § 4 Nr. 4
    Abgrenzung einer Einlösung von Rabattgutscheinen der Mitbewerber im Drogeriegewerbe von einer gezielten Mitbewerberbehinderung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdcoupon-Einlösung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unlautere Werbung mit Einlösung der Rabattgutscheine von Mitbewerbern ("Fremdcoupon-Einlösung")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Einlösung von Rabatt-Coupons von Konkurrenten ist nicht wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Marketing: BGH erlaubt Akzeptanz fremder Rabatt Coupons

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Anhängen an fremde Rabatt-Aktionen ist nicht unlauter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    10% - auch auf fremde Rabatt-Coupons

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rabatt-Gutscheine: Drogerie darf mit Konkurrenz-Coupons werben

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern nicht unlauter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen Rabattgutscheine der Konkurrenz annehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH entscheidet Kampf der Drogeriemarktketten um "Gutscheinkunden"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Fremde" Rabatt-Coupons eingelöst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdcoupon-Einlösung stellt keine gezielte Mitbewerberbehinderung dar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einlösen der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern nicht wettbewerbswidrig

  • spiegel.de (Pressemeldung, 23.06.2016)

    Drogeriekette darf Gutscheine der Konkurrenz einlösen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern nicht wettbewerbswidrig

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Unternehmen darf auch Rabatt-Coupons von Mitbewerbern einlösen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Annahme fremder Rabatt-Coupons erlaubt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Müller-Rabattaktion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einlösen der Rabatt-Coupons von Konkurrenten verstößt nicht gegen UWG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rabatt im Drogeriemarkt: Coupon-Einlösung bei der Konkurrenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Rabatt-Coupons eines Mitbewerbers

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern nicht unlauter

  • otto-schmidt.de (Pressemitteilung)

    Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Man darf auch fremde Coupons einlösen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern grundsätzlich zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Darf ein Händler die Rabattcoupons der Konkurrenz einlösen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung im Einzelhandel - Möglichkeit der Einlösung von Fremdcoupons

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wettbewerbszentrale: Einlösung fremder Rabattgutscheine

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einlösen fremder Rabattgutscheine ist zulässig

  • juris.de PDF, S. 17 (Entscheidungsbesprechung)

    Rabatt-Coupons im Wettbewerbskampf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 294
  • ZIP 2016, 51
  • ZIP 2017, 399
  • MDR 2017, 101
  • GRUR 2017, 92
  • MIR 2017, Dok. 001
  • BB 2016, 2945
  • K&R 2017, 49
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 164/12, GRUR 2014, 393 Rn. 28 = WRP 2014, 424 - wetteronline.de; Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 16 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WPR 2012, 817 - Mietwagenwerbung; GRUR 2014, 393 Rn. 35 - wetteronline.de; BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 274/14, GRUR 2016, 825 Rn. 22 = WRP 2016, 977 - Tarifwechsel).

    (1) Bei dieser Fallgruppe liegt die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers darin, dass die von oder für einen Mitbewerber geschaffenen Einrichtungen für eigene Zwecke ausgenutzt werden, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346 Rn. 15 = WRP 2010, 633 - Rufumleitung; BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 33 - wetteronline.de; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.27 b).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07

    Rufumleitung

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    (1) Bei dieser Fallgruppe liegt die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers darin, dass die von oder für einen Mitbewerber geschaffenen Einrichtungen für eigene Zwecke ausgenutzt werden, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 150/07, GRUR 2010, 346 Rn. 15 = WRP 2010, 633 - Rufumleitung; BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 33 - wetteronline.de; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 4.27 b).

    Der Senat hat dies in einem Fall angenommen, in dem von einem Telekommunikationsunternehmen zur Erbringung entgeltpflichtiger Telekommunikationsdienstleistungen geschaffene Einrichtungen von einem Mitbewerber genutzt wurden, ohne diese Dienstleistungen entgeltlich in Anspruch zu nehmen (BGH, GRUR 2010, 346 Rn. 15 f. - Rufumleitung).

