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   BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54   

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BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54 (https://dejure.org/1956,2700)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1956 - I ZR 178/54 (https://dejure.org/1956,2700)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1956 - I ZR 178/54 (https://dejure.org/1956,2700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.05.1933 - VII 22/33

    1. Ist der Streit darüber, ob ein zur Beilegung eines Prozesses geschlossener

    Auszug aus BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54
    Es hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 141, 104) die Zulässigkeit einer selbständigen Feststellungsklage zur Frage der Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs bejaht und auf Grund der vom Kläger vorgelegten Gutachten des Oberarztes Dr. Immig vom 7. Oktober 1952, des Oberarztes Dr. Voss vom 21. Januar 1953 und des Abteilungsarztes Dr. Lindner vom 2. Juni 1953 die Geschäftsunfähigkeit des Klägers zur Zeit des Abschlusses des Vergleichs vom 15. Februar 1950 angenommen.

    Das Berufungsgericht ist bei der von Amts wegen vorzunehmenden Prüfung des Rechtsschutzbedürfnisses von der vom Reichsgericht in RGZ 141, 104 vertretenen Auffassung ausgegangen und hat danach die Zulässigkeit der Feststellungsklage bejaht.

    Nur die Erhebung einer besonderen Feststellungsklage erschien im Hinblick auf die Entscheidung RGZ 141, 104 als hinreichend zuverlässiger Weg, die Frage der Unwirksamkeit des Prozeßvergleichs zu klären.

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54
    Das Berufungsgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB zutreffend davon aus, daß den Kläger in vollem Umfang die Beweislast für seine angebliche Geschäfts- und Prozeßunfähigkeit bei Erteilung der Prozeßvollmacht trifft (anders, wenn die Prozeßfähigkeit als Prozeßvoraussetzung vor der Sachentscheidung im schwebenden Verfahren von Amts wegen zu prüfen ist: BGHZ 18, 184 [188-190]; Rosenberg, Beweislast, 3. Aufl. § 32 III 1 c S. 387 f).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 163/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54
    Im übrigen lasse sich auf Grund des vom Sachverständigen Dr. Lungwitz in dem Parallelprozeß (Landgericht Hamburg 23 O 222/52 = Oberlandesgericht Hamburg 6 U 445/53 = Bundesgerichtshof I ZR 163/54) erstatteten Gutachten auch nicht der Nachweis erbringen, daß der Kläger zu Anfang des Jahres 1950 geschäftsunfähig gewesen sei.
  • RG, 02.12.1939 - II 74/39

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann die Nichtigkeit eines Prozeßvergleichs, der

    Auszug aus BGH, 27.04.1956 - I ZR 178/54
    Diese Rechtsprechung des Reichsgerichts wird, wie es in RGZ 162, 198 [200] heißt, "im Schrifttum mit beachtlichen Gründen ziemlich einhellig bekämpft, weil sie zu unnützer Verdoppelung und Verteuerung der Prozesse führe" (vgl. auch Stein-Jonas-Schönke ZPO § 794 II 3 a; Baumbach-Lauterbach ZPO Anhang zu § 307 Anm. 6 B; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 6. Auflage § 128 III S. 597 f).
  • BGH, 04.12.1998 - V ZR 314/97

    Geschäftsfähigkeit eines manisch-depressive Erkrankten; Streitige

    In den Zwischenräumen zwischen diesen Phasen ist der Erkrankte hingegen geschäftsfähig" (BGH, Urt. v. 27. April 1956, I ZR 178/54, WM 1956, 1184).
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