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   BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14   

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https://dejure.org/2015,43866
BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14 (https://dejure.org/2015,43866)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - I ZR 143/14 (https://dejure.org/2015,43866)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - I ZR 143/14 (https://dejure.org/2015,43866)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

    § 2 Abs 1 S 1 UKlaG, § 66a S 2 TKG, § 1 Abs 6 S 2 PAngV
    Wettbewerbsprozess: Verbandsklage gegen die Werbung einer Bank mit einer kostenpflichtigen Service-Telefonnummer und Preisangabe in einem Sternchenhinweis - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • damm-legal.de

    Zur Deutlichkeit der Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

  • IWW

    § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § ... 2 Abs. 3 UKlaG, § 2 Abs. 1 UKlaG, § 66a Satz 2 TKG, § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, § 2 Abs. 2 UKlaG, § 66a TKG, §§ 66a bis 66c TKG, §§ 66a ff. TKG, § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV, § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV, § 2 Abs. 2 Satz 1 PAngV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe; Entziehung der deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe der Aufmerksamkeit des Betrachters; Bewerbung von Servicerufnummern unter Angabe des für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preises in ...

  • online-und-recht.de

    Preisangabe einer Service-Rufnummer

  • kanzlei.biz

    Deutliche Sichtbarkeit der Preisangabe für kostenpflichtige Rufnummern

  • mehrwertdiensteundrecht.de (Kurzinformation/Volltext)

    Preisangabe einer Service-Rufnummer

  • Betriebs-Berater

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • rewis.io

    Wettbewerbsprozess: Verbandsklage gegen die Werbung einer Bank mit einer kostenpflichtigen Service-Telefonnummer und Preisangabe in einem Sternchenhinweis - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 2 Abs. 1 S. 1; TKG § 66a S. 2

  • rechtsportal.de

    Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe; Entziehung der deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe der Aufmerksamkeit des Betrachters; Bewerbung von Servicerufnummern unter Angabe des für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preises in ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsprozess: Verbandsklage gegen die Werbung einer Bank mit einer kostenpflichtigen Service-Telefonnummer und Preisangabe in einem Sternchenhinweis - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Les- und Sichtbarkeit der Preisangabe für eine Telekommunikationsdienstleistung ("Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen nach §66a TKG

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wie deutlich muss der Preis für kostenpflichtige Rufnummern angegeben werden?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Deutlichkeit der Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur guten Lesbarkeit und Positionierung der Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen nach § 66a TKG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung, Unterlassungsklage - und die konkrete Verletzungsform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preisangaben für Telefonanrufe - und ihre Lesbarkeit in der Werbung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den Erfordernissen an Les- und Sichtbarkeit bei Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Erfordernissen an Les- und Sichtbarkeit bei Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gute Lesbarkeit der Preisangabe bei Bewerbung einer Servicetelefonnummer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gute Lesbarkeit der Preisangabe bei Bewerbung einer Servicetelefonnummer

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Lesbarkeit und Positionierung von Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Auch ein Sternchenhinweis kann auf einen Blick bedeuten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung

  • mueller.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Les- und Sichtbarkeit von Preisangaben für Telekommunikationsleistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 491
  • ZIP 2016, 1171
  • MDR 2016, 409
  • GRUR 2016, 295
  • WM 2016, 397
  • MMR 2016, 351
  • MIR 2016, Dok. 006
  • BB 2016, 385
  • K&R 2016, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2013 - I ZR 30/12

    Grundpreisangabe im Supermarkt

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    (1) Die Revision macht hierzu geltend, das Berufungsgericht habe die Kriterien, die der Senat in der Entscheidung "Grundpreisangabe im Supermarkt" (Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12, GRUR 2013, 850 = WRP 2013, 1022) für die Auslegung des Merkmals "deutlich lesbar" im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV als maßgeblich angesehen habe, zu Recht zur Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit im Sinne von § 66a Satz 2 TKG herangezogen.

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Senatsrechtsprechung, nach der die Frage, ob eine Preisangabe deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV ist, unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beantworten ist, weshalb neben dem Abstand, aus dem der Verbraucher die Angabe liest, und der Schriftgröße das Druckbild und daher auch die Wort- und Zahlenanordnung, die Gliederung, das Papier, die Farbe sowie der Hintergrund von Bedeutung sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 850 Rn. 13 - Grundpreisangabe im Supermarkt).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    Das Klagebegehren richtet sich danach gegen ein konkret umschriebenes Verhalten, das bei natürlicher Betrachtungsweise den Tatsachenkomplex und damit die Beanstandungen umschreibt, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann (BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser).

    Das Gericht hat dann die beanstandete Werbung unter jedem einzelnen der geltend gemachten Gesichtspunkte zu prüfen (BGHZ 194, 314 Rn. 25 - Biomineralwasser).

  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 167/12

    ENERGY & VODKA - Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks:

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    aa) Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage ist in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, davon auszugehen, dass in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt liegt, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 167/12, GRUR 2014, 1224 Rn. 26 = WRP 2014, 1453 - ENERGY & VODKA).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14

    Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    Das Berufungsgericht hat die vor dem Landgericht erfolgreiche Klage abgewiesen (OLG Düsseldorf, WRP 2014, 1094).
  • OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 59/11

    Schriftgröße von Fußnotenhinweisen in Zeitungsanzeigen

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    (3) Entgegen der Ansicht der Revision stehen die Feststellungen des Berufungsgerichts nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln abgedruckt in GRUR-RR 2012, 32.
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    (1) Die Revision macht geltend, die Rechtsprechung des Senats, nach der der Grundpreis einer Ware nur dann gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in "unmittelbarer Nähe" des Endpreises angegeben sei, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 163/06, GRUR 2009, 982 Rn. 13 bis 15 = WRP 2009, 1247 - Dr. Clauder's Hufpflege), sei auf § 66a TKG zu übertragen.
  • Drs-Bund, 07.04.2005 - BT-Drs 15/5213
    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - I ZR 143/14
    (4) Die Revision verweist für ihren Standpunkt schließlich ohne Erfolg auf die Entstehungsgeschichte des § 66a Satz 2 TKG, wonach diese Bestimmung gewährleisten soll, dass der Preis bei seiner Angabe in derselben Darstellung kontrastreich und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden muss, damit eine in kaum lesbarer oder versteckter Form erfolgende Preisangabe verhindert wird (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 15/5213, S. 25; ebenso Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, BT-Drucks. 16/2581, S. 30).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 153/17

    30% Rabatt auf (fast) alles

    Der Antragsteller hat im Anschluss an diese Entscheidung zahlreiche weitere höchstrichterliche Entscheidungen herbeigeführt, zuletzt die BGH Entscheidung "Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen" vom 23.07.2015, I ZR 143/14.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 94/14

    Irreführung durch Werbung mit Preisempfehlung; Streitgegenstand bei gegen die

    In einem solchen Fall lässt der Streitgegenstand eines gegen die konkrete Verletzungsform gerichteten, jedoch mit einem Vorspann versehenen Unterlassungsantrages -entgegen dem Wortsinn des Antrags (vgl. hierzu BGH WRP 2016, 327 [BGH 23.07.2015 - I ZR 143/14] - Preisangabe für Telekommunikation, juris-Tz. 16) - eine umfassende Überprüfung der konkreten Verletzungsform zu.
  • OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 3 U 1720/22

    Gesamtrabattankündigung eines Möbelhauses

    Hingegeben ist der Verbraucher bei der Kennzeichnung einer Werbung oder sonstiger Texte mit einer Fußnote an Sternchen- oder Zahlenhinweis gewöhnt (vgl. BGH, GRUR 2016, 295 Rn. 29 - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung).
  • OLG Hamm, 03.11.2022 - 4 U 201/21

    Rückabwicklung eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach Widerruf des

    Das Gericht hat dann die beanstandete Werbung unter jedem einzelnen der geltend gemachten Gesichtspunkte zu prüfen (BGHZ 194, 314 Rn. 25 - Biomineralwasser; Urteil vom 23.07.2015, I ZR 143/14 - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung - Rn. 15 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 26.08.2022 - 38 O 41/22

    Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in

    (a) Für die Beurteilung der Lesbarkeit eines (Hinweis-)Textes ist maßgeblich, ob ein durchschnittlich normalsichtiger Leser ihn nach den Gesamtumständen bei normalen Sichtverhältnissen ohne besondere Konzentration und Anstrengung wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1986 - I ZR 213/84 - 6-Punkt-Schrift, GRUR 1987, 301 [unter III a bis c]; s.a. Urteil vom 7. März 2013 - I ZR 30/12 - Grundpreisangabe im Supermarkt [unter II 3 a] und Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 143/14 - Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung [unter II 2 e aa (2) und (3)]).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

    Selbst aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung BGH GRUR 2016, 295 ergibt sich, dass der Fußnotentext deutlich sichtbar und lesbar sein muss, sodass ein durchschnittlicher Verbraucher den Text mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe lesen kann - was bei einem kurzen, nur eine einzige Zeile umfassenden Text, der sich aufgrund seiner schwarzen Schrift auch ohne Hervorhebung durch Fettdruck ausreichend deutlich von dem weißen Papier abhebt, bei einer klaren Struktur des gesamten Schreibens und einem homogenen Schriftbild, bejaht wurde.
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.2018 - 8 O 39/18
    Deutlich sichtbar ist nach Auffassung des BGH (GRUR 2016, 295 Tz. 24 - Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistung) nicht mehr gegeben, wenn eine Angabe aufgrund der Gesamtwürdigung der Umstände der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.
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