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   BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13   

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https://dejure.org/2015,25420
BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13 (https://dejure.org/2015,25420)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2015 - I ZR 167/13 (https://dejure.org/2015,25420)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2015 - I ZR 167/13 (https://dejure.org/2015,25420)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Staubsaugerbeutel im Internet - Zur Zulässigkeit der Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen vergleichender Werbung für ein eigenes Produkt

  • openjur.de

    Staubsaugerbeutel im Internet

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Staubsaugerbeutel im Internet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 4 UWG
    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot - Staubsaugerbeutel im Internet

  • webshoprecht.de

    Werbung mit Hinweis auf ähnliche Markenpirodukte - Staubsaugerbeutel im Internet

  • damm-legal.de

    Im Rahmen der vergleichenden Werbung darf auch eine fremde Marke verwendet werden

  • IWW

    § ... 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, § 6 UWG, Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG, Richtlinie 97/95/EG, Richtlinie 84/450/EWG, Richtlinie 2006/114/EG, § 6 Abs. 2 UWG, § 6 Abs. 1 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG, Art. 4 Buchst. d der Richtlinie 2006/114/EG, § 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Staubsaugerbeutel im Internet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung; Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetwerbung für Staubsaugerbeutel; Markenmäßige Benutzung einer geschützten Typenbezeichnungen ...

  • online-und-recht.de

    Internet-Werbung "Ähnlich Markenprodukt XY" ist keine unlautere Rufausbeutung

  • kanzlei.biz

    "Ähnlich Swirl" weder marken- noch wettbewerbswidrig

  • Betriebs-Berater

    Staubsaugerbeutel im Internet ("Swirl") - zulässige vergleichendeWerbung unter Verwendung einer fremden Marke

  • rewis.io

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot - Staubsaugerbeutel im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 2 Nr. 4
    Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung; Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetwerbung für Staubsaugerbeutel; Markenmäßige Benutzung einer geschützten Typenbezeichnungen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staubsaugerbeutel im Internet

  • datenbank.nwb.de

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot - Staubsaugerbeutel im Internet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergleichende Werbung: Keine unlautere Rufausnutzung durch Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht & Markenrecht: Zulässigkeit vergleichender Werbung bei Markenbezug

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit vergleichender Werbung bei Markenbezug

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zur Benutzung einer fremden Marke im Rahmen einer vergleichenden Werbung im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Im Rahmen der vergleichenden Werbung darf auch eine fremde Marke verwendet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine unlautere Rufausnutzung einer fremden Marke durch vergleichende Werbung auf Internetseite wenn auf diese Weise über Suchmaschinen das eigene Produkt beworben wirde

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung im Netz: "Ähnlich wie …" Markenware

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Staubsaugerbeutel im Internet - "ähnlich Swirl A06"

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bei vergleichender Werbung dürfen auch fremde Marken genannt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei vergleichender Werbung dürfen auch fremde Marken genannt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei vergleichender Werbung dürfen auch fremde Marken genannt werden

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Staubsaugerbeutel im Internet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei vergleichender Werbung dürfen auch fremde Marken genannt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Werbung "Ähnlich Markenprodukt XY" weder Markenverletzung noch Wettbewerbsverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein Vergleich: erleichterte Marken-Werbung in Sachen Zubehör

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Darf man kompatible Produkte mit namhaften Markenprodukten vergleichen?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    "Ähnlich wie ": Dürfen Händler ihre Waren mit Markenprodukten vergleichen?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung: Artikelbezeichnung "Ähnlich wie..." doch kein Wettbewerbsverstoß

  • esche.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenoptimierung durch Verwendung fremder Marken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenprodukt-Vergleiche können unzulässig sein!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung mit fremden Markennamen kann zulässig sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Händler: Vergleich mit Markenprodukten kann teuer werden!

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung mit fremden Marken?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung mit Markenprodukten kann teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nennung fremder Marken bei vergleichender Werbung kann zulässig sein

  • esche.de (Kurzinformation)

    Suchmaschinenoptimierung durch Verwendung fremder Marken

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Internet-Werbung "Ähnlich Markenprodukt XY" ist keine unlautere Rufausbeutung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1316
  • GRUR 2015, 1136
  • MMR 2016, 106
  • MIR 2015, Dok. 074
  • BB 2015, 2381
  • DB 2015, 2327
  • K&R 2015, 723
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 48/10

    Teddybär

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Der Vorwurf einer unlauteren Rufausnutzung ist daher nur dann begründet, wenn über die Nennung des Kennzeichens hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44 bis 50 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 48/10, GRUR 2011, 1158 Rn. 22 = WRP 2011, 1599 - Teddybär).

