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   BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76   

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BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76 (https://dejure.org/1978,878)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1978 - I ZR 160/76 (https://dejure.org/1978,878)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - I ZR 160/76 (https://dejure.org/1978,878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 203
  • GRUR 1979, 119
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1977 - I ZR 68/75

    Kettenkerze

    Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76
    (Vergleiche BGH, 1977-01-21, I ZR 68/75, GRUR 1977, 547)*Z.

    Ein solcher wettbewerblicher Schutz aus § 1 UWG setzt jedoch, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat, voraus, daß die von der Beklagten nachgeformten Schmuckanhänger der Klägerin eine besondere wettbewerbliche Eigenart besitzen, die Ausgestaltung der Anhänger muß also geeignet sein, bei den in Frage kommenden Abnehmern auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten dieser Erzeugnisse hinzuweisen (Senatsurteile v 21.1.1977, GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze - und v 19.6.1974, WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).

    Solche Ideen können jedoch ebensowenig wie etwa ein bestimmter Stil, eine bestimmte Technik oder Methode, Gegenstand eines wettbewerblichen Leistungsschutzes sein (Senatsurteil GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze).

  • BGH, 19.06.1974 - I ZR 20/73

    Ovalpuderdose

    Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76
    Hierzu geht das Berufungsgericht mit Recht davon aus, daß in solchen Fällen - ähnlich wie in Fällen der sog unmittelbaren Übernahme (vgl Senatsurteil v 19.6.1974, WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose) - an das Vorliegen weiterer besonderer Umstände, die erst das Vorgehen wettbewerbswidrig machen, geringere Anforderungen zu stellen sind als bei Nachbildungen, die einen größeren Abstand vom nachgebildeten Original aufweisen.

    Ein solcher wettbewerblicher Schutz aus § 1 UWG setzt jedoch, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend angenommen hat, voraus, daß die von der Beklagten nachgeformten Schmuckanhänger der Klägerin eine besondere wettbewerbliche Eigenart besitzen, die Ausgestaltung der Anhänger muß also geeignet sein, bei den in Frage kommenden Abnehmern auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten dieser Erzeugnisse hinzuweisen (Senatsurteile v 21.1.1977, GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze - und v 19.6.1974, WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose).

    Berücksichtigt man ferner, daß im vorliegenden Fall an die Bejahung der wettbewerblichen Eigenart nur geringe Anforderungen zu stellen sind, weil es sich um identische Nachbildungen im ästhetisch-gestalterischen Bereich handelt, wobei - anders als im technischen Bereich - selbst bei der auf dem Modeschmucksektor nötigen Anpassung an Zeitgeschmack und Moderichtung in aller Regel ein ausreichender Spielraum für erkennbar abweichende Gestaltungsformen verbleibt (vgl Senatsurteile WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose - GRUR 1970, 244, 246 - Spritzgußengel - und GRUR 1969, 618, 620 - Kunststoffzähne), so läßt sich die wettbewerbliche Eigenart bei den Schmuckanhängern "Fuß", "Hand" und "Fischgräte mit Kopf" nicht in Abrede stellen.

  • BGH, 17.12.1969 - I ZR 23/68

    Spritzgußengel / Spritzgussengel

    Auszug aus BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76
    Berücksichtigt man ferner, daß im vorliegenden Fall an die Bejahung der wettbewerblichen Eigenart nur geringe Anforderungen zu stellen sind, weil es sich um identische Nachbildungen im ästhetisch-gestalterischen Bereich handelt, wobei - anders als im technischen Bereich - selbst bei der auf dem Modeschmucksektor nötigen Anpassung an Zeitgeschmack und Moderichtung in aller Regel ein ausreichender Spielraum für erkennbar abweichende Gestaltungsformen verbleibt (vgl Senatsurteile WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose - GRUR 1970, 244, 246 - Spritzgußengel - und GRUR 1969, 618, 620 - Kunststoffzähne), so läßt sich die wettbewerbliche Eigenart bei den Schmuckanhängern "Fuß", "Hand" und "Fischgräte mit Kopf" nicht in Abrede stellen.
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Ebenso wenig können Übereinstimmungen im Stil die Herkunftstäuschung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119, 120 = WRP 1979, 443 - Modeschmuck; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 4 Rdn. 9.23).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 158/89

    Betonsteinelemente - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Eine differenzierte Feststellung der gegebenen Art und Weise der Übernahme einer fremden Leistung erweist sich aber deshalb als erforderlich, weil bei der unmittelbaren Leistungsübernahme an das Vorliegen besonderer Umstände, die das Vorgehen wettbewerbswidrig machen, geringere, bei einer nachschaffenden Übernahme, die unter Einsatz einer eigenen Leistung einen weiteren Abstand vom übernommenen Leistungsergebnis einhält, aber höhere Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 51, 41, 45 f. - Reprint; Urt. v. 19.6.1974 - I ZR 20/73, WRP 19976, 370, 371 - Ovalpuderdose Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119 - Modeschmuck;.
  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 158/81

    Hemdblusenkleid

    Die wettbewerbliche Eigenart findet ihren Ausdruck in der Eignung, auf die betriebliche Herkunft der Ware oder auf deren Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 1979, 119 - Modeschmuck, m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16

    Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck

    Dies gilt auch für die Idee einer bestimmten Gestaltung (BGH GRUR 1962, 51 - Zahlenlotto; BGH GRUR 1979, 119, 120 - Modeschmuck; Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 2 Rn. 37; vgl. auch Oechsler, GRUR 2009, 1101).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, sind nach § 1 UWG auch Auswirkungen vorangegangener wettbewerbswidriger Verhaltensweisen zu unterbinden, von denen eine unmittelbare Störung des lauteren Wettbewerbs ausgeht (vgl. Urt. v. 7.7.1988 - I ZR 36/87, GRUR 1988, 829, 830 = WRP 1988, 668 - Verkaufsfahrten II) oder bei denen Ergebnisse, die der Verletzer mittels einer wettbewerbswidrigen Handlung erworben hat, von Anfang an und dauernd mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behaftet sind (vgl. Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119, 120 = WRP 1979, 443 - Modeschmuck; Urt. v. 19.12.1984 - I ZR 133/82, GRUR 1985, 294, 296 = WRP 1985, 204 - Füllanlage (zu § 17 UWG) ; vgl. auch v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. Kap. 31 Rdn. 81).
  • OLG Köln, 13.11.1981 - 6 U 156/81

    Vertrieb einer Baby-Liege als unlautere Wettbewerbshandlung; Nachahmen fremder

    Dabei sind an das Vorliegen weiterer besonderer Umstände, die den Nachbau wettbowerbswidrig machen, um so geringere Anforderungen zu stellen, je kleiner der Abstand ist, den die Nachbildungen von dem nachgebildeten Leistungsergebnis aufweisen (vgl. BGH WRP 1976, 370/371 - Ovalpuderdose; GRUR 1979, 119/... - Modeschmuck).

    Voraussetzung für den wettbewerblichen Schutz aus § 1 UWG ist stets, daß das Vorbild eine wettbewerbliche Eigenart, d.h. eine Ausgestaltung auf weist, die geeignet ist, bei den interessierten Verkehrskreisen auf die betriebliche Herkunft oder auf Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (vgl. BGH WRP 1976, 370/372; GRZR 1977, 547/550 - Kettenkerze; GRUR 1979, 119/...; v. Gamm GRUR 1978, 453/456).

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2004 - 1 U 193/04

    Wettbewerbsverstoß: Unlautere Werbung mit "Tiefpreis-Garantie" für Einbauküchen

    Es ist anerkannt, dass für die Fälle der unmittelbaren Übernahme einer fremden Leistung dem Merkmal der wettbewerblichen Eigenart keine zwingende Bedeutung zukommt bzw. an dessen Feststellung lediglich geringere Anforderungen zu stellen sind (Köhler/Pieper, a.a.O., § 1 Rz. 604; BGH GRUR 69, 186, 188; BGH GRUR 79, 119, 120).
  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 221/85

    "Informationsdienst"; Übernahme von Meldungen eines Informationsdienstes

    Dabei sind bei einer identischen oder fast identischen Übernahme an das Vorliegen der unlauterkeitsbegründenden Merkmale geringere Anforderungen zu stellen als bei Einhaltung eines größeren Abstandes zu dem übernommenen Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119 - Modeschmuck).
  • OLG Frankfurt, 01.10.1996 - 11 U (Kart) 44/95

    Bezugspunkte des urheberrechtlichen Schutzes; Nachträgliche Klagenhäufung als

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  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Denn selbst nach den allgemeinen Vorschriften dieses Gesetzes können auch Vertriebshandlungen verboten werden, z.B. in Fällen des sklavischen Nachbaues unter dem Gesichtspunkt des § 1 UWG (vgl. BGH GRUR 1979, 119 = WRP 1979, 443 - Modeschmuck).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1995 - 11 U 61/94

    Urheberrechtlicher Schutz für Möbel; Schaffung von Möbelmodellen vor

  • LG Düsseldorf, 26.02.2003 - 34 O 95/02

    Auskunftsanspruch eines Wettbewerbers bei Verletzung eines ergänzenden

  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 116/77

    Notizklötze als Werbeträger - Wettbewerbswidrige Nachahmung - Unzulässiger Schutz

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