Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,329
BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04 (https://dejure.org/2007,329)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - I ZR 169/04 (https://dejure.org/2007,329)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - I ZR 169/04 (https://dejure.org/2007,329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Imitationswerbung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Verwendung von Produktbezeichnungen als Imitation oder Nachahmung der unter einer bekannten Marke vertriebenen Ware; Ausschluss der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche wegen einer ...

  • kanzlei.biz

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • Judicialis

    UWG § 6 Abs. 1; ; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 6 Abs. 1, 2 Nr. 6
    "Imitationswerbung"; Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung

  • rechtsportal.de

    UWG § 6 Abs. 1, 2 Nr. 6
    "Imitationswerbung"; Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Imitationswerbung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Imitationswerbung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwendung von Produktbezeichnungen als unzulässige vergleichende Werbung durch Darstellung einer Ware als Imitation oder Nachahmung ? Kein Vorrang markenrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Recht der vergleichenden Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Cool Water, Icy Cold, JOOP! & Co" - Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Darstellung einer Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung erfordert einen besonderen Grad an Deutlichkeit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen - Deutlichkeit der Imitationsbehauptung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erlaubte Benutzung lediglich sinnverwandter Bezeichnungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxusparfüms imitiert? - Verkäufer von Markenware zieht gegen Billiganbieter zu Felde

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Nutzung einer Marke im Rahmen der vergleichenden Werbung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die Benutzung von sinnverwandten Bezeichnungen stellt nicht in jedem Fall eine unlautere vergleichende Werbung dar

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erlaubte Benutzung lediglich sinnverwandter Bezeichnungen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Keine unzulässige vergleichende Werbung für Parfüm durch Produktbezeichnung Icy Cold oder Sunset Boulevard

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung und die Marke des Konkurrenten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1055
  • GRUR 2008, 628
  • GRUR Int. 2009, 61
  • DB 2008, 1374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    aa) Für das für eine vergleichende Werbung unerlässliche Erfordernis, dass ein erkennbarer Bezug zu einem Mitbewerber oder dessen Produkten hergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 19.4.2007 - C-381/05, GRUR 2007, 511 Tz. 17, 51 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel, m.w.N.), reicht die - ohne namentliche Nennung von Mitbewerbern erfolgende - nur mittelbar erkennbare Bezugnahme aus.

    Mit einer entsprechenden Deutlichkeit muss aus der Werbung selbst hervorgehen, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird, wobei für die Beurteilung auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2007, 511 Tz. 23 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel, m.w.N.).

    Die Prüfung, ob im Einzelfall eine Werbung Mitbewerber oder deren Produkte in dem für die Annahme einer (unzulässigen) vergleichenden Werbung erforderlichen Maße unmittelbar oder mittelbar erkennbar macht, obliegt dem nationalen Gericht (vgl. EuGH GRUR 2007, 511 Tz. 22 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel).

