Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1427
BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86 (https://dejure.org/1988,1427)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1988 - I ZR 143/86 (https://dejure.org/1988,1427)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - I ZR 143/86 (https://dejure.org/1988,1427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 24 Abs. 2
    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 386
  • MDR 1988, 838
  • MDR 1988, 839
  • GRUR 1988, 810
  • ZUM 1988, 534
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 44/68

    Ansprüche aus Urheberrechten und Weltvertriebsrechten an der Oper "Der

    Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86
    Die Annahme einer Urheberrechtsverletzung nach §§ 97, 24 Abs. 2 UrhG setzt die Feststellung voraus, daß (objektiv) die Entnahme einer urheberrechtlich geschützten Melodie vorliegt und daß (subjektiv) der Komponist der neuen Melodie die ältere Melodie gekannt und bewußt oder unbewußt bei seinem Schaffen darauf zurückgegriffen hat (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1970 - I ZR 44/68, GRUR 1971, 266, 268 - Magdalenenarie).

    Dieser Anscheinsbeweis ist allerdings dann als ausgeräumt anzusehen, wenn nach den Umständen ein anderer Geschehensablauf naheliegt, nach dem sich die Übereinstimmungen auch auf andere Weise als durch ein Zurückgreifen des Schöpfers der neuen Melodie auf die ältere erklären lassen (vgl. BGH GRUR 1971, 266, 268 f - Magdalenenarie).

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86
    Es reicht aus, daß die formgebende Tätigkeit des Komponisten - wie bei der Schlagermusik regelmäßig - nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist, ohne daß es dabei auf den künstlerischen Wert ankommt (BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 17/78, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada).

    Der Vergleich der Übereinstimmungen im schöpferischen Bereich ermöglicht es, die Grenze zwischen den urheberrechtlich relevanten Benutzungshandlungen (in Form der Vervielfältigung oder Bearbeitung) und der zulässigen freien Benutzung zu ziehen (BGH GRUR 1981, 267, 269 - Dirlada).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

    aa) Allerdings ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass nicht nur die vom Kläger komponierten Musikstücke als ganze, sondern auch Teile daraus urheberrechtlich geschützt sein können, sofern nicht nur das Gesamtwerk als persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG anzusehen ist, sondern auch die übernommenen Teile für sich genommen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1987 - I ZR 198/85, GRUR 1988, 533, 534 - Vorentwurf II; Urteil vom 3. Februar 1988 - I ZR 143/86, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy; Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 112/06, GRUR 2009, 403 Rn. 16 = WRP 2009, 308 - Metall auf Metall I; Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 12/08, GRUR 2011, 134 Rn. 54 = WRP 2011, 249 - Perlentaucher; Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 2 UrhG Rn. 51; HK-UrhR/Dreyer aaO § 2 UrhG Rn. 153; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 125; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 2 Rn. 76).

    Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist demgegenüber das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen (BGH, GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; Loewenheim in Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 122 f.) oder die - wie Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen - sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören (vgl. BGH, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy).

    Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, dass die maßgeblichen Teile der vom Kläger komponierten Musikstücke bereits deswegen die erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen, weil sie eine für die Annahme eines Musikwerks hinreichend individuelle Melodie im Sinne einer in sich geschlossenen und geordneten Tonfolge aufweisen (vgl. BGH, GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy).

  • OLG Hamburg, 28.04.2022 - 5 U 48/05

    Metall auf Metall III - Urheberrechtsschutz des Tonträgerherstellers:

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs versteht man unter einer Melodie eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge (GRUR 1988, 810, 811 " Fantasy).
  • OLG Hamburg, 17.08.2011 - 5 U 48/05

    Urheberrechtsschutz für Musik-Samples? Entscheidung über Sabrina-Setlur-Titel Nur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs versteht man unter einer Melodie eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge ( GRUR 88, 810, 811 " Fantasy).
  • OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19

    Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied

    Auch für Melodien gilt der oben unter d) aa) dargestellte Grundsatz, dass dann, wenn lediglich Teile eines Werkes übernommen werden, eine Urheberrechtsverletzung nur vorliegen kann, wenn der übernommene Teil für sich betrachtet schutzfähig, also die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist, während ungeschützte Teile dem (in diesem Fall: Bearbeitungs-)Werk entnommen und auch in veränderter Form veröffentlicht und verwertet werden dürfen (siehe nur BGH GRUR 1988, 810, 812 - Fantasy OLG Hamburg ZUM-RD 2007, 71 juris Rn. 40 - Whistling for a train ).
  • LG München I, 18.08.2010 - 21 O 177/09

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Werbe-Rap-Melodie - Ich liebe es

