Rechtsprechung
BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aktivlegitimation eines klagenden Verbandes - Zugabeverbot für handeslsübliche Nebenleistungen - Zulässige Förderung von vertraglichen Hauptleistungspflichten - Voraussetzungen einer wettbewerbswidrigen Übersteigerung der Hauptleistung - "Unentgeltliche Werbeprobe" bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 650
- GRUR 1974, 402
- DB 1973, 1166
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 117/62
Möglichkeit zum Waschen von Kraftfahrzeugen auf Waschplätzen eines …
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Dabei darf der Begriff der Nebenleistung nicht zu eng verstanden werden (BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz); das wie auch die Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung hat das Berufungsgericht verkannt.Die Bereitstellung des SU-Service-Sets hält sich danach im Rahmen vergleichbarer Fälle des üblichen Reise-Services; sie ist als den allgemeinen Übungen nach angemessen anzusehen, so daß nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Handelsüblichkeit dieser Nebenleistung zu bejahen ist (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz).
- BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55
Arzneimittelverkauf in Drogerien
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Eine Verletzung des AMG kann zwar im allgemeinen auch als wettbewerbswidrig angesehen werden, ohne daß es noch darauf ankommt, ob sich der Verletzer dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung verschafft hat (vgl. BGHZ 22, 167, 180 - Apothekenpflichtige Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; 44, 208, 209. - Novo-Petrin); denn es ist regelmäßig wettbewerbswidrig, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen sind und darüber hinaus eine Regelung des Wettbewerbs nach sich ziehen (…BGH aaO). - BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Eine Verletzung des AMG kann zwar im allgemeinen auch als wettbewerbswidrig angesehen werden, ohne daß es noch darauf ankommt, ob sich der Verletzer dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung verschafft hat (vgl. BGHZ 22, 167, 180 - Apothekenpflichtige Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; 44, 208, 209. - Novo-Petrin); denn es ist regelmäßig wettbewerbswidrig, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen sind und darüber hinaus eine Regelung des Wettbewerbs nach sich ziehen (…BGH aaO).
- BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Für die danach im Hinblick auf den Vertragsinhalt erforderliche Abgrenzung kommt es aber, wie das Berufungsgericht übersehen hat, entscheidend auf die Verkehrsauffassung an (vgl. BGHZ 11, 274, 276 - Orbis-Reisemarken; BGH GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule). - BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
Zugabeverordnung. Reisemarken
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Für die danach im Hinblick auf den Vertragsinhalt erforderliche Abgrenzung kommt es aber, wie das Berufungsgericht übersehen hat, entscheidend auf die Verkehrsauffassung an (vgl. BGHZ 11, 274, 276 - Orbis-Reisemarken; BGH GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule). - BGH, 17.09.1965 - Ib ZR 11/64
Apothekenzwang bei sog. Vorbeugungsmitteln
Auszug aus BGH, 02.03.1973 - I ZR 16/72
Eine Verletzung des AMG kann zwar im allgemeinen auch als wettbewerbswidrig angesehen werden, ohne daß es noch darauf ankommt, ob sich der Verletzer dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung verschafft hat (vgl. BGHZ 22, 167, 180 - Apothekenpflichtige Arzneimittel; 23, 184, 186 - Spalttabletten; 44, 208, 209. - Novo-Petrin); denn es ist regelmäßig wettbewerbswidrig, wenn im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Vorschriften verletzt werden, die aus Gründen der Volksgesundheit erlassen sind und darüber hinaus eine Regelung des Wettbewerbs nach sich ziehen (…BGH aaO).
- BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97
Giftnotruf-Box
Verstöße gegen wertbezogene Normen sind jedoch nicht zwingend auch wettbewerbswidrig (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 2.3.1973 - I ZR 16/72, GRUR 1974, 402, 404 = WRP 1973, 330 - Service-Set;… Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 58/95, GRUR 1998, 407, 411 f. = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL). - BGH, 27.01.1983 - I ZR 141/80
"Diners Club Deutschland" - Internationales Kreditkartensystem - Ankündigung und …
Maßgebend ist, ob der Verkehr die zusätzliche Leistung noch als eine sachlich zur Hauptleistung gehörige Verbesserung oder als eine besondere Nebenleistung empfindet (BGH GRUR 1974, 402, 403 = WRP 1973, 330 - Service-Set - GRUR 1979, 482, 484 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -). - OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91 Sie müssen nach der Verkehrsauffassung geeignet sein, die Hauptleistung sachlich zu ermöglichen oder irgendwie zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; 1974, 402, 403 - Service-Set; 1983, 232, 254 - Diners Club).
- BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77
Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines …
Es muß sich um Nebenleistungen handeln, die nach der Verkehrsauffassung geeignet sind, die Hauptleistung sachlich zu ermöglichen oder irgendwie zu fördern (vgl. BGH GRUR 1964, 509, 511 - Wagenwaschplatz; GRUR 1974, 402, 403 - Service-Set). - BGH, 27.10.1983 - I ZR 141/80 Maßgebend ist, ob der Verkehr die zusätzliche Leistung noch als eine sachlich zur Hauptleistung gehörige Verbesserung oder als eine besondere Nebenleistung empfindet (BGH GRUR 1974, 402, 403 = WRP 1973, 330 - Service-Set - GRUR 1979, 482, 484 = WRP 1979, 456 - Briefmarken-Auktion -).
- BGH, 15.12.1978 - I ZR 40/77
Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO durch Beigabe eines zusätzlichen Lokalteils in …
Unter dieser Voraussetzung scheidet aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO aus (vgl. BGH v. 30.5.75 - I ZR 45/74 - "Büro-Service-Vertrag" - WRP 75, 721, 722; v. 7.11.75 - I ZR 31/74 - "Besichtigungsreisen II" - WRP 76, 155; BGH v. 2.3.73 - I ZR 16/72 - "Service-Set" - GRUR 1974, 402, 403). - LG Hamburg, 17.07.2001 - 312 O 229/01
Feststellungsinteresse für negative Feststellungsklage; Drohender …
Verstöße gegen wertbezogene Normen sind jedoch nicht zwingend auch wettbewerbswidrig (BGH GRUR 1974, 402, 404 = WRP 1973, 330 - Service-Set; BGH GRUR 1998, 407, 411 f. [BGH 17.07.1997 - I ZR 58/95] = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL). - LG Hamburg, 17.07.2001 - 312 O 170/01
Feststellungsinteresse für negative Feststellungsklage; Drohender …
Verstöße gegen wertbezogene Normen sind jedoch nicht zwingend auch wettbewerbswidrig (BGH GRUR 1974, 402, 404 = WRP 1973, 330 - Service-Set; BGH GRUR 1998, 407, 411 f. [BGH 17.07.1997 - I ZR 58/95] = WRP 1998, 306 - TIAPRIDAL).