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   BGH, 08.11.1984 - I ZR 154/82   

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https://dejure.org/1984,2643
BGH, 08.11.1984 - I ZR 154/82 (https://dejure.org/1984,2643)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1984 - I ZR 154/82 (https://dejure.org/1984,2643)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1984 - I ZR 154/82 (https://dejure.org/1984,2643)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters, der für die Anzeigenvermittlung zuständig war - Anwerben eines neuen Kundenstammes - Einstellen der Zeitung für die der Handelsvertreter tätig wurde - Unterschied zwischen der Übergabe eines Kundenstammes und der Verpachtung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 265
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.1960 - II ZR 130/58

    Rechtspflichten des Unternehmers zur Auskunft über die wirtschaftliche Lage des

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - I ZR 154/82
    Dabei hat das Berufungsgericht auch zutreffend berücksichtigt, daß ein Vorteil auch darin bestehen kann, daß der Unternehmer bei einer Veräußerung seines Unternehmens mit Rücksicht auf den vom Handelsvertreter geworbenen Kundenstamm ein höheres Entgelt erhält als es sonst der Fall gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.4.1960 - II ZR 130/58, NJW 1960, 1292; BGHZ 49, 39, 43; Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 123/73, WM 1977, 115).
  • BGH, 09.11.1967 - VII ZR 40/65

    Pflicht des Unternehmers zur Rücksichtnahme auf die Belange des

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - I ZR 154/82
    Dabei hat das Berufungsgericht auch zutreffend berücksichtigt, daß ein Vorteil auch darin bestehen kann, daß der Unternehmer bei einer Veräußerung seines Unternehmens mit Rücksicht auf den vom Handelsvertreter geworbenen Kundenstamm ein höheres Entgelt erhält als es sonst der Fall gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.4.1960 - II ZR 130/58, NJW 1960, 1292; BGHZ 49, 39, 43; Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 123/73, WM 1977, 115).
  • BGH, 12.11.1976 - I ZR 123/73

    Voraussetzungen für Vorliegen eines fortdauernden erheblichen Vorteils im Sinne

    Auszug aus BGH, 08.11.1984 - I ZR 154/82
    Dabei hat das Berufungsgericht auch zutreffend berücksichtigt, daß ein Vorteil auch darin bestehen kann, daß der Unternehmer bei einer Veräußerung seines Unternehmens mit Rücksicht auf den vom Handelsvertreter geworbenen Kundenstamm ein höheres Entgelt erhält als es sonst der Fall gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.4.1960 - II ZR 130/58, NJW 1960, 1292; BGHZ 49, 39, 43; Urt. v. 12.11.1976 - I ZR 123/73, WM 1977, 115).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung

    94 Ein Vorteil kann indes auch darin bestehen, dass der Unternehmer bei einer Veräußerung seines Unternehmens mit Rücksicht auf den vom Handelsvertreter geworbenen Kundenstamm diesen mitveräußern kann und hierdurch ein höheres - nicht unbedingt gesondert beziffertes - Entgelt erhalten kann als es sonst der Fall gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25.04.1960 - II ZR 130/58, NJW 1960, 1292; Urteil vom 09.11.1967 - VII ZR 40/65, BGHZ 49, 39; Urteil vom 12.11.1976 - I ZR 123/73, WM 1977, 115; Urteil vom 08.11.1984 - I ZR 154/82, VersR 1985, 265; Urteil vom 27.03.1996 - VIII ZR 116/95, NJW 1996, 1752; OLG Karlsruhe ZIP 1985, 235; Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 89b Rn. 18; von Hoyningen-Huene in: MünchKomm-HGB a.a.O. § 89b Rn. 77; Emde in: Staub, Großkomm.-HGB a.a.O. § 89b Rn. 102).
  • BGH, 27.03.1996 - VIII ZR 116/95

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers nach Beendigung des Händlervertrages und

    In einem solchen Falle kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein erheblicher Vorteil des veräußernden Unternehmers darin bestehen, daß dieser bei der Veräußerung seines Betriebes mit Rücksicht auf das Vorhandensein des von dem Handelsvertreter geworbenen Kundenstammes einen entsprechend höheren Übernahmepreis erzielt (Urteil vom 25. April 1960 - II ZR 130/58 - NJW 1960, 1292, Urteil vom 9. November 1967 - VII ZR 40/65 - BGHZ 49, 39 - NJW 1968, 394 unter I 2, Urteil vom 8. November 1984 - I ZR 154/82 - VersR 1985, 265).
  • BGH, 11.02.1993 - I ZR 80/91

    Streit um die Geltendmachung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs durch die

    Derartige Vorteile können im Fall der Betriebsveräußerung, wie sie hier vorliegt, auch darin begründet sein, daß für den Kundenstamm ein Entgelt erzielt wird (BGHZ 49, 39, 43; BGH NJW 1960, 1292; VersR 1985, 265).
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