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   BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77   

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https://dejure.org/1979,1193
BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77 (https://dejure.org/1979,1193)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1979 - I ZR 139/77 (https://dejure.org/1979,1193)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1979 - I ZR 139/77 (https://dejure.org/1979,1193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen nicht gängiger Artikel unter dem Katalogpreis für Versandhäuser - Marktschreierische Aufmachung einer Anzeige - Werbung als erlaubtes Sonderangebot - Begriff "außerhalb des regelmäßigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 342
  • MDR 1980, 202
  • GRUR 1980, 112
  • DB 1980, 81
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77

    Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77
    Dagegen ist die Feststellung, die Waren würden nicht ohne zeitliche Begrenzung angeboten, unter den hier festgestellten Umständen im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. jedoch zur Beurteilung des Wortes "jetzt" als Merkmal zeitlicher Begrenzung das Urteil des Senats vom 13. Juli 1979 - I ZR 128/77 - Radikal gesenkte Preise).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77
    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 1961 (GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II) klargestellt, daß die Ankündigung ein sehr wesentlicher Teil der Veranstaltung sei und daß gerade die Ankündigung vielfach erst die Verkaufsveranstaltung zur unzulässigen Sonderveranstaltung mache (a.a.O. unter II c).
  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Das Berufungsgericht weist allerdings zu Recht darauf hin, daß der deutsche Gesetzgeber mit dem Sonderveranstaltungsverbot auch das Ziel verfolgt hat, die Verbraucher vor einer übermäßig unsachlichen Beeinflussung ihrer wirtschaftlichen Entschließungen zu schützen (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; Baumbach/Hefermehl aaO § 7 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).

    Dem einzelnen Gewerbetreibenden soll nach der Gesetzesintention nicht erlaubt sein, durch regelwidrige Verkaufsveranstaltungen dem Publikum die Vorstellung besonderer Kaufvorteile zu vermitteln, damit einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu erlangen und diese zu entsprechenden Reaktionen mit der Gefahr unwirtschaftlicher gegenseitiger Übersteigerungen zu veranlassen (vgl. BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 6).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).

    Dem einzelnen Gewerbetreibenden soll nach der Gesetzesintention nicht erlaubt sein, durch regelwidrige Verkaufsveranstaltungen dem Publikum die Vorstellung besonderer Kaufvorteile zu vermitteln, damit einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu erlangen und diese zu entsprechenden Reaktionen mit der Gefahr unwirtschaftlicher gegenseitiger Übersteigerungen zu veranlassen (vgl. BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 6).

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).

    Dem einzelnen Gewerbetreibenden soll nach der Gesetzesintention nicht erlaubt sein, durch regelwidrige Verkaufsveranstaltungen dem Publikum die Vorstellung besonderer Kaufvorteile zu vermitteln, damit einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu erlangen und diese zu entsprechenden Reaktionen mit der Gefahr unwirtschaftlicher gegenseitiger Übersteigerungen zu veranlassen (vgl. BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 6).

  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87

    "Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten

    a) Für die Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einzuordnen ist, kommt es entscheidend auf den Eindruck an, den das Publikum aus der Branchenübung und der konkreten werbemäßigen Anpreisung gewinnt (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 f. - Sensationelle Preissenkungen; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 - Nur drei Tage; Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 106/80, GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten).

    Da die Auffassung des Verkehrs sich in aller Regel an dem orientiert, was ihm in der Branche begegnet (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 Sensationelle Preissenkungen), kann einer danach orientierten Verbrauchererwartung nur durch einen deutlichen, das abweichende geschäftliche Verhalten kennzeichnenden Hinweis begegnet werden.

  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (z. B. Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Pieper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt eine Verkaufsveranstaltung bereits dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen nach den Gesamtumständen trotz Branchenüblichkeit der Eindruck entsteht, dass die Aktion nicht mehr im Rahmen des Regelmäßigen liegt (BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen), wenn sie also als eine Unterbrechung des normalen, gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erscheint und den Eindruck des Einmaligen, Unwiederholbaren entstehen lässt (BGH, WRP 2003, 511, 513 - Begrenzte Preissenkung).

  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).

    Außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt eine Verkaufsveranstaltung bereits dann, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen nach den Gesamtumständen trotz Branchenüblichkeit der Eindruck entsteht, dass die Aktion nicht mehr im Rahmen des Regelmäßigen liegt (BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen).

  • OLG Frankfurt, 03.05.1988 - 14 U 205/87

    Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs;

    Hierfür wiederum genüge, daß eine Verkaufsveranstaltung gewisse Eigenheiten das normalen Geschäftsverkehrs vermissen und stattdessen ungewöhnliche Besonderheiten erkennen läßt, die den Eindruck des Einmaligen und Unwiederholbaren machen (vgl. BGH NJW 1958, 945 (947) [BGH 25.03.1958 - I ZR 38/57] ; NJW 1980, 342 (343) [BGH 28.09.1979 - I ZR 139/77] ).

    Andere konkretere Formulierungen aber, wie sie mit "sparen wie nie" (vgl. BHG NJW 1980, 342, (343) [BGH 28.09.1979 - I ZR 139/77] ), "Aktionszeitraum" (vgl. BGH NJW 1980, 1793), "Sonderpreiseschnell zugreifen am Freitag" (vgl. BGH NJW 1979, 2561 (2562)), "Mords-Preis-Gaudi" (vgl. BGH NJW 1979, 1205), "Ferienpreis" (vgl. BGH NJW 1973, 1607), "Wir schenken Ihnen ... für kurze Zeit" (vgl. BGH DB 1971, 2107 [BGH 16.06.1971 - I ZR 11/70] ) bekannten Rechtsprechungsfällen zugrunde liegen, enthält die Anzeige nicht.

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 97/86

    Fertighaus; Begriff des Warenverkaufs im Einzelhandel; Verkaufsangebot für

    Das gilt insbesondere auch für Sinn und Zweck dieser Sonderregelung, die nicht nur im Interesse der Mitbewerber, sondern - wie in neuerer Zeit anerkannt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen) - auch im Interesse der Verbraucher aus dem regelmäßigen Geschäftsbetrieb des Einzelhandels herausfallende Verkaufsveranstaltungen mit gegenseitigen Übersteigerungen der Mitbewerber und mit einer übermäßigen unsachlichen Beeinflussung der Verbraucher einzudämmen sucht.
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

  • OLG München, 21.01.1999 - 29 U 4712/98

    Lagerverkauf eines Sportgeschäfts als Sonderveranstaltung

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81

    Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel

  • OLG Köln, 26.05.1993 - 6 U 214/92
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