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   BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51   

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https://dejure.org/1952,659
BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,659)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1952 - I ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,659)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 (https://dejure.org/1952,659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung - Verspäteter Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung - Anzeige der Verlegung des Geschäftslokals - Verzögerungen in der Postzustellung durch Verschulden des Adressaten - Wirksamwerden einer empfangsbedürftigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1169
  • DB 1952, 802
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 09.06.1928 - I 310/27

    Bereicherungsanspruch im Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51
    Das Reichsgericht hat sowohl auf dem Gebiet des Kunstwerkrechtes (RGZ 90, 137 [139] als des literarischen Urheberrechts (RGZ 121, 258) anerkannt, daß bei schuldloser Verletzung des Urheberrechts Ansprüche auf der Grundlage der Bereicherungsvorschriften erhoben werden können.
  • RG, 04.04.1917 - I 185/16

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die

    Auszug aus BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51
    Das Reichsgericht hat sowohl auf dem Gebiet des Kunstwerkrechtes (RGZ 90, 137 [139] als des literarischen Urheberrechts (RGZ 121, 258) anerkannt, daß bei schuldloser Verletzung des Urheberrechts Ansprüche auf der Grundlage der Bereicherungsvorschriften erhoben werden können.
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51
    Dem ist der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Februar 1952 (BGHZ 5, 116 [123] beigetreten.
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Es trifft zwar zu, wie das Amtsgericht ausgeführt hat, dass der Schuldner bei bestehenden vertraglichen Beziehungen gehalten ist, im Falle eines Umzugs Vorkehrungen für den Zugang rechtsgeschäftlicher Erklärungen seines Vertragspartners zu treffen (vgl. dazu RGZ 95, 315, 317 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51, LM Nr. 1 zu § 130 BGB; OLG Hamburg MDR 1978, 489; OLG Hamm NJW-RR 1986, 699; MünchKomm/Einsele, aaO, § 130 Rn. 34, 37; Palandt/Heinrichs, aaO, § 130 Rn. 17).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    Dazu gehört in der Regel, daß er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, daß diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (RGZ 110, 34, 37; BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 = LM BGB § 130 Nr. 1; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1970 aaO; BAG, Urteil vom 3. April 1986 aaO unter II 4 e).

    Die Revision übersieht, daß nach einem unverzüglichen zweiten Zustellungsversuch dem Adressaten nicht nur der Einwand abgeschnitten wird, die Erklärung sei nicht zugegangen, sondern auch der Einwand, diese Erklärung sei nicht rechtzeitig zugegangen (RGZ 110, 34, 37; BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 aaO).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Nach Treu und Glauben ist es ihm verwehrt, sich auf den späteren tatsächlichen Zugang zu berufen, wenn er selbst für die Verspätung die alleinige Ursache gesetzt hat (BAG 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 d der Gründe; vgl. auch BGH 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 -) .

    Auf ein Verschulden des Adressaten kommt es nicht an (BAG 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - zu A II 3 d der Gründe; vgl. auch BGH 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 -) .

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Eine Willenserklärung, die nicht in den Empfangsbereich der Person gelangt, für die sie bestimmt ist, kann aber nach § 242 BGB als rechtzeitig angesehen werden (vgl. für den Fall der Vereitelung oder Verzögerung des Zugangs BGH Urteil vom 18. Dezember 1970 - VI ZR 52/69 - VersR 1971, 262; BGH Urteil vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51, Leitsatz NJW 1952, 1169; Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB, 10. Aufl. § 130 Rdn. 22/25 und die dort zitierte weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur für Fälle schuldhafter Zugangsvereitelung gefordert wird, der Absender müsse im Rahmen des Zumutbaren und nach der Sachlage Erforderlichen einen neuen Zustellversuch unternehmen (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1952, I ZR 158/51, NJW 1952, 1961; vom 18. Dezember 1970, VI ZR 52/69, VersR 1971, 262 [BGH 18.12.1970 - IV ZR 52/69]; Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 130 Rdn. 50-54; Soergel/Hefermehl, BGB 11. Aufl. § 130 Rdn. 24-28), kann das in der Regel nicht die Fälle betreffen, in denen jemand innerhalb bestehender vertraglicher Rechtsbeziehungen ausdrücklich und grundlos die Annahme von Einschreibebriefen ablehnt.
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Die Berufung auf den nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung kann sich allerdings als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) mit der Folge darstellen, daß der Adressat sich so behandeln lassen muß, als sei ihm die Erklärung (rechtzeitig) zugegangen (Senatsurteil BGHZ 67, 271, 277; BGH Urteile vom 27. Oktober 1982 a.a.O. und 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69 = VersR 1971, 262, 263; Urteil vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 = LM BGB § 130 Nr. 1).

    Dies geht zu ihren Lasten, weil sie für die Voraussetzungen des Treuwidrigkeitseinwandes, als dessen Folge sie die Klägerin so behandelt wissen will, als sei ihr das Schreiben vom 6. Februar 1985 zugegangen, darlegungs- und beweisbelastet ist (BGH Urteil vom 13. Juni 1952 aaO).

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    Verhält es sich so , dann liefert der Streitfall ein "Paradebeispiel" dessen, was leidgeprüfte forensische Praxis seit vielen Jahrzehnten als sogenannte "Zugangsvereitelung" in ihre Doktrinen aufgenommen haben 80 So zu diesen Konstellationen - hier sogar für Fälle (lediglich) verspäteten (statt komplett vereitelten) - Zugangs etwa schon BGH 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM § 130 BGB Nr. 1 = BB 1952, 732 (Volltext auch in "Juris") [Leitsatz]: "Der Adressat einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, die innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben ist, muss diese nach Treu und Glauben auch im Fall eines verspäteten Zugangs als rechtzeitig gegen sich gelten lassen, wenn er die Ursache für die Verspätung gesetzt hat.

    Ein solcher Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das Zugangshindernis dem Empfänger zuzurechnen ist, der Erklärende damit nicht zu rechnen brauchte und er nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat (...)"; s. weit früher schon RG 13.7.1904 - Rev. V. 48/04 - RGZ 58, 406, 409: "Wer die Verspätung des Zugehens einer für ihn bestimmten Willenserklärung verschuldet hat, hat dadurch freilich nicht gegen Treu und Glauben verstoßen; wohl aber handelt er gegen Treu und Glauben, wenn er aus seinem Verschulden zum Nachteile des anderen einen Vorteil herleiten will"; 9.5.1919 - Rev. II. 400/18 - RGZ 95, 315 ff.; 5.1.1925 - I 699/23 - RGZ 110, 34 ff. So zu diesen Konstellationen - hier sogar für Fälle (lediglich) verspäteten (statt komplett vereitelten) - Zugangs etwa schon BGH 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM § 130 BGB Nr. 1 = BB 1952, 732 (Volltext auch in "Juris") [Leitsatz]: "Der Adressat einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, die innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben ist, muss diese nach Treu und Glauben auch im Fall eines verspäteten Zugangs als rechtzeitig gegen sich gelten lassen, wenn er die Ursache für die Verspätung gesetzt hat.

    80) So zu diesen Konstellationen - hier sogar für Fälle (lediglich) verspäteten (statt komplett vereitelten) - Zugangs etwa schon BGH 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM § 130 BGB Nr. 1 = BB 1952, 732 (Volltext auch in "Juris") [Leitsatz]: "Der Adressat einer empfangsbedürftigen Willenserklärung, die innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben ist, muss diese nach Treu und Glauben auch im Fall eines verspäteten Zugangs als rechtzeitig gegen sich gelten lassen, wenn er die Ursache für die Verspätung gesetzt hat.

  • LAG Hamburg, 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

    Kündigung - Zugang - Einschreiben mit Rückschein - Aushändigung des Schreibens -

    Dazu gehört in der Regel, dass sie nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, ihre Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (BAG 3. April 1986 aaO unter II 4 e; BGH 26. November 1997 aaO unter Verweis auf: RGZ 110, 34, 37; BGH, 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 - LM BGB § 130 Nr. 1).
  • BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95

    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen

    Solche zusätzlichen Umstände sind gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewußt vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muß und nicht dafür sorgt, daß diese ihn erreichen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3; BGH, Urteil vom 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM Nr. 1 zu § 130 BGB; BAG NJW 1993, 1093 unter III 4 und 5).
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