    Das Verhalten des Mitbewerbers war unlauter, weil er sich bei der Schaltung einer Rufumleitung Leistungen der Klägerin jenes Verfahrens zunutze machte, die in der Bereithaltung des Mobilfunkanschlusses und der Unterhaltung des Mobilfunknetzes bestanden, gleichwohl aber den unmittelbar bevorstehenden Anfall eines Zusammenschlussentgelts zugunsten der dortigen Kläger verhinderte (BGH, GRUR 2010, 346 Rn. 18 - Rufumleitung).

  • LG Ulm, 20.11.2014 - 11 O 36/14

    Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung wegen Behinderung von Mitbewerbern bzgl.

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Ulm, WRP 2015, 491).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    a) Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 9 = WRP 2016, 450 - Fressnapf, mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 174/08

    Änderung der Voreinstellung III

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Es muss den einzelnen Mitbewerbern, die von einer möglichen Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (§ 4 Nr. 10 UWG aF) betroffen werden, überlassen bleiben, ob sie die Behinderung hinnehmen wollen oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Rn. 22 = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 174/08, GRUR 2011, 543 Rn. 8 = WRP 2011, 749 = Änderung der Voreinstellung III).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Es muss den einzelnen Mitbewerbern, die von einer möglichen Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (§ 4 Nr. 10 UWG aF) betroffen werden, überlassen bleiben, ob sie die Behinderung hinnehmen wollen oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 Rn. 22 = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 174/08, GRUR 2011, 543 Rn. 8 = WRP 2011, 749 = Änderung der Voreinstellung III).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 274/14

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Versicherungsmaklers durch einen

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WPR 2012, 817 - Mietwagenwerbung; GRUR 2014, 393 Rn. 35 - wetteronline.de; BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 274/14, GRUR 2016, 825 Rn. 22 = WRP 2016, 977 - Tarifwechsel).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WPR 2012, 817 - Mietwagenwerbung; GRUR 2014, 393 Rn. 35 - wetteronline.de; BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 274/14, GRUR 2016, 825 Rn. 22 = WRP 2016, 977 - Tarifwechsel).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2015 - 2 U 148/14

    Gutscheineinlösung - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit der Ankündigung der

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart, WRP 2015, 1128).
  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 188/13

    Zulässigkeit der allgemeinen Markenrechtsbeschwerde - Uhrenankauf im Internet

    Auszug aus BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 164/12, GRUR 2014, 393 Rn. 28 = WRP 2014, 424 - wetteronline.de; Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 16 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse; Urteil vom 30. April 2014 - I ZR 224/12, GRUR 2014, 785 Rn. 23 = WRP 2014, 839 - Flugvermittlung im Internet; Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 16 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 16 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2017, 397 Rn. 49 - World of Warcraft II).

    Nicht anders als in den Fällen der Werbebehinderung (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung) stellt eine Beeinträchtigung, die sich erst aufgrund der freien Entscheidung eines weiteren Marktteilnehmers ergibt, grundsätzlich keine unlautere Behinderung dar.

    Zwar ist für die mitbewerberschützenden Tatbestände des § 4 UWG anerkannt, dass ihre Geltendmachung dem in seinem individuellen Schutzinteresse betroffenen Mitbewerber vorbehalten ist (zu § 4 Nr. 4 UWG vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 31 - Fremdcoupon-Einlösung, mwN).

  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    Das Relevanzerfordernis in § 3 Abs. 2 UWG ist nicht anders auszulegen als die bisherige Spürbarkeitsklausel in § 3 Abs. 1, 2 UWG aF (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 10 = WRP 2017, 49 - Fremdcoupon-Einlösung).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2017, 397 4 Rn. 49 - World of Warcraft II; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2012, 645 Rn. 17 - Mietwagenwerbung; BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 35 - wetteronline.de; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 13 - Portierungsauftrag).

