Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1983 - I ZR 158/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsanwälte Peter
Hemdblusenkleid
- Jurion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1984, 643
- GRUR 1984, 453
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Hamburg, 24.02.2005 - 5 U 66/04
"Gipürespitze"
aa) Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 1 UWG a. F. kann die Nachahmung saisonbedingter, wettbewerblich und ästhetisch eigenartiger Modeerzeugnisse unlauter sein, da es die Regeln des lauteren Wettbewerbs unter dem Gesichtspunkt der Absatzbehinderung verletzen kann, den Unternehmer, der unter Einsatz von Kosten und Ideen ein herausragendes, nur für begrenzte Zeit - überwiegend eine Saison - absetzbares Modell geschaffen hat, durch Nachahmung in dem jeweiligen Absatzzeitraum, um die ihm billigerweise zustehenden Früchte seiner Entwurfsarbeit zu bringen ( BGH GRUR 1973, 478, 480 - Modeneuheit; BGH GRUR 1984, 453 f - Hemdblusenkleid; BGH GRUR 1998, 477 ff. - Trachtenjanker ).Sie kann auch in den Besonderheiten des Erzeugnisses als solches bestehen (BGH GRUR 1984, 453 f - Hemdblusenkleid; OLG München GRUR 1995, 275 (276) - Parka-Modell).
Voraussetzung ist, dass es sich um eine über den Durchschnitt herausragende modische Neuerscheinung handelt, deren Gesamteindruck durch individuelle ästhetische Gestaltungsmerkmale geprägt ist; wobei Modelle mit klassischen Elementen oder klassischer Linie nicht ausgenommen sind, weil Mode überwiegend auf Vorbekanntem aufbaut ( BGH GRUR 1984, 453 f - Hemdblusenkleid; OLG Hamburg GRUR 1986, 83 - Übergangsbluse ).
Übersteigerte Anforderungen sind dabei nicht zu stellen, so kann es bei einem Hemdblusenkleid genügen, wenn es sich nach Stil und Farbgebung um ein geschmackvolles Kleid handelt, das aus dem Rahmen fällt (vgl. BGH GRUR 1984, 453, 454 - Hemdblusenkleid).
Handelt es sich im Einzelfall allerdings nicht um ein saisongebundenes, einer bestimmten Jahreszeit eindeutig zuzuordnendes Modeerzeugnis, kann ein Schutz über eine Saison hinaus bestehen (vgl. hierzu BGH GRUR 1984, 453, 454 - Hemdblusenkleid, OLG Hamburg GRUR 1984, 83, 84 - Übergangsbluse; OLG München GRUR 1995, 275, 277 - Parka-Modell).
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94
"Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …
Sein Geltungsbereich ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen zum Nachbau oder zur Nachahmung weitere, die Sittenwidrigkeit erst begründende Umstände hinzutreten (…vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1981 - I ZR 48/78, GRUR 1981, 517, 519 - Rollhocker; Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453, 454 - Hemdblusenkleid;… Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 191/87, GRUR 1992, 329, 333 AjS-Schriftenreihe; st.Rspr.). - BGH, 19.01.2006 - I ZR 151/02
Jeans II
Unberührt davon ist die im Streitfall nicht entscheidungserhebliche Frage nach dem Verhältnis des Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutzes zum wettbewerbsrechtlichen Saisonschutz für eine Modeneuheit, der eine vermeidbare Herkunftstäuschung nicht voraussetzt (vgl. zu § 1 UWG a.F.: BGH, Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453, 454 = WRP 1984, 259 - Hemdblusenkleid;… zum Schutzverhältnis vgl. Gloy/Loschelder/Eck, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 43 Rdn. 143;… Gottschalk, Der Schutz des Designs nach deutschem und europäischem Recht, 2005, S. 257 f.).
- BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82
Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …
Gleichwohl können aber auch Merkmale, die im Bereich des Ästhetischen liegen, der Ware eine wettbewerblich eigenartige Besonderheit verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81 - GRUR 1984, 453 f.- Hemdblusenkleid) und darüber hinaus die Eignung besitzen, als Herkunftshinweis zu dienen. - BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95
Trachtenjanker
Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung "Hemdblusenkleid" (Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453, 454) zum Ausdruck gebracht, daß der Schutz einer Modeneuheit je nach den Besonderheiten des jeweiligen Erzeugnisses auch über eine Saison (Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter) hinausreichen kann (…vgl. Erdmann aaO S. 202 f.; OLG Hamburg GRUR 1986, 83 f.); gerade bei Trachtenmoden mag eine längere Schutzdauer im Hinblick darauf naheliegen, daß es sich um klassische Formen handelt, deren Gestaltungsmerkmale keinem raschen Wandel unterworfen sind. - BGH, 30.01.1992 - I ZR 113/90
Pullovermuster - wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Für die Prüfung in der Revisionsinstanz ist mangels gegenteiliger Feststellungen des Berufungsgerichts zu unterstellen, daß der von der Klägerin beanstandete Vertrieb der streitgegenständlichen Pullover durch die Beklagte in objektiver Hinsicht sittenwidrig ist; das heißt, daß die beiden Pullovermotive der Klägerin wettbewerbliche Eigenart besitzen, daß Motive vom Hersteller nahezu identisch übernommen worden sind und daß besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung des fremden Leistungsergebnisses durch die Beklagte als Händlerin objektiv unlauter erscheinen lassen (vgl. BGHZ 60, 168 ff. - Modeneuheit; BGH, Urt. v. 10.11.1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453 f. - Hemdblusenkleid). - LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04
Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße
Die für den Wettbewerbsschutz danach erforderliche Eigenart setzt ein Erzeugnis voraus, dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 73, 478, 479 f - Modeneuheit; GRUR 84, 453, 454 - Hemdblusenkleid; GRUR 86, 673, 675 - Beschlagprogramm; GRUR 88, 690, 693 - Kristallfiguren; GRUR 95, 581, 583 - Silberdistel; GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGHZ 138, 143, 148 = GRUR 98, 830, 832 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 99, 751, 752 - Güllepumpen; GRUR 99, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 00, 521, 523 - Modulgerüst; GRUR 02, 86, 89 - Laubhefter ). - OLG München, 22.11.1990 - 29 U 3157/90
UWG § 1
Bei der Jeanshose der Klägerin handelt es sich um eine "Modeneuheit" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1973, 478 - Modeneuheit; GRUR 1984, 453 Hemdblusenkleid).Hieraus folgt, daß die Wettbewerbswidrigkeit im allgemeinen nicht in der Herbeiführung einer vermeidbaren Herkunftstäuschung, sondern in der Behinderung des Modeschöpfers bei der Ausnutzung des auf der Neuheit beruhenden wettbewerblichen Vorsprungs liegt (BGH GRUR 1984, 453, 454 - Hemdblusenkleid).
- OLG Köln, 30.03.1994 - 6 U 170/92
Vermeidbare Herkunftstäuschung bei Nachahmung von Stilmöbeln
Abgesehen davon, daß der vorgelegte Verkaufskatalog die streitgegenständlichen Möbel als "Programm C." bezeichnet, erübrigt sich ein näheres Eingehen hierauf, weil es zur Bejahung einer wettbewerblichen Eigenart genügt, daß das betreffende Erzeugnis selbst aufgrund seiner Gestaltungsmerkmale geeignet ist, Hinweise auf die Herkunft zu vermitteln, ohne daß konkret auf einen bestimmten Hersteller oder Vertreiber hingewiesen sein muß (BGH GRUR 1984, 453, 454 - "Hemdblusenkleid"). - OLG München, 30.10.2003 - 29 U 2691/03
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz des Herstellerbegriffs bei …
c) Dem von der Klägerin hergestellten Stricktop (vgl. Documento 9) kommt, wie die Beklagte grundsätzlich nicht in Abrede stellt, wettbewerbliche Eigenart nach den Grundsätzen des Schutzes von Modeneuheiten zu (vgl. BGH GRUR 1984, 453, 454 - Hemdblusenkleid, BGH GRUR 1973, 478, 480 - Modeneuheit), wobei der Schutz bis 31.12.2001 befristet war. - OLG Köln, 30.04.2004 - 6 U 6/04
Kein ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz bei Amortisation der …
- OLG Hamburg, 16.07.2004 - 5 U 100/03
"Glöckchen-Hose"
- OLG Köln, 30.10.1996 - 6 U 184/95
Damenstrickmode, Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 198/01
Wettbewerbsverstoß: Vermeidbare Herkunftstäuschung durch Nachahmung von …
- OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 40/98
Wettbewerbliche Eigenart eines Prdukts - Stoffdessin "Blümchenmuster"
- OLG Köln, 03.12.1993 - 6 U 112/92
Unlautere Behinderung: Nachahmung einer kompletten Serie von Küchengeräten - …
- LG Düsseldorf, 28.09.1988 - 34 O 76/88
UWG § 1
