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   BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13   

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https://dejure.org/2015,4545
BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 (https://dejure.org/2015,4545)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Schufa-Hinweis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 1 UWG, § 8 Abs 2 UWG, § 28a Abs 1 S 1 Nr 4 BDSG
    Wettbewerbsverstoß eines Mobilfunkunternehmens: Mahnung unter Hinweis auf bevorstehende Datenübermittlung an die SCHUFA - Schufa-Hinweis

  • Telemedicus

    Irreführende Drohung mit SCHUFA in Mahnung ist rechtswidrig

  • damm-legal.de

    Hinweis nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit c BDSG darf, um nicht unwirksam zu sein, nicht verschleiern, dass einfaches Bestreiten der Forderung die SCHUFA-Mitteilung unterbindet

  • IWW
  • JurPC

    Schufa-Hinweis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) in einem Mahnschreiben; Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch Ausübung von Druck oder durch sonstigen ...

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an Schufa-Hinweis in Mahnschreiben

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Unlauterkeit einer Mahnung mit Hinweis auf bevorstehende Mitteilung an Schufa ("Schufa-Hinweis")

  • datenschutz.eu

    Anforderungen an Drohung mit SCHUFA-Eintrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Inkassounternehmen darf nicht mit SCHUFA-Eintrag drohen; §§ 4 Nr. 1, 8 Abs. 2 UWG; 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BDSG

  • Betriebs-Berater

    Schufa-Hinweis in Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Mobilfunkunternehmens: Mahnung unter Hinweis auf bevorstehende Datenübermittlung an die SCHUFA - Schufa-Hinweis

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schufa-Hinweis

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mahnung, Datenschutz und "Drohung" mit SCHUFA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) in einem Mahnschreiben; Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers durch Ausübung von Druck oder durch sonstigen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schufa-Hinweis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit eines Hinweises auf die Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (57)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Drohung ist wettbewerbswidrig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Hinweis nach § 28a Abs. 1 Nr. 4 lit c BDSG darf, um nicht unwirksam zu sein, nicht verschleiern, dass einfaches Bestreiten der Forderung die SCHUFA-Mitteilung unterbindet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Drohen mit Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung ist unzulässig und wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 1 UWG - unangemessene Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Vodafone darf Kunden nicht (wie bisher) mit Schufa drohen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einem Schufa-Eintrag bei Nichtzahlung unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA ist wettbewerbswidrig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Hinweis auf Schufa-Mitteilung erhöht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schufa-Hinweis in der Mahnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schufa-Hinweis in der Mahnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die "Drohung" mit der SCHUFA in Mahnschreiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schufa-Hinweis: Verbraucher klagen erfolgreich gegen Vodafone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben kann Verbraucher beeinträchtigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben kann Verbraucher beeinträchtigen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vodafone droht Kunden mit Schufa-Eintrag - Mahnschreiben üben unzulässig Druck auf zahlungsunwillige Verbraucher aus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Drohung mit Schufa-Meldung in Mahnschreiben unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen muss Kunden korrekt über Mitteilung an Schufa aufklären

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Drohung mit Schufa in Mahnschreiben unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Androhung einer angekündigten Datenübermittlung an die SCHUFA ist unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schufa-Hinweis in der Mahnung eines Mobilfunkunternehmens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkunternehmen muss Kunden korrekt über Mitteilung an Schufa aufklären

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 19.03.2015)

    Vodafone durfte nicht mit Schufa drohen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag beeinflusst den Zahlungsschuldner unangemessen in seiner Entscheidungsfreiheit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mahnschreiben und Inkasso - Keine Drohung mit Schufa

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf die bevorstehende Mitteilung von Schuldnerdaten an die SCHUFA in Mahnschreiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann die Drohung mit der SCHUFA erlaubt ist

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Drohung mit SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vodafone drohte mit vorgetäuschter Pflicht die SCHUFA zu informieren

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Telefonanbieter wird Schufa-Drohung untersagt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zahlungsverlangen unter Hinweis auf die Übermittlung der Schuldnerdaten an die SCHUFA

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Media Work GmbH: Abofalle maps-routenplaner.net

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Telefonanbieter wird Schufa-Drohung untersagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    SCHUFA-Hinweis in Mahnschreiben unzulässig

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Eintrag bei der Schufa

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag im Mahnschreiben kann rechtswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf bevorstehenden SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben teils unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag ist unzulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA Eintrag bei Mahnung nur dann rechtmäßig, wenn nicht verschleiert wird, dass das bloße Bestreiten der Forderung ausreicht eine Übermittlung der Schuldnerdaten zu verhindern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA-Eintrag kann wettbewerbswidrig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Drohung mit Schufa in Mahnschreiben durch Vodafone

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mahnung mit Androhung einer Schufa-Meldung erhalten? Drohung häufig rechtswidrig!

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Vodafone darf nicht mit der Schufa drohen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Mahnschreiben ist unlauter

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Gefährliches Spiel mit der Angst vor der SCHUFA

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Drohung mit Schufa-Eintrag rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Drohung mit SCHUFA-Eintrag eingeschränkt

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweis auf Übermittlung von Daten an die SCHUFA

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Drohung mit SCHUFA-Eintrag

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Negativeintrag in der SCHUFA - Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Mahnung und Inkasso: Ist die Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag erlaubt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3508
  • NJW 2015, 48
  • ZIP 2015, 1998
  • ZIP 2015, 25
  • MDR 2015, 1317
  • GRUR 2015, 1134
  • WM 2015, 1955
  • MIR 2015, Dok. 073
  • BB 2015, 2433
  • BB 2015, 2579
  • DB 2015, 2387
  • K&R 2015, 721
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 96/13

    Zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - I ZR 157/13
    Dies setzt voraus, dass die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 f. = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion, mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 276/14

    Lebens-Kost - Wettbewerbsverstoß: Eingeschränkter Schadensersatzanspruch bei

    Bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung dieser Bestimmung liegt eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vor, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 26 = WRP 2011, 1321 - Kreditkartenübersendung; Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Nach der Rechtsprechung des Senats folgt hieraus hinsichtlich geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern keine Änderung der Rechtslage, weil bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen war, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und

    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 127/15, GRUR 2017, 199 Rn. 32 = WRP 2017, 169 - Förderverein).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die beanstandete geschäftliche Handlung geeignet ist, die Rationalität der Entscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund treten zu lassen (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Die Ankündigung der unter den Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 BDSG zulässigen Übermittlung von Schuldnerdaten an die Schufa schränkt deshalb die Fähigkeit der Verbraucher zu einer informierten Entscheidung wesentlich ein, wenn ein hinreichend klarer Hinweis fehlt, dass der Verbraucher mit dem bloßen Bestreiten der Forderung eine Mitteilung an die Schufa verhindern kann (BGH, GRUR 2015, 1134 Rn. 25 - Schufa-Hinweis).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 48/14

    Berufungssumme: Wert der Beschwer bei Verpflichtung zum Widerruf eines

    Denn das Recht, aufgrund Einwilligung des Schuldners oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG Negativeinträge an Wirtschaftsauskunfteien zu melden, bezweckt nicht, wirtschaftlichen Druck auf den Schuldner dadurch aufzubauen, dass er befürchten muss, Nachteile am Kreditmarkt zu erleiden, wenn er die Forderung, aufgrund derer die Einmeldung erfolgte, nicht begleicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 17; OLG Celle, WRP 2014, 350 Rn. 22 ff.; AG Leipzig, MMR 2010, 723, 724; Plath/Kamlah, BDSG, § 28a Rn. 32; Elgert, K&R 2013, 288, 291; Ressmann/Serr, NJOZ 2013, 481, 483 f. mwN; Triebe, jurisPR-WettbR 11/2015 Anm. 2; Schulte am Hülse/Appelt, NJW 2015, 3510, 3511).

    Auch die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254) in § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. c BDSG eingeführte Unterrichtungspflicht beabsichtigt nicht, dem Gläubiger ein zusätzliches, außerprozessuales Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung an die Hand zu geben (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; Bull, ZRP 2008, 233, 236; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 16/10529, S. 24, sowie die Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucks. 548/1/08, S. 9).

    Sie dient auch dazu, dem Betroffenen, der die geltend gemachte Forderung für unbegründet hält und deshalb keine Veranlassung sieht, auf die Mahnungen zu reagieren, an seine Obliegenheit zu erinnern, die Forderung zu bestreiten, um eine Datenübermittlung zu verhindern (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; BeckOK Datenschutzrecht/Kamp, § 28a BDSG Rn. 91 [Stand: 1. Februar 2016]; BT-Drucks. 16/10529, S. 14).

  • KG, 30.07.2019 - 4 U 90/19

    Widerruf von veranlassten Negativeinträgen bei der SCHUFA

    Mit den in § 28a Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. geregelten Anforderungen an die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Betroffene vor der Meldung der Forderung an eine Auskunftei ausreichende Gelegenheit erhält, die Forderung zu begleichen oder das Bestehen der Forderung zu bestreiten (vgl.BT-Drs. 16/10529, S.14; ebenso BGH, Beschluss vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 = NJW 2015, 3508 bei Juris zu Tz. 25 ).

    Dieser hat in ständiger Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 19. März 2015 - I ZR 157/13 = NJW 2015, 3508 bei Juris zu Tz. 25; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 zu VI ZB 48/14 = MDR 2016, 847 bei Juris zu Tz. 8 und 9; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 75/14 = NJW-RR 2016, 1203 bei Juris zu Tz. 8-9 ) ausgeführt, die Negativeintragung diene dem Schutz der Kreditwirtschaft vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldnern, so dass der Nutzen der Negativeintragung letztlich nicht dem Übermittler entsprechender Daten, sondern Dritten zukomme, die um die (potentielle) Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit nicht wüssten.

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 75/14

    Berufungsbeschwer bei Widerruf einer Negativeintragung bei der Schufa

    Denn das Recht, aufgrund Einwilligung des Schuldners oder unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG Negativeinträge an Wirtschaftsauskunfteien zu melden, bezweckt nicht, wirtschaftlichen Druck auf den Schuldner dadurch aufzubauen, dass er befürchten muss, Nachteile am Kreditmarkt zu erleiden, wenn er die Forderung, aufgrund derer die Einmeldung erfolgte, nicht begleicht (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 17; OLG Celle, WRP 2014, 350 Rn. 22 ff.; AG Leipzig, MMR 2010, 723, 724; Plath/Kamlah, BDSG, § 28a Rn. 32; Elgert, K&R 2013, 288, 291; Ressmann/Serr, NJOZ 2013, 481, 483 f. mwN; Triebe, jurisPR-WettbR 11/2015 Anm. 2; Schulte am Hülse/Appelt, NJW 2015, 3510, 3511).

    Auch die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2254) in § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. c BDSG eingeführte Unterrichtungspflicht beabsichtigt nicht, dem Gläubiger ein zusätzliches, außerprozessuales Druckmittel zur Forderungsdurchsetzung an die Hand zu geben (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; Bull, ZRP 2008, 233, 236; vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. 16/10529, S. 24, sowie die Empfehlungen der Ausschüsse, BR-Drucks. 548/1/08, S. 9).

    Sie dient auch dazu, dem Betroffenen, der die geltend gemachte Forderung für unbegründet hält und deshalb keine Veranlassung sieht, auf die Mahnungen zu reagieren, an seine Obliegenheit zu erinnern, die Forderung zu bestreiten, um eine Datenübermittlung zu verhindern (BGH, Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, NJW 2015, 3508 Rn. 25; BeckOK Datenschutzrecht/Kamp, § 28a BDSG Rn. 91 [Stand: 1. Februar 2016]; BT-Drucks. 16/10529, S. 14).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 127/15

