Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.1977

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,872
BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - Grundsätze für die Festsetzung des Streitwertes - Klageerhebung eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 28
  • GRUR 1977, 748
  • DB 1977, 1598
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76
    Maßgebend waren dabei die Grundsätze, die der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1967 (GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt) für die Bewertung von Unterlassungsklagen dargelegt hat, die von Vereinen zur Förderung des lauteren Wettbewerbs, die keine eigenen unmittelbaren wirtschaftlichen Interessen verfolgen, erhoben werden.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers

    Sein Vorschlag ist daher nicht einfach zu übernehmen, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung der Erfahrung und üblicher Wertfestsetzungen in gleichartigen oder ähnlichen Fällen in vollem Umfang nachzuprüfen (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 3/15

    Verantwortlichkeit des Anbieters von Elektrogeräten für Verstöße gegen die

    Klagt - wie hier - ein einzelner Mitbewerber, ist Bewertungsmaßstab allein dessen Eigeninteresse und nicht das Interesse Dritter oder der Allgemeinheit (BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung).

    Auch wenn Parteiangaben zum Streitwert grundsätzlich indizielle Bedeutung zukommt, darf das Gericht sie nicht unbesehen übernehmen, sondern muss sie anhand der objektiven Gegebenheiten in vollem Umfang selbständig nachprüfen, und zwar nicht nur auf ihre Unvertretbarkeit (vgl. BGH, GRUR 1977, 748, 749 - Kaffee-Verlosung II; Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 5.3a); insoweit haben die vorstehend angeführten Umstände den Senat zu einer von den Vorstellungen des Klägers abweichenden Bewertung veranlasst.

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,793
BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1977 - I ZR 17/76 (https://dejure.org/1977,793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2075
  • MDR 1977, 995
  • GRUR 1977, 727
  • DB 1977, 1597
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (vgl. z.B. BGH GRUR 1973, 418 - Goldenes A; GRUR 1973, 593 - Schatzjagd).

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1959, 138 - Italienische Note; GRUR 1967, 202 - Gratisverlosung; GRUR 1973, 418 - Goldenes A).
  • BGH, 25.05.1973 - I ZR 27/72

    Zulässigkeit der Durchführung von Geld-Gewinnspielen, die in Geschäften mit einem

    Auszug aus BGH, 11.02.1977 - I ZR 17/76
    Sie können ferner darin begründet sein, daß der Verbraucher in übertriebener Weise wettbewerbswidrig angelockt wird (vgl. BGH GRUR 1974, 156 - Geldgewinnspiele).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 151/95

    Rubbelaktion - übertriebenes Anlocken; psychologischer Kaufzwang

    Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (vgl. BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; GRUR 1987, 243, 244 - Alles frisch).
  • BGH, 04.12.1986 - I ZR 170/84

    Alles frisch - Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels

    Sie sind jedoch zu verbieten, wenn besondere Umstände vorliegen, die den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit begründen; solche Umstände können auch darin liegen, daß nach der Anlage des Gewinnspiels Teilnehmer in übertriebener Weise angelockt und/oder einem psychologischen Kaufzwang ausgesetzt werden (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I; vgl. auch Urt. v. 26.1.1973 - I ZR 21/72, GRUR 1973, 418, 419 = WRP 1973, 210 - Das goldene A; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 27/72, GRUR 1974, 156, 157 = WRP 1974, 21 - Geld-Gewinnspiel).

    Einen solchen psychologischen Kaufzwang hat der Bundesgerichtshof in der vorstehend genannten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) angenommen, in der es ebenfalls um die Fallgestaltung ging, daß Teilnehmer des Gewinnspiels Ladenlokale - auch dort Filialen oder sog. Frisch-Depots der Beklagten - aufsuchen und darin an die Verkaufstheke treten mußten, um einen Teilnahmeschein einem Kästchen zu entnehmen.

    Bei dieser Annahme hat das Berufungsgericht vernachlässigt, daß der Beklagten nicht nur - wie möglicherweise am Sitz des Berufungsgerichts in Berlin - Großstadtfilialen mit größeren Verkaufsräumen und lebhaftem Zuspruch zugehören, sondern daß sie - wovon der Bundesgerichtshof bereits in der zitierten Entscheidung vom 11.2.1977 (aaO. - Kaffeeverlosung I) ausgegangen ist - ihre Ware wie die Teilnahmescheine für das Gewinnspiel im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auch über eine Vielzahl kleiner - auch ländlicher - Filialen oder Frisch-Depots vertreibt, in denen der Interessent sowohl deren Inhaber gegenübertreten als auch regelmäßig zumindest den vom Berufungsgericht weitgehend ausgeschlossenen Blickkontakt mit dem Verkaufspersonal jedenfalls dann nicht vermeiden kann, wenn er - wie vorliegend allein angegriffen - zur Abholung des Teilnahmescheins an den Ladentisch herantreten muß.

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 180/87

    McBacon

    Diese Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos (BGH, Urt. v. 11.2.1977 - I ZR 17/76, GRUR 1977, 727, 728 = WRP 1977, 566 - Kaffeeverlosung I) oder für einen Aufkleber (aaO. - Alles frisch) erweise.
  • KG, 03.09.1999 - 5 U 5329/99

    Zulässigkeit eines Gewinnspiels

    Die dadurch begründete Wertschätzung werde ihm - was er zumindest als möglich und wahrscheinlich ansehen müsse - nicht mehr entgegengebracht, wenn er sich lediglich als Interessent für ein Gratislos oder ähnliches erweise (BGH GRUR 1977, 727, 728 - Kaffee-Verlosung I; 1987, 243, 244 - Alles frisch).
  • OLG Hamburg, 05.07.1984 - 3 U 46/84

    Dringlichkeit eines Gewinnspielverbotes; Wettbewerbswidrigkeit eines Glücksspiels

    Mit derselben Konsequenz ist der Bundesgerichtshof in der Sache GRUR 77, 727, 728 Kaffeeverlosung I vorgegangen.
  • OLG München, 28.10.1982 - 6 U 3677/82

    Unlauterkeit des Inaussichtstellens der unentgeltlichen Zuwendung von Ware;

    Dieser Beurteilung steht die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1977, S. 727, 728 - Kaffee-Verlosung I) nicht entgegen.
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