Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1278
BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75 (https://dejure.org/1977,1278)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1977 - I ZR 175/75 (https://dejure.org/1977,1278)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1977 - I ZR 175/75 (https://dejure.org/1977,1278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bettwäsche und Federbetten -, Teilkündigung, Abgrenzung Vertragserweiterung / selbständiger Zusatzvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 89
    Zulässigkeit einer Teilkündigung eines Handelsvertreter- und Bezirksleitervertrages

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 643
  • VersR 1977, 816
  • WM 1977, 589
  • BB 1977, 964
  • DB 1964, 1844
  • DB 1977, 1844
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56

    Zulässigkeit einer Teilkündigung

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
    Das Berufungsgericht legt seiner rechtlichen Beurteilung die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 1957 - 1 AZR 123/56 - (AP Nr. 2 zu § 242 BGB = BB 58, 194) zugrunde; danach wird eine Teilkündigung - abgesehen von dem Fall eines ausdrücklichen Vorbehalts - auch dann für zulässig erachtet, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind oder von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefaßt werden müssen.
  • BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55

    Teilkündigung

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
    Dieselbe Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 vertreten (zitiert nach Arbeitsr.Fundhefte XVII Nr. 2381).
  • OLG Bamberg, 30.05.1958 - 3 U 26/58

    Teilkündigung eines HV-Bezirks, begründeter Anlass, Bezirksverkleinerung

    Auszug aus BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75
    Dagegen hält das Oberlandesgericht Bamberg die Kündigung hinsichtlich eines Teiles des Vertreterbezirks für zulässig (NJW 58, 1830).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Eine Teilkündigung ist - abgesehen von dem Fall eines ausdrücklichen Vorbehalts - auch dann zulässig, wenn ein Gesamtvertragsverhältnis sich aus mehreren Teilverträgen zusammensetzt und diese Teilverträge selbst nach dem Gesamtbild des Vertrages jeweils für sich als nach dem Vertrag selbständig lösbar angesprochen sind oder von vornherein eindeutig als selbständig lösbar aufgefasst werden müssen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 175/75, WM 1977, 589, unter II; Senatsurteil vom 6. Oktober 1999 - VIII ZR 125/99, WM 2000, 472, unter I 2 d).
  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Ihr Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die "Teilkündigung" eines Vertrages zulässig sei, wenn die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner durch mehrere voneinander unabhängige Verträge geregelt sei (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 175/75, WM 1977, 589 unter II), geht an der entscheidenden Fragestellung vorbei.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2009 - 7 U 219/07

    Anspruch auf Provision für vermittelte Krankenversicherungensverträge;

    Gleich einem echten Generalvertreter mit eigenem Vertreterstab führte die Beklagte für die Handelsvertreter Tagungen und Schulungen durch und führte persönliche Gespräche (Prot. v. 28.01.2009, S. 2, II 177; vgl. BGM, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].

    Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Teilkündigung ist, ob durch diese ein einheitliches Vertragsverhältnis inhaltlich verändert wird (BGH, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].

    Ihre Trennung war auch von der Sache hier angemessen, denn die beiden Verträge enthielten unterschiedliche Vertragsgegenstände (vgl. BGH, MDR 1977, 643, 644) [BGH 18.02.1977 - I ZR 175/75].

  • OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92

    Umfang des Widerrufs der Bezugsberechtigung eines Lebensversicherungsvertrags bei

    Denn die ausnahmsweise Zulässigkeit von Teilkündigungen - für einen Teilwiderruf gilt nichts anderes - ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH VersR 1977, 816).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht