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BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56 |
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Papierfundstellen
- GRUR 1958, 179
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Denn der Gegenstand des Patents ist im Verletzungsstreit ohne weiteres als geschützt hinzunehmen (BGH GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler; GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder).Das Gericht wäre im vorliegenden Verletzungsstreit auch bei völligem Mangel der Neuheit des Erfindungsgedankens nur befugt, den Patentschutz auf die sich unmittelbar aus dem Wortlaut des Patentanspruchs ergebende technische Lehre zu beschränken (vgl. BGH GRUR 1953, 112, 114), von der die Verfahrensanleitung des Beklagten Gebrauch macht.
- RG, 07.10.1941 - I 54/41
1. Wie weit ist im Verletzungsstreit bei völliger Vorwegnahme der Erfindung ein …
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Eine Beschränkung des Schutzes auf das gegenüber dem Wortlaut des Patentanspruchs engere Ausführungsbeispiel der Erwärmung der Abdruckform wäre selbst bei vollständiger Vorwegnahme des Klagepatents nicht zulässig (RGZ 167, 339, 544). - BGH, 08.10.1957 - I ZR 164/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Der vom Beklagten in der Revisionsinstanz erneut gestellte Antrag auf Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung über die anhängigen Nichtigkeitsklagen ist auch in diesem Verfahrensabschnitt zulässig (RG MuW 1935, 325; GRUR 1938, 43; 1942, 556; BGH - I ZR 164/56 - vom 8. Oktober 1957 (wird veröffentlicht).
- BGH, 24.06.1952 - I ZR 131/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Denn der Gegenstand des Patents ist im Verletzungsstreit ohne weiteres als geschützt hinzunehmen (BGH GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler; GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder). - RG, 02.09.1937 - VI 82/37
1. Kann im Falle der vorbeugenden Unterlassungsklage nach dem Hilfsantrage des …
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Vom Ablauf der Patentdauer ab mußte die Klägerin den Unterlassungsanspruch, um der Abweisung zu entgehen, ganz für erledigt erklären (RGZ 148, 400, 403; RGZ 156, 372, 376). - RG, 12.10.1935 - I 292/34
1. Kann im Patentverletzungsstreit noch in der Revisionsinstanz berücksichtigt …
Auszug aus BGH, 22.11.1957 - I ZR 152/56
Vom Ablauf der Patentdauer ab mußte die Klägerin den Unterlassungsanspruch, um der Abweisung zu entgehen, ganz für erledigt erklären (RGZ 148, 400, 403; RGZ 156, 372, 376).
- OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch …
Soweit die Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht in dem für den Verletzungsstreit maßgeblichen Umfang abgewiesen worden ist, kommt die Aussetzung dem entsprechend nur dann in Betracht, wenn eine Berufung des Nichtigkeitsklägers gegen das patentgerichtliche Urteil hinreichende Erfolgsaussicht hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. November 1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179, 180 - Resin). - BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98
Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung
Zum Nachweis des Handlungswillens des Abnehmers und der Kenntnis und des Wollens des Lieferanten können Erfahrungen des täglichen Lebens verwertet werden (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179, 182 - Resin). - BGH, 13.04.1999 - X ZR 23/97
Nichtigkeit eines Patents für einen "Extrusionskopf
Dieser im deutschen Patentrecht schon seit langem geltende Grundsatz (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 07.01.1955 - I ZR 67/52, GRUR 1955, 244, 245 - Repassiervorrichtung II; a. Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179 - Resin) hat angesichts der Maßgeblichkeit der erteilten Patentansprüche für den gewährten Patentschutz, wie sie auch § 14 PatG 1981 in Übereinstimmung mit der Regelung im EPÜ hervorhebt, weiterhin seine Berechtigung (…vgl. Sen.Urt. v. 24.03.1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003, 1004 - Leuchtstoff).