  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03

    Umsatzzuwachs

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    (2) Das Berufungsgericht ist aufgrund des Vorbringens der Klägerin, die für die Voraussetzungen eines unlauteren Werbevergleichs darlegungspflichtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2006 - I ZR 166/03, GRUR 2007, 605 Tz. 33 = WRP 2007, 772 - Umsatzzuwachs), und der von ihr dazu vorgelegten Unterlagen auch nicht zu der Überzeugung gelangt, dass jedenfalls die Groß- und Zwischenhändler die beanstandeten Bezeichnungen der Beklagten in dem von der Klägerin behaupteten Sinne verstehen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Hinsichtlich der Auslegung von Art. 3a Abs. 1 lit. h der Richtlinie 97/55/EG ist eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG nicht erforderlich, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Rechtsfrage bleibt (st. Rspr.; vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 Tz. 16 - CILFIT; Urt. v. 15.9.2005 - C-495/03, Slg. 2005, I-8151 Tz. 33).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Hinsichtlich der Auslegung von Art. 3a Abs. 1 lit. h der Richtlinie 97/55/EG ist eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG nicht erforderlich, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Rechtsfrage bleibt (st. Rspr.; vgl. EuGH, Urt. v. 6.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 Tz. 16 - CILFIT; Urt. v. 15.9.2005 - C-495/03, Slg. 2005, I-8151 Tz. 33).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Denn der Begriff der vergleichenden Werbung erfasst nur so deutliche Werbeaussagen, bei denen sich den angesprochenen Verkehrsteilnehmern eine Bezugnahme auf Mitbewerber aufdrängt, nicht dagegen jede noch so fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme (vgl. BGH, Urt. v. 25.3.1999 - I ZR 77/97, GRUR 1999, 1100, 1101 = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung).
  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Da das Teilurteil den Prozess hinsichtlich der Beklagten zu 2 bis 4 abschließend entscheidet, kann der Senat insoweit eine Teilkostenentscheidung treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - V ZR 22/00, NJW-RR 2001, 642 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Die Bezugnahme kann sich daher beispielsweise auch aus der Angabe bestimmter Eigenschaften des beworbenen Produkts ergeben (vgl. BGHZ 138, 55, 65 - Testpreis-Angebot; BGH, Urt. v. 17.1.2002 - I ZR 161/99, GRUR 2002, 633, 635 = WRP 2002, 828 - Hormonersatztherapie).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Der Markenschutz verdrängt den lauterkeitsrechtlichen Schutz lediglich im Anwendungsbereich der Regelungen des Markengesetzes (vgl. BGHZ 149, 191, 195 f. - shell.de, m.w.N.).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist von einer weiten Definition auszugehen, die es ermöglicht, alle Arten der vergleichenden Werbung abzudecken (vgl. EuGH, Urt. v. 25.10.2001 - C-112/99, Slg. 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354 Tz. 30 f. = WRP 2001, 1432 - Toshiba/Katun; Urt. v. 8.4.2003 - C-44/01, Slg. 2003, I-3095 = GRUR 2003, 533 Tz. 35 = WRP 2003, 615 - Pippig Augenoptik/Hartlauer; vgl. auch Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 97/55/EG).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04
    Die Berufung der Klägerin, mit der sie ausschließlich wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht hat, ist erfolglos geblieben (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2004, 359).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 37/01

    "Aluminiumräder"; Zulässigkeit der Werbung für eigene unter Abbildung von fremden

  • EuGH, 23.02.2006 - C-59/05

    Siemens - Rechtsangleichung - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Vergleichende

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

  • EuGH, 19.09.2006 - C-356/04

    VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 283/88

    Finnischer Schmuck - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Nach der Rechtsprechung des Senats muss sich der Vergleich gerade aus der Werbung selbst ergeben und nicht lediglich aufgrund außerhalb der angegriffenen Werbung liegender Umstände (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 20 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Das muss allerdings nicht explizit geschehen; auch die implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung kann den Tatbestand einer nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung erfüllen (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Tz. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Das bloße Kenntlichmachen eines Mitbewerbers oder dessen Ware oder Dienstleistung oder die Behauptung, das beworbene Produkt sei demjenigen eines Mitbewerbers gleichwertig, genügt dagegen nicht (BGH GRUR 2008, 628 Tz. 25 - Imitationswerbung).

    Gegen klare Rechtsverletzungen in den beanstandeten Fällen spricht weiterhin, dass zum Zeitpunkt der vom Berufungsgericht festgestellten Verletzungshandlungen im Jahr 2005 die Frage, ob auch eine implizite Darstellung als Imitation oder Nachahmung ausreichte, in der Literatur umstritten (hierzu die Nachweise in BGH GRUR 2008, 628 Tz. 23 - Imitationswerbung) und höchstrichterlich noch nicht geklärt war.

