Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14   

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https://dejure.org/2015,33130
BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2015,33130)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2015,33130)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2015,33130)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 2 MarkenG, Art 55 Abs 2 EGV 207/2009, Art 112 Abs 1 Buchst b EGV 207/2009
    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung einer später mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und vor der Eintragung der aus dieser hervorgegangenen deutschen Marke - Amplidect/ampliteq

  • damm-legal.de

    Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einer gelöschten / noch nicht eingetragenen Marke

  • IWW

    § ... 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG, § 18 Abs. 1 MarkenG, § 242 BGB, § 683 Satz 1, §§ 677, 670 BGB, § 125b Nr. 2 MarkenG, § 4 Nr. 1 MarkenG, § 563 Abs. 1 ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG, Art. 267 AEUV, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Marke nach der vorgenommenen Verletzungshandlung als deutsche Wortmarke; Verwechselungsgefahr der Marken "AMPLIDECT" und "AMPLITEQ"; Annahme einer Erstbegehungsgefahr aufgrund einer Markenanmeldung

  • kanzlei.biz

    Keine markenrechtlichen Ansprüche vor Eintragung der aus einer nichtigen Gemeinschaftsmarke hervorgegangenen deutschen Klagemarke

  • Betriebs-Berater

    Markenverletzung einer ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke - Amplidect/ampliteq

  • rewis.io

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung einer später mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und vor der Eintragung der aus dieser hervorgegangenen deutschen Marke - Amplidect/ampliteq

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung einer Marke nach der vorgenommenen Verletzungshandlung als deutsche Wortmarke; Verwechselungsgefahr der Marken "AMPLIDECT" und "AMPLITEQ"; Annahme einer Erstbegehungsgefahr aufgrund einer Markenanmeldung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amplidect/ampliteq

  • datenbank.nwb.de

    Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung einer später mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und vor der Eintragung der aus dieser hervorgegangenen deutschen Marke - Amplidect/ampliteq

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einer gelöschten / noch nicht eingetragenen Marke

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine markenrechtlichen Ansprüche aus einer ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und einer daraus hervorgegangen noch nicht eingetragenen deutschen Klagemarke

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Markenverletzung - und die später für nichtig erklärte Gemeinschaftsmarke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine markenrechtlichen Ansprüche aus einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Amplidect/ampliteq

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine markenrechtlichen Ansprüche aus einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Schutzlücke bei Umwandlung einer Marke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung einer noch nicht eingetragenen deutschen Klagemarke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 83
  • BB 2015, 2881
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist aufgrund der Anmeldung eines Zeichens als Marke im Regelfall zu vermuten, dass eine Benutzung des Zeichens für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorliegen, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 71/12, GRUR 2014, 382 Rn. 30 = WRP 2014, 452 - REAL Chips, mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr allein die tatsächliche Vermutung, dass eine Benutzung des als Marke angemeldeten Zeichens für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen in naher Zukunft bevorsteht, wenn keine konkreten Umstände vorgetragen werden, die gegen eine solche Benutzungsabsicht sprechen (vgl. BGH, GRUR 2014, 382 Rn. 30 - REAL Chips, mwN).

    Der Wegfall der durch eine Markenanmeldung entstandenen Erstbegehungsgefahr setzt ein auf den Fortfall der rechtlichen Wirkungen der Anmeldung gerichtetes eindeutiges Verhalten - wie die Rücknahme der Markenanmeldung oder den Verzicht auf die Eintragung der Marke - voraus (vgl. BGH, GRUR 2014, 382 Rn. 35 f. - REAL Chips).

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Ist - wie im Streitfall - dem auf Unterlassung gerichteten Antrag nicht zu entnehmen, ob es sich um einen Verletzungsunterlassungsanspruch oder um einen vorbeugenden Unterlassungsantrag handelt, kommt es auf den Klagegrund, mithin darauf an, ob es sich um einen einheitlichen Sachverhalt oder um mehrere zur Anspruchsbegründung herangezogene Lebenssachverhalte handelt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429 Rn. 22 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln; Fezer/Büscher aaO § 8 Rn. 97).

    So liegen grundsätzlich unterschiedliche Streitgegenstände vor, wenn ein Unterlassungsanspruch zum einen wegen der vorprozessual begangenen Verletzungshandlung auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr wegen Erklärungen gestützt wird, die der in Anspruch Genommene erst später im gerichtlichen Verfahren abgibt (BGH, GRUR 2006, 429 Rn. 22 - Schlank-Kapseln; BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 272/02, BGHZ 166, 253 Rn. 25 - Markenparfümverkäufe).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Die Zugehörigkeit der Tatrichter zum für die Beurteilung maßgeblichen Verkehrskreis führt dazu, dass es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 14 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Die Zugehörigkeit der Tatrichter zum für die Beurteilung maßgeblichen Verkehrskreis führt dazu, dass es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 14 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Im Hinblick auf den geltend gemachten Vernichtungsanspruch wird das Berufungsgericht im Rahmen des wiedereröffneten Berufungsverfahrens zu beachten haben, dass dieser nur unter strengeren Voraussetzungen zu bejahen ist als im Markenrecht; er setzt - als ein Unterfall des Beseitigungsanspruchs - voraus, dass die von den Gegenständen ausgehende Gefahr weiterer Rechtsverletzungen nicht auf andere - mildere - Weise beseitigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 140/99, GRUR 2002, 709, 711 = WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III, mwN).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Die Zugehörigkeit der Tatrichter zum für die Beurteilung maßgeblichen Verkehrskreis führt dazu, dass es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Verkehrsverständnisses bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250, 255 - Marktführerschaft; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 14 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 32 - Biomineralwasser).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Im Übrigen bestehen im Streitfall keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung des Unionsrechts, so dass ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV nicht geboten ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T).
  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Die Gemeinschaftsmarkenanmeldung und die im Wege der Umwandlung entstandene nationale Marke seien vielmehr als dasselbe materielle Schutzrecht anzusehen (BPatG, Beschluss vom 8. August 2007 - 32 W (pat) 272/03, GRUR 2008, 451, 452 - WEB VIP/VIP; BPatG, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 26 W (pat) 78/04, juris Rn. 33 - THE CANNABIS CLUB SUD/CANNABIS; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 42 Rn. 71; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 125b Rn. 7; Bender in Fezer, Handbuch der Markenpraxis, 2. Aufl., Rn. 1253; Kober-Dehm in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 125d Rn. 12; vgl. auch Draheim in BeckOK.MarkenR, Stand 1. Mai 2015, § 42 Rn. 77).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Soweit der Senat angenommen hat, dass als Grundlage für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr keine Verletzungshandlung herangezogen werden kann, die in verjährter Zeit begangen wurde, lag dem die im Streitfall nicht einschlägige Erwägung zugrunde, dass anderenfalls die Verjährungsregelungen umgangen würden (BGH, Urteil vom 31. Mai 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 16 Rn. 31).
  • BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 172/02
    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - I ZR 15/14
    Die Wirkung der Umwandlung im Sinne von Art. 112 Abs. 3 GMV sei darauf beschränkt, dass die im Wege der Umwandlung entstandene nationale Marke die zeitliche Priorität des Anmeldetages der Gemeinschaftsmarke in Anspruch nehmen könne (vgl. BPatG, Beschluss vom 9. November 2004 - 27 W (pat) 172/02, juris Rn. 22 - TAXI MOTO/MOTO).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04

    CANNABIS, Cannabis/THE CANNABIS CLUB SUD

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

    aa) Die Prüfung des Anspruchs unter dem Gesichtspunkt einer Erstbegehungsgefahr steht offen, weil es sich insoweit nicht um einen neuen Streitgegenstand handelt, dessen Geltendmachung eine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung darstellte (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 15/14, GRUR 2016, 83 Rn. 40 = WRP 2016, 213 - Amplidect/ampliteq).

    Unterschiedliche Klagegründe liegen vor, wenn ein Unterlassungsantrag zum einen auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr gestützt wird, sofern unterschiedliche Lebenssachverhalte betroffen sind, zwischen denen kein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH, GRUR 2016, 83 Rn. 41 - Amplidect/ampliteq, mwN; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 280).

    Danach handelt es sich grundsätzlich um zwei Streitgegenstände, wenn ein Unterlassungsanspruch zum einen wegen der vorprozessual begangenen Verletzungshandlung auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr wegen Erklärungen gestützt wird, die der in Anspruch Genommene erst später im gerichtlichen Verfahren abgibt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429 Rn. 22 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln; BGH, GRUR 2016, 83 Rn. 41 - Amplidect/ampliteq).

    Geht einem einheitlichen Unterlassungsantrag hingegen sowohl ein als Verletzungshandlung beanstandetes Verhalten als auch eine hiermit zeitlich und sachlich in Zusammenhang stehende Rechtsberühmung voraus, ist nur ein Klagegrund gegeben (vgl. BGH, GRUR 2016, 83 Rn. 41 - Amplidect/ampliteq).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Ebenfalls unterschiedliche Klagegründe liegen vor, wenn ein Unterlassungsantrag zum einen auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr gestützt wird, sofern unterschiedliche Lebenssachverhalte betroffen sind (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 15/14, GRUR 2016, 83 Rn. 41 = WRP 2016, 213 - Amplidect/ampliteq, mwN; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 280).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 194/20

    Rundfunkhaftung - Prüfungspflicht eines Fernsehsenders beschränkt sich auf grobe

    Wird ein Unterlassungsanspruch wegen der vorprozessual begangenen Verletzungshandlung auf Wiederholungsgefahr und auf Erstbegehungsgefahr wegen Erklärungen gestützt, die der in Anspruch Genommene später im gerichtlichen Verfahren abgibt, liegen grundsätzlich unterschiedliche Streitgegenstände vor (BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429 Rn. 22 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln; Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 15/14, GRUR 2016, 83 Rn. 41 = WRP 2016, 213 - Amplidect/ampliteq; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 28 = WRP 2019, 1025 - Bring mich nach Hause).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines

    Ist - wie im Streitfall - dem Unterlassungsantrag nicht zu entnehmen, ob es sich um einen Verletzungsunterlassungsanspruch oder einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch handelt, kommt es auf den Klagegrund, das heißt darauf an, ob es sich um einen einheitlichen Sachverhalt oder um mehrere den Anspruch möglicherweise rechtfertigende Lebenssachverhalte handelt (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 15/14, GRUR 2016, 83 Rn. 41 = WRP 2016, 213 - Amplidect/ampliteq).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Ebenfalls unterschiedliche Klagegründe liegen vor, wenn ein Unterlassungsantrag zum einen auf Wiederholungsgefahr und zum anderen auf Erstbegehungsgefahr gestützt wird, sofern unterschiedliche Lebenssachverhalte betroffen sind (BGH, Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 15/14, GRUR 2016, 83 Rn. 41 = WRP 2016, 213 - Amplidect/ampliteq, mwN; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 280).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2024 - 6 U 28/23

    Unterlassungsanspruch eines Betreibers eines Friseursalons wegen behaupteten

    Wie bereits das Landgericht kann der Senat über das Verständnis aus Sicht des hier maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers auf der Grundlage des Parteivortrags und seiner eigenen Sachkunde ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens selbst entscheiden, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2016, 83 Rn. 52 - Amplidect/ampliteq; GRUR 2019, 631 Rn. 30 - Das beste Netz) und er zudem unabhängig davon aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2014, 1211 Rn. 20 - Runes of Magic II; Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19, juris Rn. 12 mwN).
  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 3187/15