    Daher kommt es schon nicht darauf an, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt der Leser bzw. Teilende als ein der Klägerin zuzurechnender "Kunde" anzusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 17 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Bei dieser in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppe liegt die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers darin, dass die von oder für einen Mitbewerber geschaffenen Einrichtungen für eigene Zwecke ausgenutzt werden, ohne dafür ein Entgelt zu entrichten (vgl. BGH, GRUR 2010, 346 Rn. 15, 18 ff. - Rufumleitung; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 26 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Der Bundesgerichtshof hat es bereits als zweifelhaft erachtet, ob die Werbung eines Mitbewerbers - wie hier in Gestalt des klägerischen Teasers auf Facebook - eine fremde Einrichtung sein kann, die in unlauterer Weise ausgenutzt werden kann, oder ob der Begriff der Einrichtung in diesem Sinne auf Produktions- und Betriebsmittel zu beschränken ist, die unmittelbar für oder im Zusammenhang mit Umsatzgeschäften genutzt werden, so dass die dem Umsatzgeschäft vorgelagerte Werbung nicht erfasst wird (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 27 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Unter dem Gesichtspunkt unlauterer Werbebehinderung ist es allerdings grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Werbemaßnahmen eines Unternehmens mittelbar dazu führen, dass die Werbung von Mitbewerbern nicht oder nicht mehr so wie zuvor zur Geltung kommt, mag dies dem Werbenden auch bewusst sein (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung).

    So ist auch Gegenwerbung, also eine Werbung, die bewusst in räumlicher Nähe zur Werbung eines Mitbewerbers angebracht oder verteilt wird mit dem Ziel, den Verbraucher auf das eigene Angebot hinzulenken, sofern keine besonderen Umstände hinzukommen, nicht unlauter (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 38. Aufl. 2020, UWG § 4 Rn. 4.75).

    Demgegenüber kann allerdings die Beeinträchtigung der Werbung eines Mitbewerbers - etwa durch deren Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung oder Verdeckung - im Einzelfall eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers darstellen, etwa durch Beeinträchtigung der Werbewirkung gegenüber einem durch diesen angesprochenes Publikum (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2004, 877 (879) - Werbeblocker; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 350 - Wildes Plakatieren).

    Abzugrenzen ist dies grundsätzlich danach, ob eine Werbung erst aufgrund einer bewussten Entscheidung der Verbraucher beeinträchtigt wird (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 21 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Auch umgekehrt ist das bloße Ausnutzen einer Werbung eines Mitbewerbers für eigene Zwecke nicht per se unlauter (vgl. BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 23 - Fremdcoupon-Einlösung).

    gg) In der gebotenen Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2017, 397 Rn. 49 - World of Warcraft II; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag) erweist sich das Handeln der Beklagten im Rahmen des streitgegenständlichen Faktenchecks allerdings nicht als unlauter.

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Eindrehpapier

    bb) Zum Tatbestand der gezielten Behinderung von Mitbewerbern nach § 4 Nr. 4 UWG hat der Senat entschieden, dass es den einzelnen Mitbewerbern, die von einer möglichen Behinderung betroffen werden, überlassen bleiben muss, ob sie diese hinnehmen wollen oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 [juris Rn. 31] = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; zu § 4 Nr. 10 UWG aF vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 48/06, GRUR 2009, 416 [juris Rn. 22] = WRP 2009, 432 - Küchentiefstpreis-Garantie; Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 174/08, GRUR 2011, 543 [juris Rn. 8] = WRP 2011, 749 - Änderung der Voreinstellung III).

    cc) Für Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG (vgl. BGH, GRUR 2009, 416 [juris Rn. 23] - Küchentiefstpreis-Garantie) und für Verstöße gegen den Behinderungstatbestand des § 4 Nr. 4 UWG (BGH, GRUR 2009, 416 [juris Rn. 22] - Küchentiefstpreis-Garantie; GRUR 2011, 543 [juris Rn. 8] - Änderung der Voreinstellung III; GRUR 2017, 92 [juris Rn. 31] - Fremdcoupon-Einlösung) hat der Senat zudem entschieden, dass aus diesen Erwägungen auch die Verbandsklagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG teleologisch zu reduzieren ist.

  • OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren

    Zum anderen ist nach Rechtsprechung und Literatur selbst eine Werbung, die bewusst in räumlicher Nähe zur Werbung eines Mitbewerbers angebracht oder verteilt wird mit dem Ziel, den Verbraucher auf das eigene Angebot hin zu lenken, grundsätzlich zulässig (allerdings streitig, so OLG Stuttgart, Urt. v. 02.07.2015 - 2 U 148/14, WRP 2015, 1128, juris Tz. 72 - Revision durch Urteil des BGH vom 23.06.2016 - I ZR 137/15 zurückgewiesen; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 4.29, Ohly, in: Ohly/Sosnitza, UWG, a.a.O. § 4 Rdn. 10/47 - 49, jew. m.w.Nachw.) Werbemaßnahmen in unmittelbarer Nähe zum Mitbewerber sind danach wettbewerbskonform, wenn sie sich darauf beschränken, dem potentiellen Kunden eine Information über andere Kaufmöglichkeiten zu geben, mögen sie auch ihn auch zur Änderung seines Kaufentschlusses veranlassen.

    Diesen Aspekt hat auch der Bundesgerichtshof in der oben genannten Entscheidung vom 23.06.2016 (I ZR 137/15, dort Tz. 21) betont und darauf hingewiesen, dass es bereits nach früherer Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist, wenn eine aufgestellte Reklametafel den Blick auch die Leuchtreklame eines Mitbewerbers verstellt oder Schutzhüllen für Fernsprechbücher ausgegeben werden, die Werbung auf der Titelseite nicht mehr erkennen lassen.

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen

    Eine unlautere Behinderung des Mitbewerbers liegt deshalb erst vor, wenn auf Kunden, die bereits dem Wettbewerber zuzurechnen sind, in unangemessener Weise eingewirkt wird, um sie als eigene Kunden zu gewinnen oder zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 16 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung, mwN).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen:

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397 Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WRP 2012, 817 - Mietwagenwerbung; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung).

  • OLG Dresden, 09.10.2020 - 14 U 807/20

    Unlauteres Abfangen von Patienten

    Unangemessen ist die Einwirkung insbesondere, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, das Angebot des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (st. Rspr.; vgl. BGH WRP 2018, 324 Rn. 13 - Portierungsauftrag; BGH GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer

    Abzugrenzen ist dies lediglich von den Fällen, in denen (nur) Interessen eines bestimmten Mitbewerbers berührt werden (vgl. BGH GRUR 2017, 92 Rn 31 - Fremdcoupon-Einlösung), so z.B. bei § 4 Nr. 4 UWG.
  • OLG Nürnberg, 12.11.2019 - 3 U 592/19

    Nur mitbewerberbezogene Tatbestände anwendbar auf bloßes

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

  • OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16

    Emissionshaus - Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers: Unangemessene

  • OLG München, 23.03.2017 - U 3702/16

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Zugangsbeschränkungen bei der

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 88/15

    Rabattaktion von mytaxi, Rabattaktion für Taxidienstleistungen -

  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 4 U 74/19

    Wettbewerbswidrigkeit des Verlangens der Vorlage einer Originalvollmacht bei

  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

  • OLG Hamburg, 16.08.2018 - 5 U 46/17
  • OLG München, 21.07.2022 - 29 U 1499/20

    Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ankauf von Lebensversicherungsverträgen

  • LG München I, 10.11.2021 - 21 O 13540/21

    Anschwärzung und gezielte Behinderung durch Warnung potentieller Investoren

  • OLG Dresden, 16.07.2021 - 14 U 319/21

    Unterlassung des Anbietens von steuerlicher Beratung; Begriff des

  • OLG Hamm, 10.09.2020 - 4 U 4/20

    Irreführung über die betriebliche Herkunft einer Ware; Maßgeblicher Eindruck

  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 6 O 12/20
  • LG Kassel, 22.10.2018 - 11 O 1385/18
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