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   BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98   

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https://dejure.org/2001,1854
BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98 (https://dejure.org/2001,1854)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2001 - I ZR 163/98 (https://dejure.org/2001,1854)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2001 - I ZR 163/98 (https://dejure.org/2001,1854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlose Inanspruchnahme des Entsorgungssystems - Benutzung einer Marke - Ausschluss aus Erfassungssystem - Grünen Punkt - Zeichennutzungsvertrag - Bereicherungsanspruch

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; WZG § 24 Abs. 1; ; WZG § 24 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Altern. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 Altern. 2; ; VerpackV § 6 F. 12. Juni 1991

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Grüne Punkt; Bereicherungsanspruch bei rechtsgrundloser Inanspruchnahme des Entsorgungssystems

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 1156
  • BB 2001, 1976
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98
    c) Wenn und soweit die Beklagte die Marke "Der Grüne Punkt" ohne Rechtsgrund benutzt hat, steht der Klägerin als Markeninhaberin auch dafür ein Bereicherungsanspruch zu (vgl. dazu BGHZ 99, 244, 246 - Chanel No. 5 I; 131, 308, 317 f. - Gefärbte Jeans).

    Maßgeblich für die Höhe des insoweit zu leistenden Wertersatzes ist der Wert des durch den Gebrauch der Marke Erlangten, der in Form einer angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bemessen werden kann (vgl. BGHZ 99, 244, 248 - Chanel No. 5 I).

    Der Umfang des danach zu zahlenden Wertersatzes wird allerdings durch den Zuweisungsgehalt des Markenrechts, dessen Verwertung dem Markeninhaber vorbehalten ist, bestimmt (vgl. BGHZ 99, 244, 247 - Chanel No. 5 I; 107, 117, 120 - Forschungskosten).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98
    c) Wenn und soweit die Beklagte die Marke "Der Grüne Punkt" ohne Rechtsgrund benutzt hat, steht der Klägerin als Markeninhaberin auch dafür ein Bereicherungsanspruch zu (vgl. dazu BGHZ 99, 244, 246 - Chanel No. 5 I; 131, 308, 317 f. - Gefärbte Jeans).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98
    Die angemessene Lizenzgebühr kann daher der Schadensberechnung nur insoweit zugrunde gelegt werden, als sie bei der im Rechtsverkehr üblichen Rechtseinräumung gerade für den Eingriff in das Recht und nicht lediglich für die Überlassung sonstiger Positionen gewährt zu werden pflegt (vgl. BGHZ 44, 372, 376 - Meßmer-Tee II).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86

    Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf

    Auszug aus BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98
    Der Umfang des danach zu zahlenden Wertersatzes wird allerdings durch den Zuweisungsgehalt des Markenrechts, dessen Verwertung dem Markeninhaber vorbehalten ist, bestimmt (vgl. BGHZ 99, 244, 247 - Chanel No. 5 I; 107, 117, 120 - Forschungskosten).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Maßgeblich für die Höhe des insoweit zu leistenden Wertersatzes ist der Wert des durch den Gebrauch der Marke Erlangten, der in Form einer angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bemessen werden kann (BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 163/98, GRUR 2001, 1156, 1158 = WRP 2001, 1312 - Der Grüne Punkt).
  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke "EVIAN" für

    Bei diesen Vorschriften handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine besondere deliktsrechtliche Bereicherungshaftung des schuldhaft handelnden Verletzers, die nur hinsichtlich der Rechtsfolgen auf die §§ 812 ff BGB verweisen ; daneben kann der Verletzer auch direkt aufgrund Bereicherungsrechts nach § 812 Abs. 1 S.1 2.Alt. BGB in Anspruch genommen werden, auch dann, wenn er schuldlos in ein Kennzeichenrecht eingreift ( BGH GRUR 78, 493, 495 "Fahrradgepäckträger II"; GRUR 87, 520,523 "Chanel No.5"; GRUR 01, 1156,1158 "Der Grüne Punkt" ).
  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

    Das MarkenG hat hieran nichts geändert (BGH GRUR 2001, 1156, 1158 - Der grüne Punkt; BGH GRUR 1996, 271, 275 - Gefärbte Jeans).
  • OLG Nürnberg, 02.03.2021 - 3 U 305/16

    Schadensberechnung bei Verletzung eines Unternehmenskennzeichens

    Der Schaden muss daher gerade aus dem Eingriff in das fremde Kennzeichenrecht hervorgegangen sein (BGH, Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 163/98 "Der grüne Punkt", GRUR 2001, 1156 (1158); Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage 2010, Vorbem. zu § 14 ff., Rn. 263 m.w.N.)).
  • OLG Köln, 17.07.2002 - 6 U 131/97

    Zahlung von Entgelten für die Nutzung einer Marke in Bezug auf ein

    Auf die Revision der Beklagten hat der BGH durch Urteil vom 15.3.2001 - I ZR 163/98 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2009 - U (Kart) 15/09

    Entstehung von Lizenzgebühren im Rahmen des Entsorgungssystems "Der grüne Punkt"

    Aus dieser Zielsetzung des Zeichennutzungsvertrages ergeben sich der Umfang der Leistungspflicht der Beklagten (BGH, GRUR 2001, 1156, 1158 - Der Grüne Punkt ) und - spiegelbildlich - auch die Reichweite der Vergütungspflicht der Klägerin.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 38/02

    Formularmäßiger Zeichennutzungsvertrag - Kennzeichnung von Verpackungen mit dem

    Aus dieser Zielsetzung des Zeichennutzungsvertrages ergibt sich der Umfang der Leistungspflicht der Beklagten (BGH, GRUR 2001, 1156, 1158 - Der Grüne Punkt) und - spiegelbildlich - auch die Reichweite der Vergütungspflicht der Klägerin.
  • LG Köln, 18.07.2007 - 91 O 67/06

    Abschluss eines Zeichennutzungsvertrages "Der grüne Punkt" zur Markierung von

    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2001 (I ZR 163/98, GRUR 2001, 1156) ging es um die Frage, ob ein Unternehmen, das auf Verkaufsverpackungen den "Grünen Punkt" anbringt, ohne mit der Betreiberin des Entsorgungssystems einen Zeichennutzungsvertrag geschlossen zu haben, nach § 812 BGB einem Bereicherungsanspruch auf Wertersatz für die rechtsgrundlose Inanspruchnahme des Entsorgungssystems ausgesetzt ist.
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