    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs kann eine in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, in der sich der individuell ästhetische Gehalt ausdrückt schutzfähig sein (BGH GRUR 1988, 810, 811 - Fantasy).
  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel

    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen »die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente ... ; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen« (BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH ZUM 1988, 534 - Fantasy und 571 - Ein bisschen Frieden sowie BGH ZUM 1992, ZUM Jahr 1992 Seite 41 - Brown Girl II; OLG München ZUM 2000, 408, 409 - Green Grass Grows).
  • LG Hamburg, 26.02.2015 - 310 O 315/11

    Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung aufgrund der Übernahme von Teilen eines

    Nach der urheberrechtlichen Rechtsprechung zur Doppelschöpfung ist der Anscheinsbeweis als "ausgeräumt" anzusehen, wenn nach den Umständen ein anderer Geschehensablauf naheliegt, nach dem sich die Übereinstimmungen auch auf andere Weise als durch ein Zurückgreifen des Schöpfers der neuen Melodie auf die ältere erklären lassen (BGH, Urteil vom 03. Februar 1988 - I ZR 143/86 -, GRUR 1988, 810 - Fantasy - zitiert nach juris-Rn. 23).

    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereichs liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente ...; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH, GRUR 1981, 267 [268] - Dirlada; vgl. auch BGH, GRUR 1988, 810 = NJW 1989, 386 - Fantasy; GRUR 1988, 812 = NJW 1989, 387 - Ein bisschen Frieden; GRUR 1991, 533 = NJW-RR 1991, 812 - Brown Girl II).

  • OLG München, 23.02.2006 - 6 U 1610/05

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Der Kläger bezieht sich hierbei insbesondere auf die Entscheidungen BGH NJW 1978, 698, BGH GRUR 1988, 812 ("Ein bisschen Frieden"), BGH GRUR 1988, 810 ("Fantasy"), BGH GRUR 1981, 267 ("Dirlada"), sowie BGH GRUR 1991, 531 und 533 ("Brown Girl" I und II).
  • OLG München, 20.05.1999 - 29 U 3513/96

    Urheberrechtlicher Schutz für eine Tonfolge

    Im Urheberrecht ist seit langem anerkannt, daß es hier die sogenannte kleine Münze gibt, d.h., einfache, aber gerade noch geschützte geistige Schöpfungen." Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente.....; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH GRUR 1981, 267/268 "Dirlada"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 810 "Fantasy" und 812 "Ein bißchen Frieden" sowie BGH GRUR 1991, 533 , "Brown Girl II").

    Dies ist ein altbekanntes handwerkliches Verfahren, wie E. überzeugend und unangegriffen darlegt; auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.02.1988 (GRUR 1988, 810/811 li.Sp.), das sich mit der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines ähnlichen kurzen Motives befasst, erwähnt im Anschluß an den im damaligen Verfahren tätigen Sachverständigen zustimmend die Feststellung des Berufungsgerichts, daß derartige rhythmische Strukturen - vorgezogene Betonungen - zum musikalischen Allgemeingut gehören.

  • OLG München, 20.04.1999 - 29 U 3513/96

    Urheberrechtlicher Schutz; Musikstück; Techno-Musik; Fünf-Töne-Folge; Geistige

    Im Urheberrecht ist seit langem anerkannt, daß es hier die sogenannte kleine Münze gibt, d.h., einfache, aber gerade noch geschützte geistige Schöpfungen." Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen "die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente.....; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen" (BGH GRUR 1981, 267/268 "Dirlada"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 810 "Fantasy" und 812 "Ein bißchen Frieden" sowie BGH GRUR 1991, 533, "Brown Girl II").

    Dies ist ein altbekanntes handwerkliches Verfahren, wie E. überzeugend und unangegriffen darlegt; auch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 03.02.1988 (GRUR 1988, 810/811 li.Sp.), das sich mit der Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines ähnlichen kurzen Motives befasst, erwähnt im Anschluß an den im damaligen Verfahren tätigen Sachverständigen zustimmend die Feststellung des Berufungsgerichts, daß derartige rhythmische Strukturen - vorgezogene Betonungen - zum musikalischen Allgemeingut gehören.

  • OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19

    "Geburtstagslied"

  • OLG München, 18.08.2011 - 6 U 4362/10

    Urheberrechtsschutz: Tonfolge als Werk der Musik

  • OLG München, 17.01.2002 - 29 U 2021/00

    Urheberschutz; Musikrechte; Unfreie Bearbeitung; Freie Benutzung; Verwertung von

  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

  • LG Frankenthal, 28.10.2014 - 6 O 161/14

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche im Zusammenhang mit Arrangements von

  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05

    Boxenluder

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht