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   BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87   

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BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87 (https://dejure.org/1989,554)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - I ZR 155/87 (https://dejure.org/1989,554)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - I ZR 155/87 (https://dejure.org/1989,554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines kostenlosen Abdrucks privater Kleinanzeigen in einem gegen Entgelt vertriebenen Anzeigenblatt ohne redaktionellen Teil - Kostenloser Abdruck und Vertrieb privater Kleinanzeige als Verschenken einer geldwerten Leistung an den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Annoncen-Avis"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Abdrucks privater Kleinanzeigen in einem Anzeigenblatt

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    "Annoncen-Avis"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des kostenlosen Abdrucks privater Kleinanzeigen in einem Anzeigenblatt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 296
  • MDR 1990, 412
  • GRUR 1990, 44
  • afp 1989, 737
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 22.01.1969 - I ZR 49/67, GRUR 1969, 295, 296 - Goldener Oktober).

    Denn die Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit ist abhängig von der individuellen Gestaltung des Leistungsangebots, der Intensität und der Werbewirkung der Gratisvergabe (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Denn der grundlegenden Bedeutung, die dem Bestand und der Existenzfähigkeit eines freien Pressewesens zukommt, muß auch bei der Beurteilung des Verhaltens, mit welchem sich ein Verleger im Wettbewerb durchzusetzen versucht, Rechnung getragen werden (BGHZ 51, 236, 248 - Stuttgarter Wochenblatt I).

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit einer Leistung im Anzeigengewerbe als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 81, 291, 293 f. - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Bei solcher Sachlage liegt es fern, die beanstandete kostenlose Insertion von Kleinanzeigen bei der Beklagten als Ausfluß eines ruinösen, den Bestand des Wettbewerbs im Anzeigenmarkt in Frage stellenden Verhaltens zu qualifizieren (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Es ist zwar davon auszugehen, daß bei einer auf § 1 UWG gegründeten wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Verleger einer Tageszeitung und dem eines reinen Anzeigenblattes ohne redaktionellen Teil in die gebotene Interessenabwägung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Bestand der Presse als Institution zur Bildung der Meinungsvielfalt Berücksichtigung zu finden hat (vgl. Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel, mit Anmerkung Hefermehl a.a.O. 883).

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Es müssen vielmehr im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit einer Leistung im Anzeigengewerbe als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGHZ 81, 291, 293 f. - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).

  • BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67

    Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 22.01.1969 - I ZR 49/67, GRUR 1969, 295, 296 - Goldener Oktober).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 284 - Kleenex; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 22.01.1969 - I ZR 49/67, GRUR 1969, 295, 296 - Goldener Oktober).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Das Wettbewerbsverhalten im Streitfall könnte nur dann als mit den guten Sitten des Wettbewerbs nicht vereinbar anzusehen sein, wenn aus ihm eine ernste Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs im Anzeigenmarkt erwüchse oder der Institutionsschutz der berichterstattenden Presse gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 20, 162, 175; 66, 116, 133) berührt würde.
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Das Wettbewerbsverhalten im Streitfall könnte nur dann als mit den guten Sitten des Wettbewerbs nicht vereinbar anzusehen sein, wenn aus ihm eine ernste Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs im Anzeigenmarkt erwüchse oder der Institutionsschutz der berichterstattenden Presse gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 20, 162, 175; 66, 116, 133) berührt würde.
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87
    Eine wirksame Werbemaßnahme ist nicht schon deshalb als ein Verstoß gegen die Lauterkeit im Wettbewerb zu mißbilligen, weil sie Mitbewerbern unangenehm sein kann (vgl. BGHZ 19, 393, 395 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Die bloß theoretische Möglichkeit einer Behinderung reicht allerdings nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 46 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Die damit lediglich in Betracht zu ziehende Möglichkeit, daß Werbekunden der Klägerin und der anderen durch Werbung finanzierten privaten Fernsehsender bei einer erheblichen Verbreitung des Werbeblocker-Systems der Beklagten weniger Sendezeit buchen oder nurmehr einen geringeren Preis pro Zeiteinheit zu zahlen bereit sein könnten und daß es deshalb bei Privatsendern wie der Klägerin zu Einnahmeverlusten kommen könnte, reicht für die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 46 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • OLG Hamburg, 15.03.2018 - 5 U 152/15

    Unlauterer Wettbewerb: Unterdrückung von Werbeanzeigen auf einem

    Es kann bei der Beurteilung eines Wettbewerbsverhaltens unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Marktbehinderung nicht darum gehen, den Wettbewerb in seinen überkommenen Strukturen zu erhalten und wirtschaftlichen Entwicklungen allein deshalb entgegenzusteuern, weil sie bestehende Konzeptionen in Frage stellen (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGH GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Das wird von der Rechtsprechung etwa für den Bereich der berichterstattenden Presse auf Grund Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bejaht (BGH GRUR 1982, 53, 55 - Bäckerfachzeitschrift; BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Unentgeltliche Zuwendungen sind im geschäftlichen Verkehr nicht schlechthin wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; Urt. v. 19.11.1992 - I ZR 6/91, GRUR 1993, 483, 484 = WRP 1993, 312 - Unentgeltliche Partnervermittlung).

    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin gesehen werden, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zum Abschluß entgeltlicher Verträge veranlassen oder sein Verhalten derart bestimmen, daß er davon absieht, Leistungsangebote anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

    Es ist nämlich nicht die Aufgabe des Wettbewerbsrechts, wirtschaftlichen Entwicklungen allein deshalb entgegenzusteuern, weil sie bestehende Konzeptionen in Frage stellen (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Außerdem hat der Senat betont, daß im Geschäftsleben niemand Anspruch auf eine unveränderte Erhaltung seines Kundenkreises hat und daß auch neuartige und vielleicht besonders wirksame Wettbewerbsmaßnahmen nicht schon deshalb als unlauter zu mißbilligen sind, weil sie sich für Mitbewerber wegen ihres Erfolges nachteilig auswirken (BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

    Denn es ist gerade Sinn der Wettbewerbsrechtsordnung, dem freien Spiel der Kräfte des Marktes im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum zu gewähren (BGH GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift).

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Bei der Beurteilung des Streitfalls unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens hat das Berufungsgericht des weiteren schon wegen der Anonymität des geschäftlichen Vorgangs es in rechtsfehlerfreier Weise als ausgeschlossen angesehen, daß der Inserent einer kostenlosen Kleinanzeige aus Dankbarkeit sich zum Kauf der Zeitschrift entschließt (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.10.1989 I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen- Avis).

    Solche die Wettbewerbswidrigkeit begründenden Umstände können darin zu sehen sein, daß die Art und der Umfang der unentgeltlichen Leistung den Empfänger in unsachlicher Weise zu wettbewerblich erheblichen Entschließungen veranlassen und ihn derart an die kostenlos abgegebene Leistung gewöhnen, daß er davon absieht, das Leistungsangebot anderer Mitbewerber auf Güte und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen (BGHZ - Kleenex aaO; Urt. v. 12.10.1989 I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).

  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Daher ist der kostenlose Abdruck privater Kleinanzeigen in einem gegen Entgelt vertriebenen Anzeigenblatt ohne redaktionellen Teil wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn damit nicht der Bestand des Wettbewerbs auf dem Anzeigenmarkt infrage gestellt wird (BGH, Urteil vom 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, juris-Rn. 12 ff. - Annoncen-Avis).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Das Unterbieten des Konkurrenzpreises stellt für sich genommen keine unbillige Behinderung dar, sondern ist wesentliches Element gesunden Wettbewerbs (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; BGHZ 96, 337, 346 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 45/00

    Testbestellung

    Es müssen vielmehr im Einzelfall weitere Umstände hinzutreten, die die Vergünstigung als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1989 - I ZR 138/86, GRUR 1989, 366, 367 = WRP 1990, 28 - Wirtschaftsmagazin; Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 = WRP 1990, 266 - Annoncen-Avis; BGH GRUR 1992, 621, 622 - Glücksball-Festival; BGH GRUR 1998, 1037, 1038 - Schmuck-Set).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 74/92

    Sistierung von Aufträgen - Verleiten zum Vertragsbruch

  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 231/95

    Schmuck-Set - übertriebenes Anlocken; Wertreklame

  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Dresden, 12.05.1993 - 5 U 406/93
  • KG, 21.09.2007 - 5 U 199/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 78/05

    Unlauterer Wettbewerb: Kostenloser Abdruck privater Gelegenheitsanzeigen in einer

  • KG, 21.09.2007 - 5 U 198/06

    Wettbewerb: Unterlassen des Anbietens und Vertreibens von Kaufzeitungen über

  • KG, 24.11.2000 - 5 U 7264/00

    Werbung mit kostenloser "de"-Adresse

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter

  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 6/91

    Unentgeltliche Partnervermittlung - übertriebenes Anlocken

  • KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung

  • LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens einer

  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

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