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   BGH, 14.11.1961 - I ZR 146/59   

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BGH, 14.11.1961 - I ZR 146/59 (https://dejure.org/1961,951)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1961 - I ZR 146/59 (https://dejure.org/1961,951)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1961 - I ZR 146/59 (https://dejure.org/1961,951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 290
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 28.07.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem III

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind dafür im Allgemeinen der Betrag der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen und der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. bei Einlegung der Berufung maßgeblich (Sen. Beschl. v. 11.10.1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; vgl. auch Beschl. v. 17.12.1963 - I ZR 146/59, Mitt.
  • BGH, 09.11.1962 - I ZR 147/59

    Rechtsmittel

    Von den drei Ansprüchen dieses Patents, das vom 21. April 1953 an lief, sind die Ansprüche 1 und 3 durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. November 1961 - I ZR 146/59 - für nichtig erklärt worden.

    Die Akten des Nichtigkeitsverfahrens Ni 61.58 = I ZR 146/59 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Wie der Senat vielmehr schon in seiner Entscheidung über die Nichtigkeitsklage gegen das Hauptpatent (Urteil vom 14. November 1961 - I ZR 146/59) dargelegt hat, bei der die gleiche Frage zu prüfen war, hatten die Klägerinnen, die infolge der vom Nichtigkeitssenat angeordneten Verbindung ihrer ursprünglich getrennt erhobenen Klagen Streitgenossen in einem einheitlichen Verfahren geworden sind, für die Berufung gegen die einheitlich ergangene Entscheidung des Nichtigkeitssenats nur eine Berufungsgebühr zu entrichten, die fristgemäß eingegangen ist.

    Der erkennende Senat hat dies in seiner die ehemaligen Ansprüche 1 und 3 des Hauptpatents betreffenden Entscheidung vom 14. November 1961 - I ZR 146/59 -, die unter denselben Parteien ergangen ist, für eine Kombination aus den von ihm als erfindungswesentlich angesehenen Merkmalen jener beiden Ansprüche bereits ausgesprochen.

  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Der Beitritt der Streithelferin der Klägerin (als einfache Nebenintervenientin, Sen.Urt. v. 30.9.1997 - X ZR 85/94, GRUR 1998, 382 - Schere) ist noch in der Berufungsinstanz statthaft und auch im übrigen zulässig, da die Streithelferin auf Grund ihrer Inanspruchnahme aus dem Streitpatent durch die Beklagte in dem Verfahren 4 O 729/00 vor dem Landgericht Düsseldorf ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin hat (§ 66 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 PatG; vgl. BGHZ 4, 5, 9 - Schreibhefte I; BGH, Zwischenurt. v. 14.11.1961 - I ZR 146/59, BlPMZ 1962, 81, 82 - Brieftaubenreisekabine 01, wonach - auch für den Beitritt auf Klägerseite - eine Rechtsbeziehung zu einer der Parteien des Nichtigkeitsverfahrens genügt, die durch die im Verfahren ergehende Entscheidung beeinflußt werden kann; Benkard, PatG 9. Aufl. § 81 Rdn. 8; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 2. Aufl. 2005, Rdn. 137; Schulte PatG 7. Aufl. 2004, § 81 Rdn. 23).
  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Für die in derselben Weise eingelegte Berufung zweier Berufungskläger im Nichtigkeitsverfahren (§ 42 Abs. 1, jetzt § 110 Abs. 1 Satz 3 PatG) haben schon das Reichsgericht (MuW 31, 216) und später der Bundesgerichtshof (GRUR 1962, 290 - Brieftauben-Reisekabine) ausgesprochen, daß die Zahlung einer einzigen Tarifgebühr genügt.
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Der zuständige Fachmann ist objektiv nach der technischen Aufgabe der Erfindung zu bestimmen und derjenige, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird (BGH GRUR 1978, 37 - Börsenbügel; GRUR 1962, 290, 293 - Brieftauben-Reisekabine II; Schulte, PatG, 8. Aufl. (2008), § 4 Rdn. 48).
  • BGH, 27.09.1983 - X ZB 19/82

    Einlegung einer Beschwerde gegen einen Erteilungsbeschluss durch mehrere in einer

    Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 1961 (GRUR 1962, 290 ff, 291 - Brieftauben-Reisekabine) läßt sich nichts für die Auffassung der Rechtsbeschwerde herleiten; dort ging es um die von Streitgenossen zu entrichtende Berufungsgebühr, für die § 42 Abs. 2 PatG 1978 auf das Gerichtskostengesetz verweist.
  • BPatG, 11.11.2010 - 15 W (pat) 344/05

    Patenteinspruchsverfahren - "Geschwärztes Flächengebilde" - zur Auslegung von

    Hinsichtlich der Bestimmung des zuständigen Fachmannes ist darauf abzustellen, auf welchem technischen Gebiet die Erfindung liegt, so dass der maßgebliche Fachmann derjenige ist, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird (BGH GRUR 78, 37 - Börsenbügel; BGH GRUR 62, 290 - Brieftaubenreisekabine II).
  • BPatG, 14.07.2011 - 3 Ni 1/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Hinsichtlich der Bestimmung des Fachmannes kann nicht darauf abgestellt werden, welche Betriebe erfindungsgemäße Bügeleisen produzieren oder verkaufen und welche Ausbildung die in diesen Betrieben damit betreute Fachkraft zufällig besitzt, sondern nur darauf, auf welchem technischen Gebiet die Erfindung liegt, so dass der maßgebliche Fachmann derjenige ist, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird (vgl. BGH GRUR 78, 37 - Börsenbügel; BGH GRUR 62, 290 - Brieftaubenreisekabine II; vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 4 Rdn. 48).
  • BPatG, 12.08.2009 - 35 W (pat) 416/08
    Hinsichtlich der Bestimmung des zuständigen Fachmannes ist nicht darauf abzustellen, welche Betriebe erfindungsgemäße Systeme bzw. "Dichtmassen" produzieren, verkaufen oder anwenden und welche Ausbildung die in diesen Betrieben damit betraute Fachkraft zufällig besitzt, sondern nur darauf, auf welchem technischen Gebiet die Erfindung liegt, so dass der maßgebliche Fachmann derjenige ist, dem üblicherweise die Lösung der gestellten Aufgabe übertragen wird ((BGH GRUR 78, 37 - Börsenbügel; BGH GRUR 62, 290 - Brieftaubenreisekabine I; vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 4 Rdn. 48).
  • BPatG, 06.12.2011 - 1 Ni 9/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Traktionsseilscheibe - keine erfinderische

    Insoweit kann vernachlässigt werden, dass unter Berücksichtigung des Gegenstands der jeweilig beanspruchten Lehre sämtlicher Patentansprüche (hierzu Abschnitt II.1) der objektiv zu bestimmende Fachmann (BGH GRUR 1978, 37 - Börsenbügel; GRUR 1962, 290 - Brieftaubenreisekabine II; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 48) nicht auf dieses Fachgebiet des Aufzugsbaus beschränkt ist, sondern die Beklagte sich deshalb auch das Verständnis und die Kenntnisse von Fachleuten aus anderen technischen Gebieten entgegenhalten lassen muss, welche vom Gegenstand des Patentanspruchs mitumfasst sind.
  • BPatG, 06.12.2012 - 21 W (pat) 3/11
  • BPatG, 07.07.2010 - 35 W (pat) 469/08
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