- BGH, 29.07.2010 - Xa ZR 118/09
Bordako
Wenn das Schutzrecht wegen Ablaufs der Höchstschutzdauer erlischt, bedarf es in einem Rechtsmittelverfahren weder einer teilweisen Erledigungserklärung noch einer Einschränkung einer in den Vorinstanzen erfolgten Verurteilung; vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Klageantrag und eine diesem stattgebende Entscheidung immanent auf den nach dem Gesetz höchstens in Betracht kommenden Schutzzeitraum beschränkt sind (BGHZ 107, 46, 60 - Ethofumesat; BGH, Urt. v. 22.11.1957 - I ZR 152/56, GRUR 1958, 179, 180 - Resin). - BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Diese vom Berufungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung (…vgl. z.B. auch Urt. v. 16.11.1978 GRUR 1979, 188) begegnet keinen Bedenken; sie steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urt. v. 8.10.1957 GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand - Urt. v. 22.11.1957 GRUR 1958, 179/180 - Resin - Urt. v. 6.3.1959 GRUR 1959, 320/324 - Moped-Kupplung -). - BGH, 25.01.1983 - X ZR 47/82
Zahlungspflicht des Lizenznehmers
Das ist er zwar, wenn er keine Lizenz nimmt und das Patent sich bei der Prüfung durch den Nichtigkeitsrichter als nicht rechtsbeständig erweist, wegen der rückwirkenden Kraft der Nichtigkeitsentscheidung letzten Endes auch nicht; aber er muß, um sich dem Verbot zu entziehen, ein Nichtigkeitsverfahren einleiten, und bis zu dessen rechtskräftiger Entscheidung hat er - sieht man von der Aussetzungsbefugnis des Verletzungsrichters nach § 148 ZPO ab, von der dieser aber mit Recht regelmäßig nur zurückhaltend Gebrauch macht (vgl. BGH GRUR 1958, 179, 180; OLG Düsseldorf GRUR 1979, 188) - wegen der Bindung des Verletzungsrichters an den Erteilungsakt keine rechtliche Handhabe, sich über das Benutzungsverbot hinwegzusetzen. - BGH, 09.05.1985 - X ZR 44/84
"Zuckerzentrifuge"; Voraussetzungen der einschränkenden Auslegung des …
Soweit in der Beschreibung ein Ausführungsbeispiel der im Patentanspruch angegebenen Erfindung dargestellt ist, beschränkt das den Schutz eines weitergefaßten Patentanspruchs nicht (BGH GRUR 1958, 179, 181 - Resin; 1961, 409, 410 - Drillmaschine). - BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63
Rechtsmittel
Nach der Auslegung, die das deutsche Patent 737 058 in einem Rechtsstreit seiner Inhaberin gegen die hiesige Nichtigkeitsklägerin mit Billigung des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil I ZR 152/56 vom 22. November 1957 (GRUR 1958, 170 - "Resin") gefunden hat, handelt es sich dabei um zwei verschiedene Arten der Polymerisationsbeschleunigung, die beide unter den Schutzbereich des Patentes fallen: die Beschleunigung durch Zusatz von Katalysatoren (ohne Erwärmung) einerseits und die Erwärmung (ohne notwendigen Zusatz von Katalysatoren) andererseits. - BGH, 08.11.1960 - I ZR 67/59
Schadensersatz wegen grob fahrlässiger gegenständlicher Verletzung eines Patents …
Der Senat hat vor Inkrafttreten dieses Gesetzes entschieden, daß der Schutz gegen mittelbare Patentverletzungen nicht gegen die damals geltenden kartellrechtlichen Bestimmungen verstieß, diese Frage allerdings für die hier in Betracht kommenden Fälle der Lieferung von sowohl zu patentfreier als auch zu patentverletzender Benutzung geeigneten Vorrichtungen offengelassen (GRUR 1958, 179, 182 - Resin). - BPatG, 19.07.2011 - 3 Ni 26/10 Entgegen der von der Beklagten vertretenen Auffassung wird dem Schraubverschluss dadurch allerdings kein Vorzug gegenüber den anderen Verschlussmechansismen eingeräumt, denn nach etablierter Rechtsprechung wird der Offenbarungsgehalt einer Patentschrift durch die Beispiele nicht beschränkt (vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 3 Rdn. 118 und BGH GRUR 1958, 179 (III2a) ,,Resin").
- BGH, 13.01.1961 - I ZR 71/59
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59
Rechtsmittel
- BGH, 29.09.1970 - X ZR 91/67
Verfahren zur Herstellung von bei niederen Temperaturen selbst erhärtenden …
- BGH, 03.11.1961 - I ZR 36/60
Patentrechtliche Ausgestaltung des Gebrauchsmusterschutzes - Vorliegen einer …