    Dabei ist zu beachten, dass die vergleichende Werbung in der Richtlinie 2006/114/EG eine abschließende unionsrechtliche Regelung erfahren hat, so dass sie nur aus den in § 6 Abs. 2 UWG abschließend aufgeführten Gründen unlauter sein kann (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 21, 26 - Teddybär).

    Die Feststellung, ob die Benutzung eines Zeichens dessen Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt, erfordert eine umfassende Beurteilung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere das Ausmaß der Bekanntheit und des Grades der Unterscheidungskraft des Zeichens, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, die Art der betroffenen Produkte und der Grad ihrer Nähe sowie die möglicherweise bestehende Gefahr der Verwässerung oder Verunglimpfung des Zeichens zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44 f. - L'Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 23 - Teddybär).

    Die Feststellung einer solchen Unlauterkeit erfordert daher die Abwägung zwischen den Interessen des Werbenden, des betroffenen Mitbewerbers und der Verbraucher, bei der die legitime Funktion der vergleichenden Werbung, die Verbraucher objektiv zu informieren, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 23 - Teddybär).

    Der Senat hat es auch für zulässig gehalten, dass ein Hersteller von Tintenpatronen bei Vergleichen seiner Erzeugnisse mit den Tintenpatronen eines Wettbewerbers die von diesem zur Bezeichnung seiner Patronen gewählten Bildmotive verwendet (BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 24 - Teddybär).

    Es spricht nichts dafür, dass der Nachteil, der sich dabei für die Klägerin ergeben kann, die Vorteile überwiegt, die sich aus dieser Verhaltensweise für die Beklagte und für die Verbraucher sowie den Wettbewerb als solchen ergeben (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 24 - Teddybär).

    Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft und damit ein Schutz vor Verwässerung wird davon nicht erfasst (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 21 - Teddybär).

    Soweit die Revision meint, die Verwendung der Marken der Klägerin in den Internetangeboten der Beklagten führe zu einem unlauteren Abfangen von Kunden, kann dies weder nach § 6 UWG noch nach § 4 Nr. 10 UWG unter dem Aspekt der gezielten Mitbewerberbehinderung eine Unlauterkeit des Internetauftritts der Beklagten begründen (vgl. BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 26 - Teddybär).

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Die Benutzung eines mit der Marke eines Mitbewerbers identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Werbenden in einer vergleichenden Werbung zu dem Zweck, die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren, stellt eine Benutzung für die eigenen Waren und Dienstleistungen des Werbenden dar (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 53 - L'Oréal/Bellure).

    Der Vorwurf einer unlauteren Rufausnutzung ist daher nur dann begründet, wenn über die Nennung des Kennzeichens hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen (vgl. EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44 bis 50 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 48/10, GRUR 2011, 1158 Rn. 22 = WRP 2011, 1599 - Teddybär).

    Die Feststellung, ob die Benutzung eines Zeichens dessen Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt, erfordert eine umfassende Beurteilung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, wobei insbesondere das Ausmaß der Bekanntheit und des Grades der Unterscheidungskraft des Zeichens, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen, die Art der betroffenen Produkte und der Grad ihrer Nähe sowie die möglicherweise bestehende Gefahr der Verwässerung oder Verunglimpfung des Zeichens zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 44 f. - L'Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2011, 1158 Rn. 23 - Teddybär).

    Es kommt hinzu, dass im Hinblick auf die wettbewerbsfördernde Wirkung vergleichender Werbung die an ihre Zulässigkeit gestellten Anforderungen im - für die Zulässigkeit vergleichender Werbung - günstigsten Sinne auszulegen sind (EuGH, GRUR 2009, 756 Rn. 69 - L'Oréal/Bellure).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die vergleichende Werbung den Verbrauchern die Möglichkeit geben soll, aus dem Binnenmarkt größtmöglichen Vorteil zu ziehen (EuGH, Urteil vom 8. April 2003 - C-44/01, Slg. 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533 Rn. 64 - Pippig Augenoptik).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG restriktiv auszulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 629 Rn. 25 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Vielmehr erfordert es eine Beurteilung des jeweiligen Angebots im Einzelfall, ob darin nur eine zulässige Gleichwertigkeitsbehauptung liegt oder eine von § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG erfasste implizite Imitations- oder Nachahmungsbehauptung (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 50 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I).
  • BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09

    Creation Lamis

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Die Klägerin hat keine Umstände dafür vorgetragen, dass die beanstandete Werbung der Beklagten eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - I ZR 157/09, GRUR 2011, 1153 Rn. 27 ff. = WRP 2011, 1593 - Creation Lamis).
  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    (3) Entgegen der Ansicht der Revision führt diese Beurteilung zu keinem Wertungswiderspruch mit den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort bei der Internetsuche (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290 Rn. 26 ff. = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen; Urteil vom 27. Juni 2013 - I ZR 53/12, GRUR 2014, 182 Rn. 20 ff. = WRP 2014, 167 - Fleurop).
  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    (3) Entgegen der Ansicht der Revision führt diese Beurteilung zu keinem Wertungswiderspruch mit den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort bei der Internetsuche (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - I ZR 217/10, GRUR 2013, 290 Rn. 26 ff. = WRP 2013, 505 - MOST-Pralinen; Urteil vom 27. Juni 2013 - I ZR 53/12, GRUR 2014, 182 Rn. 20 ff. = WRP 2014, 167 - Fleurop).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Dasselbe gilt, wenn Bestellnummern von Mitbewerbern vollständig oder in ihrem Kern übernommen werden und hierauf in der Werbung hingewiesen wird, weil andernfalls diese Bestellnummern anhand von Vergleichslisten herausgesucht werden müssten und hierdurch der Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher und des Werbenden unangemessen erschwert würde (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - C-112/99, Slg. 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354 Rn. 49 - Toshiba/Katun; Urteil vom 23. Februar 2006 - C-59/05, Slg. 2006, I-2147 = GRUR 2006, 345 Rn. 26 - Siemens/VIPA).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 32/05

    Wettbewerbswidriger Auftritt eines Anbieters über die

    Auszug aus BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13
    Die Verwendung einer fremden Marke in einem Internet-Verkaufsangebot, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das Produkt eines Wettbewerbers aufmerksam zu machen, stellt für sich allein noch keine unlautere Rufausnutzung dar (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 6 Rn. 159; MünchKomm.UWG/Menke, 2. Aufl., § 6 Rn. 272; aA KG, MMR 2005, 315; Fezer/Koos, UWG, 2. Aufl., § 6 Rn. 225; Müller-Bidinger in Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 6 Rn. 180; Ohly in Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl., § 6 Rn. 63b; Sack in Harte/Henning, UWG, 3. Aufl. 2013, § 6 Rn. 199).
  • BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94

    Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 216/13

    Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer unlauteren vergleichenden Werbung nicht in Betracht kommt und die hierzu ergangene Senatsentscheidung "Staubsaugerbeutel im Internet" (Urteil vom 2. April 2015 - I ZR 167/13, GRUR 2015, 1136 = WRP 2015, 1336) für die Entscheidung des Streitfalls ohne Bedeutung ist.
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Der Vorwurf einer unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung des Rufs ist daher nur dann begründet, wenn über die Nennung des Kennzeichens hinaus zusätzliche Umstände hinzukommen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Rn. 44 bis 50 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 48/10, GRUR 2011, 1158 Rn. 22 = WRP 2011, 1599 - Teddybär; Urteil vom 2. April 2015 - I ZR 167/13, GRUR 2015, 1136 Rn. 17 f. = WRP 2015, 1336 - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • OLG München, 12.05.2016 - 29 U 3500/15

    Markenmäßige Benutzung in Suchmaschinen

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich die Zulässigkeit der Anzeige von Drittprodukten bei Eingabe des Zeichens "O." auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Staubsaugerbeutel im Internet (BGFI GRUR 2015, 1136).
  • LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

    Sie stellt ein zu-lässiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher über Eigenschaften und Vorteile einer Ware oder Dienstleistung dar, wenn sie wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften der in die Gegenüberstellung einbezogenen konkurrie-renden Produkte vergleicht und nicht irreführend ist (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

    Eine solche Bezugnahme verletzt das fremde Kennzei-chenrecht nicht, wenn sie unter Beachtung der in der Richtlinie aufgestellten Be-dingungen erfolgt und das fremde Zeichen verwendet wird, um auf den Bestim-mungszweck des angebotenen Produkts hinzuweisen (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

    Deshalb ist ein Markeninhaber nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn die Werbung im Einklang mit § 6 UWG steht (BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet).

