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   BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75   

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https://dejure.org/1977,2137
BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75 (https://dejure.org/1977,2137)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1977 - I ZR 171/75 (https://dejure.org/1977,2137)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 (https://dejure.org/1977,2137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines verjährten Schadensersatzanspruchs eines Handelsvertreter gegen den Unternehmer - Arglistige Täuschung eines Handelsvertreter durch den Unternehmer bezüglich der Entstehung von Provisionsansprüchen - Beseitigung der Einrede der Verjährung durch die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung über Entstehung von Provisionsansprüchen, Verjährung, Schadensersatzanspruch des HV, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, arglistiges Verschweigen von provisionspflichtigen Geschäften, Arglist, Provisionsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 194; HGB § 88
    Erhebung der Verjährungseinrede bei arglistiger Täuschung über die Entstehung des Anspruchs

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 468
  • WM 1977, 410
  • BB 1977, 414
  • DB 1977, 2443
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.02.1964 - VII ZR 99/62

    Architekten - Verjährung v. Ansprüchen wg. mangelhaften Architektenwerks

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Es wurde ausgesprochen, daß unter solchen Umständen der aus der fehlerhaften Architektenleistung hergeleitete Anspruch als unverjährt zu behandeln sei (BGH NJW 1964, 1022, 1023) [BGH 06.02.1964 - VII ZR 99/62].
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 41/66

    Rückgriffsanspruch gegen einen Rechtsanwalt - Schuldhaftes Eintretenlassen der

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 39/67

    Verjährung von Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • BGH, 19.05.1970 - VI ZR 27/69

    Schadensersatzklage gegen eine Anwaltssozietät infolge Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • BGH, 20.05.1975 - VI ZR 138/74

    Schäden an Häusern wegen Veränderung des Grundwasserspiegels durch Bohrungen

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • RG, 26.10.1906 - II 90/06

    Replik der Arglist gegen die Einrede bei Verjährung.

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Zu Unrecht nimmt das Berufungsgericht an, sich auf die Entscheidung RGZ 64, 220 stützen zu können.
  • BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/68

    Verjährung der Ansprüche nicht vertretener juristischer Personen

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • RG, 17.05.1938 - III 172/37

    Welche Pflichten bestehen für einen Rechtsanwalt, der eine Partei vor Erhebung

    Auszug aus BGH, 28.01.1977 - I ZR 171/75
    Das hat zur Folge, daß es ihm versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen, und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß, vorausgesetzt nur, daß auch der weitere Anspruch nicht bereits verjährt war, als die Klage erhoben wurde (vgl. RGZ 158, 130, 136; BGH VersR 1967, 979, 980; 1968, 1042; 1970, 815, 816; BB 1971, 369; NJW 1975, 1655, 1656) [BGH 20.05.1975 - VI ZR 138/74].
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

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  • BGH, 10.10.1978 - VI ZR 115/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Denn ein solcher "sekundärer Ersatzanspruch" hat zur Folge, daß es dem Anwalt versagt ist, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen und er den ursprünglichen Anspruch als unverjährt gegen sich gelten lassen muß (vgl. BGHZ 71, 144, 149; BGH, Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 = LM Nr. 4 zu § 88 HGB), oder, wie es zuweilen auch konstruiert wird, daß nur noch der neue Anspruch gegen ihn durchsetzbar ist (vgl. das soeben angeführte Senatsurteil vom 1. Februar 1977 a.a.O., S. 619; Scheffler, AnwBl 1969, 50, 51).
  • LG Stuttgart, 03.08.2011 - 39 O 19/10

    Kürzung der Verjährungsfrist für einen Handelsvertreterausgleich

    Hat der Schuldner die Verjährung durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht, muss er die Forderung als unverjährt gegen sich gelten lassen (BGH, Urteil vom 28.01.1977 -I ZR 171/75 [[...] Tz. 22 ff]).

    Richtig ist zwar, dass die Rechtsprechung eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Unternehmers, die es ihm verwehrt, sich gegenüber dem Handelsvertreter auf den Eintritt der Verjährung zu berufen, dann annimmt, wenn er den Handelsvertreter durch ein vorsätzliches und sittenwidriges Handeln davon abgehalten hat, seine Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend zu machen, etwa dadurch, dass er ihm bestehende Ansprüche arglistig verschwiegen hat (BGH, Urteil vom 28.01.1977, a. a. O. [[...] Tz. 25]).

  • OLG Stuttgart, 19.10.2022 - 3 U 101/22

    Geltung der Schriftform für Beitritt zum Darlehensvermittlungsvertrag

    Sittenwidrigkeit käme deshalb allenfalls in Betracht im Rahmen der Vertragsdurchführung, z.B. in Form der Vertragsvereitelung durch kollusives Zusammenwirken des Schuldners mit einem Dritten zum Nachteil des Gläubigers (vgl. Beispiele bei Wilhelmi in: Erman BGB, Kommentar, 16. Aufl. 2020, § 826 Rn. 28), Verleiten zum Vertragsbruch (BGH, Urteil vom 23. April 1999 - V ZR 62/98 -, juris) oder durch Täuschung über die Entstehung von Ansprüchen mit der Folge, dass diese verjähren (BGH, Urteil vom 28. Januar 1977 - I ZR 171/75 -, juris).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 163/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger zu 1) so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger zu 1) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.01.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 96/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger zu 1) so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger zu 1) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.01.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652).
  • OLG Köln, 15.08.2014 - 19 U 101/13

    Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber einem für ihn tätigen Handelsvertreter

    Zutreffend ist zwar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Verjährung dann ein Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 249 BGB in Betracht kommt und die Beklagte den Kläger so stellen muss, als sei die Verjährung nicht eingetreten, wenn der Kläger von der rechtzeitigen Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs im Wege der Klage abgehalten wurde (BGH, Urteil vom 28.1.1977 - I ZR 171/75, BeckRS 1977, 31066652).
  • LG Bonn, 23.05.2013 - 20 O 6/13

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds;

    Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.).
  • LG Bonn, 23.09.2013 - 20 O 15/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.).
  • LG Bonn, 28.05.2013 - 20 O 14/13

    Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters wegen Beteiligungen an

    Zwar kann ein Schuldner, der arglistig über die Entstehung der Forderung getäuscht und hierdurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abgehalten worden ist, im Wege des Schadensersatzes nach §§ 826, 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, als sei die Verjährung nicht eingetreten (vgl. BGH, Urt. v. 28.01.1977 - I ZR 171/75, MDR 1977, 468 ff.).
  • OLG Schleswig, 27.11.2008 - 14 U 134/08

    Anspruch auf Buchauszug, Beginn der Verjährung für den Anspruch auf Auskunft,

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