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Der markenrechtliche Schutz hat gegenüber dem Recht der vergleichenden Werbung keinen grundsätzlichen Vorrang (vgl. EuGH, Urt. v. 12.6.2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 45 - O2/Hutchison; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 15 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).
  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 134/07

    Gib mal Zeitung

    Vergleichende Werbung liegt daher schon dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nimmt (st. Rspr.; vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756 Tz. 52 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure, m. w. N.; BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH, Beschl. v. 2.12.2004 - I ZR 273/01, GRUR 2005, 348 - Bestellnummernübernahme; Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 20 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Der Inhaber einer eingetragenen Marke ist jedoch nicht berechtigt, einem Dritten die Benutzung eines mit seiner Marke identischen oder ihr ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung zu verbieten, die - wie dies hier der Fall ist - gegen keinen der in § 6 Abs. 2 UWG genannten Verbotstatbestände verstößt (also alle in Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG bzw. Art. 4 der Richtlinie 2006/114/EG genannten Zulässigkeitsbedingungen erfüllt, vgl. Erwägungsgründe 14 und 15 der Richtlinie 97/55/EG und Erwägungsgründe 14 und 15 der Richtlinie 2006/114/EG; vgl. weiter EuGH GRUR 2008, 698 Tz. 45 und 51 - O2 Holdings/Hutchinson; GRUR 2009, 756 Tz. 54 - L'Oréal/Bellure; vgl. auch BGHZ 158, 26, 37 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 15 - Imitationswerbung).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 167/13

    Vergleichende Werbung: Verwendung einer fremden Marke in einem

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG restriktiv auszulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 629 Rn. 25 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).
  • BGH, 05.05.2011 - I ZR 157/09

    Creation Lamis

    Für eine deutliche Imitationsbehauptung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG reicht es nicht aus, wenn das beworbene Produkt erst aufgrund zu ermittelnder weiterer Umstände als Imitat erkennbar wird, die außerhalb der Gesamtdarstellung der Werbung und des präsenten Wissens der durch sie angesprochenen Adressaten liegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007, I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 31 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung erfüllt den Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Rn. 75 = WRP 2009, 930 - L"Oréal/Bellure; BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Rn. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung; Beschluss vom 11. März 2010 - I ZR 203/08, GRUR-RR 2010, 407 = WRP 2010, 761).

    Erforderlich ist dafür aber eine klare und deutliche, über eine bloße Gleichwertigkeitsbehauptung hinausgehende Imitationsbehauptung, aus der - ohne Berücksichtigung sonstiger, erst zu ermittelnder Umstände - hervorgeht, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 343 Rn. 29 - Oracle; GRUR 2008, 628 Rn. 26 - Imitationswerbung).

    Der Darstellung selbst fehlt aber die erforderliche deutliche Bezugnahme auf die nachgeahmten Markenprodukte (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn. 30 f. - Imitationswerbung).

    Soweit in der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgeführt worden ist, "Hintergrundwissen" sei für die Feststellung einer unlauteren Imitationswerbung unerheblich (vgl. BGH, GRUR 2008, 628 Rn.31 - Imitationswerbung), bezieht sich diese Aussage nicht auf derartiges präsentes Wissen.

  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    Das muss allerdings nicht explizit geschehen; auch die implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung kann den Tatbestand einer nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung erfüllen (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2009 - C-487/07, Slg. 2009, I-5185 = GRUR 2009, 756 Tz. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 26 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Das bloße Kenntlichmachen eines Mitbewerbers oder dessen Ware oder Dienstleistung oder die Behauptung, das beworbene Produkt sei demjenigen eines Mitbewerbers gleichwertig, genügt dagegen nicht (BGH GRUR 2008, 628 Tz. 25 - Imitationswerbung).

    51 Gegen klare Rechtsverletzungen in den beanstandeten Fällen spricht weiterhin, dass zum Zeitpunkt der vom Berufungsgericht festgestellten Verletzungshandlungen im Jahr 2005 die Frage, ob auch eine implizite Darstellung als Imitation oder Nachahmung ausreichte, in der Literatur umstritten (hierzu die Nachweise in BGH GRUR 2008, 628 Tz. 23 - Imitationswerbung) und höchstrichterlich noch nicht geklärt war.

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Dem markenrechtlichen Schutz kommt gegenüber dem harmonisierten Recht der vergleichenden Werbung grundsätzlich kein Vorrang zu (vgl. EuGH, Urt. v. 12.6. 2008 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Tz. 45 f. - O 2 Holdings Ltd./Hutchison; BGH, Urt. v. 6.12.2007 - I ZR 169/04, GRUR 2008, 628 Tz. 15 f. = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung).

