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   BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09   

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https://dejure.org/2011,5718
BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09 (https://dejure.org/2011,5718)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2011 - I ZR 154/09 (https://dejure.org/2011,5718)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09 (https://dejure.org/2011,5718)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei hoher Zeichenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft - Enzymax/Enzymix

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Zeichen "Enzymax" und "Enzymix" sind verwechslungsfähig, zumal beide Zeichen als Wortstamm "Enzym" enthalten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeichenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Enzymax" und "Enzymix"

  • kanzlei.biz

    Verwechslungsgefahr zwischen "max" und "mix"

  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei hoher Zeichenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft - Enzymax/Enzymix

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr bei hoher Zeichenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft - Enzymax/Enzymix

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Zeichenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Enzymax" und "Enzymix"

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Zeichenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Enzymax" und "Enzymix"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enzymax/Enzymix

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Markenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zeichenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Enzymax/Enzymix" - Hohe Zeichenähnlichkeit führt zur Verwechslungsgefahr trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Klagemarke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft

Besprechungen u.ä.

  • beck.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    § 14 II Nr. 2 MarkenG
    Verwechslungsgefahr trotz unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft - "Enzymax/Enzymix"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 826
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Auf die Berufung der Beklagten wies das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 8. Mai 2008 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425).

    Die Bezeichnung gibt auch keinen Aufschluss über den stofflichen Inhalt oder die Wirkungsweise des Präparats (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425, 426).

    Es hat - anders als das OLG Stuttgart im Verfügungsverfahren (GRUR-RR 2008, 425, 426) - angenommen, dass der Unterschied zwischen den Lauten "a" und "i" zwar das Entstehen eines identischen Klangeindrucks verhindert, aber doch nicht zu weitgehenden Abstrichen an der hohen klanglichen Ähnlichkeit führt.

    Es hat zutreffend darauf abgestellt, dass beim Erwerb von Nahrungsergänzungsmitteln nicht medizinische, sondern ernährungsphysiologische Gründe im Vordergrund stehen und dass diese Produkte insbesondere im Internet frei angeboten werden, so dass bei ihnen nicht von derselben Wahrnehmungsintensität des Verbrauchers wie bei apothekenpflichtigen Mitteln ausgegangen werden kann (aA OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 425, 426 f.).

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Rn. 12 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 15 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU, mwN).

    e) Die Annahme einer Verwechslungsgefahr scheitert im vorliegenden Fall schließlich nicht an dem Grundsatz, dass eine nach dem Bild und/oder dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Zeichen zu verneinen sein kann, wenn wenigstens einem Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt zukommt (vgl. BGH, GRUR 2010, 235 Rn. 19 - AIDA/AIDU mwN).

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    d) Der Schutzumfang der Klagemarke ist nicht deshalb weiter eingeschränkt, weil der ungehinderte Gebrauch eines im Hintergrund stehenden Fachworts oder sprachlichen Begriffs oder eines diesem ähnlichen und aus bestimmten Gründen seinerseits ebenfalls freizuhaltenden Begriffs sicherzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

    Die gebotene Gesamtbetrachtung führt im Streitfall im Hinblick auf Warenidentität und hohe Zeichenähnlichkeit trotz unterdurchschnittlicher Unterscheidungskraft der Klagemarke dazu, dass von einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen auszugehen ist (vgl. BGH, GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Im Übrigen unterliegt der Schutzumfang des Zeichens trotz seines beschreibenden Anklangs im Streitfall schon deshalb keiner besonderen normativen Beschränkung, weil es um das Verhältnis zu der Bezeichnung "Enzymix" geht, die sich in sehr ähnlicher Weise an den Begriff Enzym anlehnt und ihn verfremdet (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 22 = WRP 2008, 1192 - HEITEC).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    d) Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf das Senatsurteil "AntiVir/AntiVirus" vom 20. März 2003 (I ZR 60/01, GRUR 2003, 963, 965 = WRP 2003, 1353).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Im Übrigen kann selbst bei hoher Aufmerksamkeit die Gefahr von Verwechslungen bestehen, wenn sich Zeichen gegenüberstehen, die sich allein in einem Buchstaben an eher untergeordneter Stelle unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 223/01, GRUR 2004, 783, 785 = WRP 2004, 1043 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Vielmehr ist die Klagemarke trotz beschreibender Anklänge ein in der deutschen Sprache nicht vorhandenes Fantasie- und Kunstwort mit eigenschöpferischem Gehalt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, GRUR 2008, 258 Rn. 24 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • OLG Köln, 25.09.2009 - 6 U 68/09

    Verwechslungsgefahr der Marken "Enzymax" und "Enzymix"

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Ferner hat es die Beklagten zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilt sowie ihre Verpflichtung zum Schadensersatz festgestellt (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 41).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - I ZB 54/05, GRUR 2008, 905 Rn. 12 = WRP 2008, 1349 - Pantohexal; Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 102/07, GRUR 2010, 235 Rn. 15 = WRP 2010, 381 - AIDA/AIDU, mwN).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BGH, 24.02.2011 - I ZR 154/09
    Um die Markenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - I ZB 40/03, GRUR 2006, 60 Rn. 17 = WRP 2006, 92 - coccodrillo).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymax/Enzymix).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs sind bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit die sich gegenüberstehenden Kennzeichen jeweils als Ganzes zu berücksichtigen und in ihrem Gesamteindruck miteinander zu vergleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Oktober 2015 - C-20/14, GRUR 2016, 80 Rn. 36 - BGW [BGW/BGW Bundesverband der deutschen Gesundheitswirtschaft]; EuGH, GRUR 2020, 52 Rn. 48 - Hansson [Roslagspunsch/ROSLAGSÖL]), jeweils mwN; BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 162/05, GRUR 2008, 803 Rn. 23 = WRP 2008, 1192 - HEITEC; BGH, GRUR 2011, 826 Rn. 11 - Enzymax/Enzymix; GRUR 2013, 833 Rn. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2019, 1058 Rn. 34 - KNEIPP).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14

    BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; etwa BGH, GRUR 2009, 766 Rn. 26 - Stofffähnchen I; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 37 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke auszugehen, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. April 2008 - C102/07, Slg. 2008, I2439 = GRUR 2008, 503 Rn. 36 - adidas/Marca Mode; BGH, Urteil vom 24. Februar 2011 - I ZR 154/09, GRUR 2011, 826 Rn. 11 = WRP 2011, 1168 - Enzymix/Enzymax).
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