Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2012

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   BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11   

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https://dejure.org/2012,5825
BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 (https://dejure.org/2012,5825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG
    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • rewis.io

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf das Erreichen der notwendigen Beschwer nach Fessetzung des Streitwerts entprechend der Angaben in der Berufungsschrift auf 10.000 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 496
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen Anspruchs in den Vorinstanzen gemachten Angaben im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berichtigen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11
    Er kann deshalb auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12

    Streitwert einer Verbandsklage gegen Bearbeitungsentgelte in Bank-AGB

    aa) Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris Rn. 3 mwN, vom 13. Dezember 2012 - V ZR 73/12, Grundeigentum 2013, 347 mwN und vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 115/15

    Bemessung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nach dem

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 405/12, ZIP 2014, 96 Rn. 4 mwN; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14 Rn. 4, juris).

    Ist der Streitwert vom Landgericht und vom Berufungsgericht entsprechend den Angaben des Klägers festgesetzt worden und hat der Kläger die Festsetzung nicht beanstandet, kann er im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11 Rn. 1; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4).

    Insbesondere ist es dem Kläger verwehrt, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die von ihm gemachten Angaben zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12 Rn. 3, juris; BGH, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4).

  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3, juris - Rügelose Wertfestsetzung II).

    Hat er insoweit keine verlässlichen oder vollständigen Angaben gemacht und hat das Berufungsgericht den Streitwert deshalb vom Kläger unangefochten unter Zugrundelegung seiner unvollständigen Angaben geschätzt, so ist er ebenfalls gehindert, die diesem Streitwertbeschluss zugrunde gelegten Annahmen mit neuem Vortrag in Frage zu stellen, um den Wert der Beschwer zu erhöhen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris - Rügelose Wertfestsetzung I).

  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 221/13

    Für Wert der Beschwer einer Revision Interesse des Rechtsmittelklägers an

    Der Wert der mit der (beabsichtigten) Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (z. B. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3; vom 10. April 2008 - V ZR 154/07, juris Rn. 5; vom 24. April 1998 - V ZR 225/97, NJW 1998, 2368 und vom 24. November 1971, BGHZ 57, 301, 302).

    Hat der Kläger in den Vorinstanzen keine verlässlichen oder vollständigen Angaben zum Wert gemacht und hat das Berufungsgericht den Streitwert daher unter Zugrundelegung der unvollständigen Angaben geschätzt, so ist der Kläger auch gehindert, die Annahmen, auf denen diese Streitwertfestsetzung beruht, mit neuem oder ergänzendem Vortrag, der in den Tatsacheninstanzen keinen Niederschlag gefunden hat, in Frage zu stellen, um den Wert der Beschwer zu erhöhen (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 aaO; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 aaO Rn. 4 und vom 27. August 2008 - VI ZR 78/07 aaO).

  • OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12

    Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung; Zu den

    Von der Vorschrift des § 713 ZPO hat der Senat vorliegend keine Anwendung gemacht, auch wenn im Hinblick darauf, dass ausweislich der Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 18. Juni 2012 der Streitwert "im allseitigen Einvernehmen" auf bis 20.000 EUR festgesetzt worden ist, eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten unzulässig sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rdnr. 4).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZR 8/13

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2012 (I ZR 160/11 - GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4), wonach Einwände gegen die Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht erhoben werden können, sofern die Wertfestsetzung durch den Beschwerdeführer in der Instanz nicht beanstandet worden ist.
  • BGH, 18.12.2014 - III ZR 472/13

    Klageabweisendes erstinstanzliches Urteil eines Oberlandesgerichts über

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung des Urteils (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, BeckRS 2012, 10947 Rn. 3 und vom 15. Mai 2014 - I ZR 176/13, BeckRS 2014, 11248 Rn. 5; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 26 EGZPO Rn. 9 f).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 176/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtzeitiges Vorbringen zur Höhe des Werts der

    Nachdem sie insoweit zuvor ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt hat, kann sie daher mit ihrem vorstehend unter II 1 wiedergegebenen Vorbringen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung II).
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es daher regelmäßig versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 4; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 11. November 2015 - I ZR 151/14, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.08.2014 - I ZR 107/10

    Streitwert bei Verletzung einer Wortmarke durch den Vertrieb eines Bräparates mit

  • BGH, 11.11.2015 - I ZR 151/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer des zur Löschung urheberrechtsverletzender

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 159/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

  • BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11

    Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die

  • BGH, 07.05.2015 - V ZR 159/14

    Wertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Klage gegen den

  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 129/18

    Rechtmäßige Kürzung der Bestandsbetreuungsprovisionen eines Handelsvertreters;

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZA 11/15

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/14

    Nichterreichen der Rechtsmittelbeschwer: Erstmaliges Berufen auf einen höheren

  • BGH, 23.10.2013 - V ZR 60/13

    Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 20.000 Euro als Voraussetzung für

  • BGH, 24.07.2019 - VII ZR 90/18

    Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Feststellung des

  • BGH, 15.05.2014 - V ZR 245/13

    Streitwertermittlung bei Streit über die Beseitigung einer Störung eines

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 31/13

    Vorherige Beanstandung als Voraussetzung für die Berücksichtigung von Einwänden

  • BGH, 24.01.2013 - I ZA 11/12

    Zulässigkeit des Bezugnahme auf weitere Angaben zur Bemessung des Streitwerts

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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2012 - I ZR 160/11   

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https://dejure.org/2012,7980
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  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO
    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände des Klägers gegen die in den Vorinstanzen nicht beanstandete Wertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Drehbuchautors auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Zahlung einer angemessenen Beteiligung gem. § 32a Abs. 2 S. 1 UrhG i.R.d. Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rewis.io

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände des Klägers gegen die in den Vorinstanzen nicht beanstandete Wertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UrhG § 32a Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Drehbuchautors auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Zahlung einer angemessenen Beteiligung gem. § 32a Abs. 2 S. 1 UrhG i.R.d. Festsetzung des Gegenstandswerts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - I ZR 160/11
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen Anspruchs in den Vorinstanzen gemachten Angaben im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berichtigen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 83/11

    Berücksichtigung von Abmahnkosten beim Streitwert und Beschwerdewert

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - I ZR 160/11
    Er kann deshalb auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.06.2016 - III ZR 104/15

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit Aufwendungsersatzansprüchen wegen des

    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen Anspruchs in den Vorinstanzen hingenommenen Angaben erstmals mit der Nichtzulassungsbeschwerde zu beanstanden, um nunmehr die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO zu überschreiten (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2013 - III ZR 87/12, BeckRS 2013, 09523 Rn. 2 und vom 27. Februar 2014 - III ZR 75/13, BeckRS 2014, 05626 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, BeckRS 2012, 07284 Rn. 3).
  • BGH, 27.02.2014 - III ZR 75/13

    Streitwert im Zusammenhang mit einer Stufenklage auf Auskunft und

    Insbesondere ist es ihr verwehrt, die für die Bewertung des erhobenen Anspruchs in den Vorinstanzen gemachten Angaben zu berichtigen, um nunmehr die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschlüsse vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3 und vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Dieser Bewertung schloss sich mit Entscheidung vom 8. März 2012 der I. Zivilsenat an (Az. I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, S. 232) und bekräftigte sie mit Beschluss vom 10. Mai 2012 (Az. I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, S. 496).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 262/12

    Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob es den Klägern verwehrt ist, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ihre Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I).
  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 87/12

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Feststellung der Schadensersatzverpflichtung

    Aufgrund dessen kann sie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht mehr damit gehört werden, der Wert sei abweichend zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3 und vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1), zumal sie auch in der Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde bei der Darlegung ihrer Beschwer (§ 26 Nr. 8 EGZPO) auf den in den Vorinstanzen zugrunde gelegten Betrag von 500.000 EUR Bezug genommen hat.
  • BGH, 04.12.2014 - V ZR 57/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung der Beschwer nach Abweisung eines

    Dabei kann offen bleiben, inwieweit es dem Kläger möglich ist, seine Angaben zum Streitwert in den Vorinstanzen zu korrigieren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris, Rn. 3; Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 4 - Rügelose Wertfestsetzung II; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris, Rn. 3 - Rügelose Wertfestsetzung I).
  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 299/12

    Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Neue Angaben des Klägers zum Wert der

    Das hat zur Folge, dass die nunmehrige anderweitige Darlegung des Interesses der Klägerin bei der Bewertung der Beschwer der Klägerin nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - VI ZR 78/07, aaO Rn. 3 a.E.; Beschluss vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 681 Rn. 5; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 01.06.2016 - VII ZR 263/15

    Feststellungsbegehren bzgl. einer Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit der

    Er kann deshalb im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11 Rn. 3).
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 79/13

    Mindestbeschwer von 20.000 Euro für die Zulassung der Revision

    Soweit sie nunmehr erstmals mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorträgt, der Wert der Beschwer übersteige den Betrag von 20.000 EUR, kann sie damit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr gehört werden (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris Rn. 3 m. w. N.; vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3; vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1 und vom 26. November 2009 - III ZR 116/09, NJW 2010, 981, Rn. 5).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZR 78/13

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei einem Streitwert über 20.000 Euro

    Soweit der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde erstmals geltend gemacht hat, die Unterlassungsklage sei mit mehr als 20.000 EUR zu bewerten, kann er damit im dritten Rechtszug nicht mehr gehört werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - I ZR 83/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. März 2012 - I ZR 160/11, juris Rn. 3).
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