    Dies reicht für eine vergleichende Werbung i. S. des § 6 Abs. 1 UWG im Hinblick auf den weit zu fassenden Begriff der vergleichenden Werbung aus, weil jedenfalls für die Zwischenhändler aufgrund der Gesamtaufmachungen in Gestaltung von Form und Farbe der Flakons und Verpackungen sowie der Bezeichnungen die Produkte der Klägerin erkennbar werden (vgl. BGHZ 158, 26, 32 - Genealogie der Düfte; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 21 - Imitationswerbung).

    bb) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG nicht auf eine explizite Bezeichnung der beworbenen Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung beschränkt ist, sondern auch eine implizite Behauptung einer Imitation oder Nachahmung den Tatbestand einer nach § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG unzulässigen vergleichenden Werbung erfüllt (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6. 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756 Tz. 75 = WRP 2009, 930 - L'Oréal/Bellure; BGH GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung).

    Für das Erfordernis einer in diesem Sinne "offenen" oder deutlich erkennbaren Imitationsbehauptung spricht auch der Wortlaut der durch § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG umgesetzten Richtlinienbestimmung, die die Tathandlung in der deutschen Fassung mit "darstellt", in der französischen Fassung mit "présente" und in der englischen Fassung mit "presents" umschreibt (vgl. BGH GRUR 2008, 628 Tz. 26 - Imitationswerbung; hierzu auch Ziervogel, Rufausbeutung im Rahmen vergleichender Werbung, 2002, S. 139 f.).

  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    Die Klägerin vertieft ihr bisheriges Vorbringen und regt an, sofern der Senat der vom Bundesgerichtshof im Revisionsurteil und dem gleichzeitig verkündeten Urteil im Revisionsverfahren I ZR 169/04 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 - Imitationswerbung) vertretenen Rechtsauffassung folgen will, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, welche Anforderungen Nr. 3 lit. a der Richtlinie 84/450/EWG an die Darstellung eines Produktes als Imitation stellt.

    Denn auch wenn dies (wie in der Entscheidung BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 19 ff.] - Imitationswerbung) unterstellt wird, sind die Voraussetzungen eines unzulässigen Werbevergleichs gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (Art. 3a Abs. 1 lit. h der Richtlinie 84/450/EWG in ihrer durch die Richtlinie 97/55/EG geänderten Fassung, nach Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG künftig lit. g) nicht erfüllt.

    Hierunter ist gemäß dem Hinweis im Revisionsurteil (Rn. 19) auf die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom selben Tag zu Grunde gelegte und dort näher begründete Auffassung (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 22 ff.] - Imitationswerbung m.w.N.) nur eine deutliche Bezugnahme zu verstehen.

    Das "Darstellen" als Markenprodukt setzt in diesem Sinne eine "offene" Imitationsbehauptung voraus, wofür neben der französischen ("presenté") und englischen ("presents") Sprachfassung der erst auf Drängen Frankreichs in den Text der Richtlinie aufgenommenen sogenannten "Parfümklausel" (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 259; Köhler, Anm. zu BGH, GRUR 2008, 628 [633]) insbesondere die Erwägung der Regierungsbegründung zu § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 UWG a.F.: BT-Drucks. 14/2959 S. 12) spricht, dass mit der Vorschrift nicht ausgeschlossen werden sollte, das eigene Produkt als einem Markenprodukt gleichwertig darzustellen, weil andernfalls die anlehnende vergleichende Werbung, soweit sie Markenprodukte betrifft, entgegen der in Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 97/55/EG zum Ausdruck gekommenen Wertung nahezu vollständig verboten wäre.

