Rechtsprechung
BGH, 07.05.1971 - I ZR 148/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch aus der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung - Gewerbsmäßige Nachbildung einer Holzstatue und Vertrieb der Kopien - Bindung eines Prozessrichters durch Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
Papierfundstellen
- WM 1971, 1129
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
Progressive Kundenwerbung
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - I ZR 148/69
In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist anerkannt worden, daß die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung im Widerspruchsverfahren den über den Anspruch aus § 945 ZPO entscheidenden Prozeßrichter jedenfalls nur dann binden kann, wenn die Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt aufgehoben worden ist, was das Urteil ergeben muß (RGZ 65, 67 - RG LZ 23, 1422; RGZ 157, 19); im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 1954 (BGHZ 15, 356, 358 [BGH 03.12.1954 - I ZR 262/52] - Progressive Kundenwerbung) ist sogar offengelassen worden, ob eine im Widerspruchsverfahren ergangene Entscheidung dahin, daß die Voraussetzungen zur Zeit der Anordnung objektiv nicht vorgelegen hätten, den Prozeßrichter des § 945 ZPO binde.Es kommt deshalb im vorliegenden Verfahren nicht erst für die Frage der Schadensentstehung, wie das Berufungsgericht in Bezug auf BGHZ 15, 356 meint, sondern bereits für die Frage, ob die Verfügung von Anfang an ungerechtfertigt war, darauf an, ob der Bundesgerichtshof über den Streitgegenstand entschieden hat, der der einstweiligen Verfügung zugrunde lag.
- BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - I ZR 148/69
Auf die Revision des Klägers hob der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil auf und bestätigte die vom Landgericht ausgesprochene Klagabweisung (vgl. BGHZ 44, 288 - Apfel-Madonna).
- BGH, 15.01.1998 - I ZR 282/95
"WINCAD"; Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Aufhebung der …
Wie der Senat zum vergleichbaren Fall eines Versäumnisurteils gegen den Antragsteller entschieden hat (BGH, Urt. v. 7.5.1971 - I ZR 148/69, WM 1971, 1129, 1130), entfaltet das eine einstweilige Verfügung aufhebende Urteil unter solchem Voraussetzungen keine Bindungswirkung im nachfolgenden Schadensersatzprozeß. - BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77
Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO
Darüber hinaus entspricht es aber auch der herrschenden Meinung (BGHZ 15, 356, 358 m.Nachw.; a.A. u.a. Baur a.a.O. S. 106, BGH Urt. v. 7. Mai 1971 - I ZR 148/69 - WM 1971, 1129, 1130;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 19. Aufl. § 945 Anm. II 2 c aa m.Nachw.), daß die Aufhebung des Arrests oder der einstweiligen Verfügung im vorläufigen Verfahren als von Anfang an unbegründet hinsichtlich des Bestandes des Schadensersatzanspruchs bindet.