    Provisionszahlung an Förderverein einer Schule für die Vermittlung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits § 4 Nr. 1 UWG aF unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG aF nur dann vorliegt, wenn der Handelnde diese Freiheit gemäß Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG durch Belästigung, Nötigung oder durch unzulässige Beeinflussung im Sinne des Art. 2 Buchst. j der Richtlinie 2005/29/EG erheblich beeinträchtigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, GRUR 2011, 747 Rn. 26 = WRP 2011, 1321 - Kreditkartenübersendung; Urteil vom 3. April 2014 - I ZR 96/13, GRUR 2014, 1117 Rn. 26 = WRP 2014, 1301 - Zeugnisaktion; Urteil vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, GRUR 2015, 1134 Rn. 31 = WRP 2015, 1341 - Schufa-Hinweis; Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 276/14, GRUR 2016, 831 Rn. 24 = WRP 2016, 866 - Lebens-Kost).
  • OLG Hamburg, 11.06.2020 - 15 U 88/19

    Zulässigkeit von Äußerungen in Anschreiben eines Inkassodienstleisters an

    Nach der zutreffenden und von der Berufung nicht angegriffenen Feststellung des Landgerichts (Seite 13 des Urteils unter 1.) war der Tatbestand von § 4 Nr. 1 a.F. UWG in richtlinienkonformer Auslegung nur erfüllt, wenn der Handelnde die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers erheblich beeinträchtigte (BGH NJW 2015, 3508 Rn. 14 - Schufa-Hinweis).

    Dadurch, dass das von der Beklagten beauftragte Inkassounternehmen für den Fall einer nicht fristgerechten Zahlung eine Übermittlung solcher Daten ankündigt, stellt sie ein künftiges Übel in Aussicht, auf dessen Eintritt sie Einfluss zu haben vorgibt." (BGH, NJW 2015, 3508 Rn. 17 - Schufa-Hinweis).

    Mit der angegriffenen Äußerung erweckt die Beklagte weder den Eindruck, dass sie selbst Einfluss auf die Eintragung in das Schuldnerregister nehmen könne oder auch nur wolle, noch kündigt sie bereits konkrete Schritte an (anders als im Fall BGH NJW 2015, 3508 - Schufa-Hinweis).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Der Senat, dessen Mitglieder als Verbraucher durch die angegriffene Kennzeichnung angesprochen werden, kann das Verständnis, welches diese beim maßgebenden durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2015 - I ZR 157/13, MDR 2015, 1317, bei juris Rz. 29 - Schufa-Hinweis; vom 05. Februar 2015 - I ZR 136/13, MDR 2015, 1086, bei juris Rz. 22 - TIP der Woche; vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184, Rn. 19 Branchenbuch Berg; vom 08. März 2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053, Rn. 19 - Marktführer Sport) erweckt, aus eigener Kenntnis beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 194, 314, Tz. 32 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12, WRP 2014, 1447, Tz. 19 - Runes of Magic II; BGH, Urteile vom 08. März 2012 - I ZR 202/10, MDR 2012, 1238, bei juris Rz. 22 - Marktführer Sport; und vom 03. Mai 2001 - I ZR 318/98, GRUR 2002, 182, 184 = WRP 2002, 74 - Das Beste jeden Morgen).
  • LG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 O 227/16

    Euro Collect GmbH wegen drei Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte verurteilt

    Darüber hinaus liegt auch ein Verstoß gegen § 4a Abs. 1 Nr. 2 UWG vor, da der Tatbestand der Nötigung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu bejahen ist, wenn in einer Mahnung auf bevorstehende Übermittlung der Daten des Schuldners an die T1 hingewiesen und dabei verschleiert wird, dass nach § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG ein Bestreiten der Forderung durch den Schuldner selbst ausreicht, um eine Übermittlung zu verhindern (BGH GRUR 15, 1134 Rn 17, 20ff - T1-Hinweis).
  • LG Kleve, 08.07.2016 - 5 S 97/15

    Unerwünschte Telefonwerbung macht Vertrag nicht unwirksam!

  • LG Hamburg, 05.09.2017 - 312 O 606/15
  • LG Frankenthal, 24.03.2016 - 2 HKO 97/15
  • LG Düsseldorf, 09.08.2023 - 12 O 78/22
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2021 - 6 O 299/20
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