  • OLG Köln, 20.11.2015 - 6 U 40/15

    Haftung für Markenverletzung durch Suchergebnisse bei Amazon

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof die Bezugnahme auf eine bekannte Marke zur Bewerbung eigener Produkte als vergleichende Werbung nur unter der Voraussetzung als zulässig angesehen, dass in der Werbung "unmissverständlich klar[gestellt]" wird, dass es sich bei den beworbenen Produkten nicht um die des Markeninhabers handelt, eine Verwechslungsgefahr also ausgeschlossen ist (BGH, WRP 2015, 1336 = GRUR 2015, 1136 Tz. 24 - Staubsaugerbeutel).
  • OLG Köln, 19.09.2017 - 6 W 97/17

    Telekom gegen 1&1 - Werbung mit Das beste Netz ist irreführend

    a) Der Inhaber einer eingetragenen Marke ist zwar nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer zulässigen vergleichenden Werbung zu verbieten, wenn diese die in Art. 4 der Richtlinie 2006/114/EG genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt (BGH, Urteil vom 01.10.2009 - I ZR 134/07, GRUR 2010, 161 Rn. 35 - Gib mal Zeitung; Urteil vom 02.04.2015 - I ZR 167/13, GRUR 2015, 1136 Rn. 16 - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • OLG Köln, 12.08.2016 - 6 U 110/15

    Amazon: keine Markenverletzung durch Autocomplete-Funktion

    Hier ist im Ergebnis die gleiche Frage zu beantworten wie oben unter II. 1 b: Versteht der Internetnutzer den Suchwortvorschlag dahingehend, dass über die Plattform der Beklagten die Produkte der Klägerin vertrieben werden, oder nur dahin, dass dort vergleichbare Produkte von Mitbewerbern angeboten werden? Auch hier ist wieder zu berücksichtigen, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn die Beklagte auf Konkurrenzprodukte unter Nennung der geschützten Bezeichnung der Klägerin hinweist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1136 = WRP 2015, 1336 Tz. 20 ff. - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17

    Marke, Wortmarke, Kostenerstattung, Berufung, Abmahnkosten, Gemeinschaftsmarke,

    dd) Aus der Entscheidung Staubsaugerbeutel im Internet (BGH GRUR 2015, 1136 ff.) ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil die Zulässigkeit der dort angegriffenen Werbung anders als im hiesigen Fall nach besonderen für vergleichende Werbung geltenden Geboten zu beurteilen war (vgl. BGH a.a.O. Tz. 34 - Staubsaugerbeutel im Internet).
  • OLG München, 04.12.2020 - 29 W 1708/20

    Keine Markenverletzung allein durch unlautere vergleichende Werbung

    Zwar stellt die Benutzung eines mit der Marke eines Mitbewerbers identischen oder ihr ähnlichen Zeichens durch einen Werbenden in einer vergleichenden Werbung zu dem Zweck, die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren, eine Benutzung für die eigenen Waren oder Dienstleistungen des Werbenden dar (BGH GRUR 2015, 1136 Rn. 15: EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 53 - L"Oréal/Bellure) und vorliegend hat die Antragsgegnerin das mit der Marke der Antragstellerin identische Zeichen "..." in der Anzeige benutzt, um die von ihr angebotenen Waren zu identifizieren.
  • OLG München, 09.03.2017 - U 2962/16

    Teilweise erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vertrieb von Handtuchrollen

    So werden etwa Druckertintenpatronen nicht nur von den Herstellern der jeweiligen Drucker angeboten (vgl. den Sachverhalt in BGH GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte), Staubsaugerbeutel nicht nur von den Herstellern der Staubsauger (vgl. den Sachverhalt in BGH GRUR 2015, 1136 - Staubsaugerbeutel im Internet), Kaffeekapseln nicht nur von den Herstellern der Kaffeemaschinen (vgl. den Sachverhalt in LG Düsseldorf, Urt. v. 16. August 2012 - 4b O 81/12, juris, -Nespresso), Rasierklingen nicht nur von den Herstellern der Rasierer (vgl. den Sachverhalt in EuGH GRUR 2005, 509 . Gillette Company/LA-Laboratories) oder Seifen, die einem Spender entnommen werden, nicht nur von den Herstellern der Spender (vgl. den Sachverhalt in BGH, a. a. O., - Seifenspender).
  • OLG Köln, 30.11.2015 - 6 W 130/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Mitteilung, zwei Mitbewerber würden sich "streiten"

  • LG Frankfurt/Main, 17.11.2017 - 10 O 18/17
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 20 U 78/15
  • LG Hamburg, 26.01.2023 - 327 O 130/22

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr durch die Werbung für Dupe-Parfumprodukte

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