Rechtsprechung
   BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1493
BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - I ZR 16/74 (https://dejure.org/1975,1493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten in den Schutzbereich des Geschmacksmustergesetzes - Ästhetische Wirkung des Zwischenfabriktats für das Endprodukts - Wirkung des Geschmackmusters auf den Formensinn des Betrachters

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gemäldewand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1975, 907
  • GRUR 1976, 261
  • BB 1975, 1128
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 18.06.1904 - I 130/04

    Musterschutz; Gesetz vom 11. Januar 1876

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
    Denn bei Beurteilung der Frage, ob das Muster bestimmt und geeignet ist, den durch das Auge vermittelten Formensinn anzuregen, ist dieser Verwendungszweck des Musters zu berücksichtigen (RGZ 61, 178, 181; OLG Hamm MuW 1929, 42 - Rahmen für Mützenabzeichen; OLG Frankfurt GRUR 1957, 619, 621 - Schuhschnalle; vgl. ferner betr. Gebrauchsmuster RGZ 107, 100, 102 - ovaler Bilderrahmen), Die Eigenschaft, auf den Formensinn des Betrachters zu wirken, könnte dem Muster daher nicht abgesprochen werden, wenn es in seiner Formgestaltung diejenigen Elemente aufwiese, die sich bei seiner bestimmungsmäßigen Verwendung - der Bemalung - in ästhetischer Hinsicht ausprägten.
  • RG, 30.06.1923 - I 457/22

    Gebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
    Denn bei Beurteilung der Frage, ob das Muster bestimmt und geeignet ist, den durch das Auge vermittelten Formensinn anzuregen, ist dieser Verwendungszweck des Musters zu berücksichtigen (RGZ 61, 178, 181; OLG Hamm MuW 1929, 42 - Rahmen für Mützenabzeichen; OLG Frankfurt GRUR 1957, 619, 621 - Schuhschnalle; vgl. ferner betr. Gebrauchsmuster RGZ 107, 100, 102 - ovaler Bilderrahmen), Die Eigenschaft, auf den Formensinn des Betrachters zu wirken, könnte dem Muster daher nicht abgesprochen werden, wenn es in seiner Formgestaltung diejenigen Elemente aufwiese, die sich bei seiner bestimmungsmäßigen Verwendung - der Bemalung - in ästhetischer Hinsicht ausprägten.
  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. die seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungsmerkmale ganz oder teilweise übernommen sind, wobei von den Übereinstimmungen und nicht von den Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375, 377 zu III - Kronleuchter).
  • BGH, 16.02.1960 - I ZR 85/58

    Dekorationsgitter

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
    Voraussetzung hierfür ist, daß das Muster bestimmt und geeignet ist, auf den Formensinn des Betrachters zu wirken (BGH GRUR 1960, 395, 396 zu 1 - Dekorationsgitter), Zwar ist das Muster des Klägers nicht dazu bestimmt, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken.
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74
    Da es auf Abweichungen, welche nur bei Anwendung besonderer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden können, regelmäßig nicht ankommt (vgl. § 5 Nr. 2 letzter Halbs. GeschmMG; BGH GRUR 1965, 198, 201 zu III 1 - Küchenmaschine), würde hierdurch der Tatbestand der Nachbildung nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Die erforderliche vergleichende Beurteilung wird in aller Regel erst durch die Prüfung ermöglicht, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit eines Werkes bestimmt wird (vgl. BGH GRUR 1980, 853, 854 - Architektenwechsel; auch GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Das BerGer. hat auch zu Recht berücksichtigt, daß wegen der Zweckbestimmung dieser Teile, nämlich ihres Einbaus in das Gesamterzeugnis, vorab ihre Geschmacksmusterfähigkeit zu prüfen ist; denn Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes sind lediglich selbständige, verkehrsfähige Erzeugnisse, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, LM § 1 GeschmMG Nr. 13 = GRUR 1976, 261 f. - Gemäldewand).

    Für diese Frage der Modellfähigkeit der äußeren Form kommt es daher auch noch nicht darauf an, ob - wie das BerGer. gemeint hat - der fragliche Gegenstand dazu bestimmt ist, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken, oder ob er - was ausreichend ist - im Rahmen eines Gesamtprodukts seine ihm eigene ästhetische Wirkung entfalten soll und kann (vgl. BGH, LM § 1 GeschmMG Nr. 13 = GRUR 1976, 261 f. - Gemäldewand).

  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht

    Im Vordergrund der Beurteilung stehen diejenigen Merkmale, die die Eigenart des Geschmacksmusters begründen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 4. Aufl., § 38 Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 95/97

    Geschmacksmusterfähigkeit und Neuheit eines mehrpoligen Steckverbinders

    (a) Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes sind lediglich selbständige, verkehrsfähige Erzeugnisse, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (BGH GRUR 1976, 261 - Gemäldewand).

    Für die Frage der Geschmacksmusterfähigkeit einer äußeren Form kommt es noch nicht darauf an, ob der fragliche Gegenstand dazu bestimmt ist, für sich allein auf den Geschmacksinn zu wirken, oder ob er - was ausreichend ist - im Rahmen eines Gesamtprodukts seine ihm eigene ästhetische Wirkung entfalten soll und kann (BGH (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), das kann der Prüfung der Eigentümlichkeit vorbehalten bleiben (Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz , § 1 GeschmMG Rdn. 10 m.w.N.).

    Denn diese Wirkung kann - wie ausgeführt - beim fertigen Gesamterzeugnis durch ein Zwischenfabrikat oder Bauteil (als Halbfertigerzeugnis) erfolgen (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), sie kann aber auch dem Einbauteil selbst zukommen.

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Das Berufungsgericht hat die Neuheit der Klagemuster rechtsfehlerfrei bejaht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.9.1974 - I ZR 35/73, GRUR 1975, 383, 386 - Möbelprogramm.; Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand; Urt. v. 3.6.1977 - I ZR 83/76, GRUR 1978, 168, 169 - Haushaltsschneidemaschine I; vgl. weiter v. Gamm aaO. § 1 Rdn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 16.4.1975 - I ZR 16/74, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

    Es muß daher zunächst ermittelt werden, durch welche Merkmale der ästhetische Gesamteindruck des geschützten Werkes bestimmt Wird (vgl. BGH Urteil vom 16.4.75 - I ZR 16/74, GRUR 76, 261, 263 - Gemäldewand), da nur dann die erforderliche vergleichende Beurteilung möglich ist.
  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75

    Trockenrasierer

    Denn dieser ist für den Inhalt und Umfang des Geschmacksmusterrechts und für die Frage einer Nachbildung entscheidend (vgl. zuletzt BGH GRUR 1976 S. 261, 263 - Gemäldewand).
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    Entscheidend ist vielmehr, ob und welche Gestaltungen gerade auf dem in Rede stehenden Gebiet vorhanden gewesen sind (vgl. BGH, GRUR 1976, 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 83/76

    Auslegung von "vorbekannt und daher nicht neu" i.S.v. § 1 Abs. 2

  • LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99

    Unterlassungsansprüche eines Inhabers eines Geschmacksmusters mit der Bezeichnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht