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BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrige "Preisschaukelei" bei Herabsetzung eines Preises und gleichzeitiger Angabe höherer Preise in einer Werbeanzeige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 526
- ZIP 1986, 468
- MDR 1986, 466
- GRUR 1986, 322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72
Campagne
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83
Von Preisschaukelei wird gesprochen bei willkürlichem Herauf- und Herabsetzen der Preise unter Verunsicherung über die tatsächlich verlangten Preise (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.12.1973 - I ZR 36/72, GRUR 1974, 341, 343 = WRP 1974, 149 - Campagne) oder aber auch bei Ankündigung von zwei unterschiedlichen Preisen in Zeitungs- und Schaufensterwerbung, die - wie das in dem vom Kammergericht (GRUR 1979, 725, 726) entschiedenen Fall geschehen ist - benutzt werden, die Käufer anzulocken, ihnen aber dann gleichwohl die höheren Preise, die auch Inhalt der Werbung waren, abzuverlangen. - BGH, 24.01.1985 - I ZR 16/83
Gegenüberstellung eines "Einführungspreises" und eines "späteren Preises"
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83
Selbst eine Gegenüberstellung eigener früher höherer Preise mit den herabgesetzten neuen Preisen ist zulässig, solange dadurch die Grundsätze der Wahrheit und Rechtsklarheit nicht verletzt werden (BGH, Urt. v. 24.1.1985 - I ZR 16/83, GRUR 1985, 929 - Späterer Preis). - OLG Hamm, 25.01.1983 - 4 U 200/82
Auszug aus BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83
Letzteres aber geschieht nicht in einem Fall, wie er hier zu entscheiden war; der abweichenden Meinung des OLG Hamm (Urt. v. 25.1.1983 - 4 U 200/82, GRUR 1983, 453, 454, Leitsatz auch veröffentl. in WRP 1983, 522) kann nicht beigetreten werden; damit würde übersehen, daß eine Verunsicherung nur dann rechtlich relevant sein könnte, wenn die angesprochenen Verbraucher dem Inhalt der Anzeigen hätten entnehmen können, die Beklagte wolle alsbald nur noch den höheren Preis verlangen, so daß sie sich jetzt zum Kauf entschließen müßten.
- BGH, 04.10.2007 - I ZR 182/05
Fehlerhafte Preisauszeichnung
Die Verunsicherung muss vielmehr den Kaufentschluss beeinflussen und sich damit auf die Wettbewerbslage auswirken können (BGH, Urt. v. 14.11.1985 - I ZR 168/83, GRUR 1986, 322 = WRP 1986, 202 - Unterschiedliche Preisankündigung).