    Für einen Werbevergleich, mit dem Angaben über das Angebot des Werbenden, das Angebot des Mitbewerbers und das Verhältnis zwischen diesen beiden Angeboten gemacht werden (EuGH GRUR 2003, 533 = WRP 2003, 615 [Rn. 37] - Pippig Augenoptik), genügen solche bloßen Assoziationen und "nur um zehn Ecken gedachten" Bezugnahmen aber nicht (BGH, GRUR 1999, 1100 [1101] = WRP 1999, 1141 - Generika-Werbung; GRUR 2002, 75 [76] = WRP 2001, 1291 - SOOOO ... BILLIG!?; GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 29] - Imitationswerbung).

    Es genügt nicht, wenn die angesprochenen Verkehrskreise lediglich auf Grund außerhalb der beanstandeten Werbung liegender Umstände oder eines auf andere Weise erworbenen Wissens in der Lage sind, die Produkte des Werbenden mit Hilfe der für sich verwendeten Bezeichnungen jeweils bestimmten Produkten des Mitbewerbers zuzuordnen (Revisionurteil Rn. 19; BGH, GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 30 f.] - Imitationswerbung).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem weiteren Urteil vom 06.12.2007 (GRUR 2008, 628 = WRP 2008, 930 [Rn. 25, 33] - Imitationswerbung) überzeugend ausgeführt hat, ist hinsichtlich der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfrage die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig, dass für eine Vorlage kein Raum bleibt.

  • OLG Hamburg, 24.07.2008 - 3 U 216/06

    Internet-Handelsplattform: Täterschaftliche Unterlassungshaftung des Betreibers

    Mit einer entsprechenden Deutlichkeit muss aus der Werbung selbst hervorgehen, dass das Produkt des Werbenden gerade als eine Imitation oder Nachahmung des Produkts eines Mitbewerbers beworben wird, wobei für die Beurteilung auf die mutmaßliche Wahrnehmung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist (BGH GRUR 2008, 628, 631 - Imitationswerbung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof - wie ausgeführt - jüngst ausdrücklich verneint (a.a.O. GRUR 2008, 628, 631 - Imitationswerbung).

    Der Senat nimmt insoweit zunächst auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Imitationswerbung" Bezug (BGH GRUR 2008, 628, 629 f.).

  • OLG München, 11.01.2018 - 29 U 486/17

    Marke, Wortmarke, Kostenerstattung, Berufung, Abmahnkosten, Gemeinschaftsmarke,

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 203/08

    Vergleichende Werbung: Darstellung eines Produkts als Imitation

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 184/05

    Duftvergleich mit Markenparfüm

  • OLG Hamburg, 29.11.2012 - 3 U 216/06

    Kinderhochstühle II - Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß: Haftung eines

  • OLG Frankfurt, 18.01.2019 - 8 U 223/12

    Haftung eines Zahntechnikers für das Beschleifen einer Prothese

  • LG Nürnberg-Fürth, 11.08.2010 - 3 O 5617/09

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Mangelnde Verwechslungsgefahr bei Assoziation zu

  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 15 U 86/19

    Vermeintlich wettbewerbswidriger Vertrieb von elektrischen Gitarren Nachahmung

  • BAG, 01.06.2023 - 9 AZB 1/23

    Bindung an die Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren -

  • OLG Hamburg, 28.06.2012 - 3 U 17/11

    Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein Generikum

  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 6 W 87/18

    Kostenfestsetzung nach Unterbrechung durch Insolvenz

  • OLG Jena, 21.07.2010 - 2 U 279/09
  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1886/08

    Markenrecht: Rechtsfähigkeit einer US-amerikanischen General Partnership;

  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10

    Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur

  • LG Düsseldorf, 17.09.2009 - 37 O 89/08

    Verletzung einer 3D-Marke durch die Gestaltung eines Parfum- Flakons

  • LG Berlin, 24.09.2013 - 102 O 68/13

    Pflicht zur Angabe des Herstellers auf den Verpackungen kosmetischer Artikel,

  • LG Düsseldorf, 02.09.2010 - 37 O 87/09

    Darstellung eines vertriebenen Parfums als Imitation oder Nachahmung;

  • LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2009 - 20 W 60/09

    Frage eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei lediglicher Nennung

  • LG Leipzig, 19.02.2010 - 2 HKO 2099/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht