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   BGH, 16.03.1956 - I ZR 162/54   

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https://dejure.org/1956,1010
BGH, 16.03.1956 - I ZR 162/54 (https://dejure.org/1956,1010)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1956 - I ZR 162/54 (https://dejure.org/1956,1010)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1956 - I ZR 162/54 (https://dejure.org/1956,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 870
  • GRUR 1956, 284
  • BB 1956, 415
  • DB 1956, 445
  • DB 1956, 446
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

    Der - vom Berufungsgericht angeführten - zeitlich früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1955 (BGHZ 18, 319, 322 - Bebauungsplan; ähnlich auch Urteil vom 16. März 1956, GRUR 1956, 284, 285 - Rheinmetall-Borsig) könnte zwar entnommen werden, als könne der Schutz auch darauf beruhen, daß der Gegenstand der Darstellung "neu und eigenartig" sei.

    Das Berufungsgericht wird vielmehr prüfen müssen, ob die Beklagte den Zeichnungen wesentliche, bis dahin weder ihr selbst noch der Allgemeinheit bekannte und nicht ohne weiteres zugängliche Gedanken, wenn auch in abgewandelter Form, entnommen hat (vgl. BGH GRUR 1956, 284, 286 - Rheinmetall-Borsig; GRUR 1960, 554 - Handstrickverfahren).

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Es ist nichts dafür vorgetragen, daß es sich dabei um Zeichnungen handele, die aufgrund der besonderen, in der Rechtsprechung des erkennenden Senats zugrunde gelegten Merkmale ausnahmsweise eines urheberrechtlichen Schutzes fähig wären (vgl. BGH GRUR 1956, 284 ff - Rheinmetall-Borsig II).
  • BGH, 03.05.1974 - I ZR 52/73

    Rückruf bzw. Vernichtung wettbewerbswidrigen Werbematerials - Auskunftsanspruch,

    Das setzt jedoch, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, voraus, daß sich das fragliche Material wenn auch nicht unbedingt im Besitz, so doch jedenfalls noch in der Verfügungsgewalt des auf Beseitigung in Anspruch genommenen Störers befindet (so bereits RG MuW 1929, 122, 124 - Eßmann-Waagen; RG GRUR 1932, 810, 814 - Delft; 1933, 583, 584 - Farina; BGH GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz; 1954, 163, 165 - Bierbezugsverträge; 1956, 284, 287, - Rheinmetall Borsig II; 1958, 402, 405 - Lili Marleen; vgl. auch BGH GRUR 1956, 553, 558 - Coswig).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Nun kann zwar auch bei der Nachahmung an sich bekannter Erzeugnisse die Ausbeutung fremder Hilfsmittel den Tatbestand des § 18 UWG erfüllen (Urteil des Senats vom 16. März 1956, I ZR 162/54; RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384).
  • BGH, 17.05.1960 - I ZR 34/59

    Handstrickverfahren

    Für die anderweite Verhandlung und Entscheidung hierüber wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß es dem Schutz nach § 1 LitUrhG nicht entgegensteht, daß es sich um Gegenstände handelt, die zum geschäftlichen Gebrauch bestimmt sind, und daß es ferner erforderlich und ausreichend ist, wenn in den fraglichen Beschreibungen und Zeichnungen eine schöpferische geistige Leistung ihren erkennbaren Niederschlag gefunden hat (BGH GRUR 1959, 251 - Einheitsfahrschein); die schöpferische Leistung kann dabei in der Art der Darstellung oder darin liegen, daß in der Abbildung oder Zeichnung einem schöpferischen technischen Gedanken erstmals darstellerische Form gegeben worden ist (BGH GRUR 1956, 284, 285 - Rheinmetall-Borsig II).
  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

    Es genügt für die Annahme einer objektiv unlauteren Wettbewerbshandlung in subjektiver Hinsicht, daß der Täter in Kenntnis aller für die Sittenwidrigkeit wesentlichen Umstände handelt oder daß er zumindest mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer; GRUR 1954, 274 - Goldwell; 1955, 411 - "Zahl 55"; 1956, 284 - Rheinmetall-Borsig II; 1957, 219 - Bierbezug; a.A. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl., Allg. Anm. 86, 90 S. 52 f, 54, die eine solche Kenntnis der Tatumstände für den Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG nicht für erforderlich halten).
  • BGH, 22.01.1964 - VIII ZR 111/63
    Denn dieser Umstand würde nicht hindern, daß die Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 7, 187,190; BGH Urt. v. 18. März 1956 - I ZR 162/54 - S.5).
  • BGH, 29.04.1960 - I ZR 117/58

    Verletzung eines Gebrauchsmuster Nr. 1 666 996 - Einfache Lizenz für Lizenznehmer

    Eine positive Verletzung des Vertrages sowie ein wettbewerbswidriges Verhalten bejaht das Berufungsgericht im Grundsatz, indem es unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats BGHZ 16, 4 - Zwischenmeister - und BGH in GRUR 1956, 284 - Rheinmetall Borsig II - darlegt, daß der Kläger Zargen für eigene Rechnung hergestellt habe, obwohl er nach dem Vertrage nur Zargen für die Beklagte habe liefern dürfen.
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