    Irreführende geografische Herkunftsangabe für Bier

    Der Senat kann das Verständnis des maßgeblichen situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers selbst feststellen, weil seine Mitglieder zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect/ampliteq Tz. 52; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft) und er zudem aufgrund seiner ständigen Befassung mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen in der Lage ist, das Verkehrsverständnis anhand seiner Erfahrungen selbst zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 2014, 1211 - Runes of Magic II Tz. 20; GRUR 2004, 244 [245] - Marktführerschaft).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Gehören die entscheidenden Richter zu den angesprochenen Verkehrskreisen oder verfügen sie aufgrund ihrer besonderen Erfahrung über die erforderliche Sachkunde und besitzen sie deshalb selbst das notwendige Erfahrungswissen, so bedarf es indes im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2012, 215 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser; BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect / ampliteq; Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 15 U 30/15 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    (aa) Der Senat kann die maßgebliche Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbrauchers selbst beurteilen, weil seine Mitglieder zu diesem angesprochenen Verkehrskreis gehören (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2016, 83 Rn. 52 - Amplidect/ampliteq; Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19, juris Rn. 12 mwN), und im Übrigen, weil der Senat dazu anhand seiner Erfahrungen aufgrund ständiger Befassung mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen in der Lage ist (vgl. BGHZ 156, 250, 256 - Marktführerschaft; BGH, GRUR 2014, 682 Rn. 29 mwN - Nordjob-Messe; GRUR 2014, 1211 Rn. 19 f mwN - Runes of Magic II; Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 190/19, juris Rn. 12 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Gehören die entscheidenden Richter zu den angesprochenen Verkehrskreisen oder verfügen sie aufgrund ihrer besonderen Erfahrung über die erforderliche Sachkunde und besitzen sie deshalb selbst das notwendige Erfahrungswissen, so bedarf es indes im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln (BGH GRUR 2004, 244 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2012, 215 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; BGH GRUR 2013, 401 - Biomineralwasser; BGH GRUR 2016, 83 - Amplidect / ampliteq; Senat, Urteil vom 03.03.2016 - 15 U 30/15 m. w. N.).
  • OLG München, 09.03.2017 - U 2962/16

    Teilweise erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vertrieb von Handtuchrollen

  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15

    Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)

  • OLG München, 29.07.2021 - U 2962/16

    Keine Markenverletzung durch Wiederbefüllung eines Behältnisses mit Waren eines

  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 94/16

    "... auch bei Asthma" - Wettbewerbsverstoß: Werbung für ein Schmerzmittel mit der

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische

  • OLG Stuttgart, 09.07.2020 - 2 U 355/19

    Markenrechtliche Ansprüche aus der Kennzeichnung von Waren; Internationale

  • OLG München, 01.02.2018 - 29 U 885/17

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 6 U 322/21

    Desinfektionshandschaum - Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16

    Schwarzwaldmarie - Wettbewerbsverstoß: Irreführung einer Werbung mit dem Begriff

  • OLG Stuttgart, 27.06.2019 - 2 U 143/18

    Hohenloher Landschwein - Unterlassung des Vertriebs von Fleischerzeugnissen mit

  • OLG Frankfurt, 12.03.2021 - 6 U 17/20

    Verwechselungsgefahr zwischen Marke für E-Zigaretten und Zeichen für Sisha-Tabak

  • KG, 16.03.2021 - 5 U 86/19

    Premium Filler aus Berlin - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

  • BPatG, 19.03.2018 - 26 W (pat) 61/14

    Löschung der Wortmarke "MUC" für Dienstleistungen der Klasse 38, 39 wegen

  • OLG München, 18.02.2016 - 29 U 3467/15

    Unbestimmter Unterlassungsantrag - Irreführende Werbung bei Kapitalanlagen bei

  • BPatG, 28.02.2019 - 30 W (pat) 8/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "COUVERT/COVERITY (IR-Marke, Widerspruchsmarke zu

  • BPatG, 12.07.2018 - 30 W (pat) 33/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MACADERM (IR-Marke)/Mucaderma" - zur

  • LG Berlin, 19.07.2019 - 102 O 5/19
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 20 U 153/17

    Streitgegenstand bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • BPatG, 20.04.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "De-Mail" - ursprünglich als

  • OLG München, 26.09.2019 - 6 U 2612/17

    Beseitigung der Erstbegehungsgefahr bei wiederholter Markenanmeldung

  • BPatG, 18.10.2017 - 26 W (pat) 61/14
  • BPatG, 02.06.2016 - 26 W (pat) 37/14

    Umwandlung einer angemeldeten Gemeinschaftsindividualmarke in nationale

  • BPatG, 01.06.2023 - 26 W (pat) 12/18
  • BPatG, 22.05.2023 - 26 W (pat) 40/20
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2014 - I ZR 15/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13377
BGH, 03.04.2014 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2014,13377)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2014,13377)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - I ZR 15/14 (https://dejure.org/2014,13377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

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