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   BGH, 19.01.1979 - I ZR 152/76   

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https://dejure.org/1979,1357
BGH, 19.01.1979 - I ZR 152/76 (https://dejure.org/1979,1357)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1979 - I ZR 152/76 (https://dejure.org/1979,1357)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1979 - I ZR 152/76 (https://dejure.org/1979,1357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsfähigkeit eines Lebensmittels - Verbot des Vertriebs sog. Puffreisstangen - Kenntlichmachung der Beschaffenheit der Bindemasse in den Puffreisstangen - Verfassungsmäßigkeit des teilweisen Verbotes der Verwendung einer Fettglasur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KakaoV § 14 Nr. 2b
    Verkehrsfähigkeit kakaohaltiger Fettglasur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BGH, 19.01.1979 - I ZR 152/76
    Ein solcher Eingriff wäre nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, wenn er den Beklagten übermäßig belastete und für ihn unzumutbar wäre (BVerfGE 18, 361 f [BVerfG 16.02.1965 - 1 BvL 15/62] m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Erst durch Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1979 (I ZR 152/76 = LM KakaoVO Nr. 2), das in einem Wettbewerbsverfahren gegen die Firma H. erging, wurde dieser untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken "H. -M. -Puffreis", bestehend aus Puffreis in einer Fettglasurmasse und versehen mit einem dünnen oberflächlichen Überzug aus Vollmilchschokolade, herzustellen, anzubieten und in Verkehr zu bringen.

    c) Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 19. Januar 1979 (I ZR 152/76 = LM KakaoVO Nr. 2) ausgesprochen, daß der Ausnahmetatbestand des § 14 Nr. 2 b KakaoVO 1975, wonach kakaohaltige Fettglasur, die als solche bezeichnet sei, nicht unter das Verkehrsverbot falle, nur Fettglasur-Rohmasse betreffe, während Fettglasur grundsätzlich, insbesondere auch in ihrer Verwendung als Bindemasse für Puffreisstangen, verkehrsunfähig sei.

    Die Verfassungswidrigkeit des Verkehrsverbots war keineswegs offenkundig, wie schon der Umstand beweist, daß der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19. Januar 1979 (I ZR 152/76 aaO.) gegen das inhaltsgleiche Verkehrsverbot der späteren Kakaoverordnung 1975 keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatte.

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1979 - I ZR 151/76 und I ZR 152/76 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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