Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,184
BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06 (https://dejure.org/2008,184)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - I ZR 18/06 (https://dejure.org/2008,184)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - I ZR 18/06 (https://dejure.org/2008,184)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine urheberrechtliche Gerätevergütung für Computer

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Für Personalcomputer (PCs) ist keine Gerätevergütung zu zahlen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • drbuecker.de (Zusammenfassung)

    PC ist kein vergütungspflichtiges Vervielfältigungsgerät

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Vergütungspflicht für Computer

  • heise.de (Pressebericht, 02.10.2008)

    BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer - vorerst zumindest

  • heise.de (Pressebericht, 02.10.2008)

    Urheberrechtsabgaben für Computer gekippt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine urheberrechtliche Vergütungspflicht für Computer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    PC

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Computer besteht keine Pflicht zur Gerätevergütung gemäß § 54a Abs.1 S.1 UrhG a.F.

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine urheberrechtliche Gerätevergütung für PCs

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Computer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Gerätevergütung für Computer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 274
  • MDR 2009, 158
  • GRUR 2009, 53
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2009, 182
  • MIR 2008, Dok. 352
  • BB 2008, 2245
  • K&R 2009, 44
  • ZUM 2009, 152
  • afp 2008, 603
  • afp 2009, 427
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Unter Verfahren vergleichbarer Wirkung im Sinne des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - nur Verfahren zur Vervielfältigung von Druckwerken zu verstehen (BGHZ 174, 359 Tz. 16 ff. - Drucker und Plotter).

    Innerhalb einer solchen, aus Scanner, PC und Drucker gebildeten Funktionseinheit, ist jedoch - wie der Senat in der Entscheidung "Drucker und Plotter" ausgeführt hat (BGHZ 174, 359 Tz. 9 ff.) - nur der Scanner im Sinne des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt und damit vergütungspflichtig.

    Der Vergütungsanspruch besteht daher nicht, soweit die Vervielfältigungen nicht von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erfasst werden, weil urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte oder solche Werke vervielfältigt werden, für die der Kopierende - etwa weil es sich um eigene Texte oder Bilder handelt oder weil eine Einwilligung des Berechtigten vorliegt - über die urheberrechtlichen Befugnisse verfügt, oder weil die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung nicht vorliegen (BGHZ 174, 359 Tz. 23 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2008, 993 Tz. 20 - Kopierstationen).

    Anders als bei einer Vervielfältigung von Druckwerken mittels Fotokopiergeräten liegt bei der Vervielfältigung digitaler Vorlagen - wie der Senat bereits in der Entscheidung "Drucker und Plotter" dargelegt hat (BGHZ 174, 359 Tz. 24 ff.) - häufig eine ausdrückliche oder konkludente Einwilligung des Berechtigten in Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch vor.

    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des urheberrechtlichen Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).

    Für die Frage einer analogen Anwendung der Vergütungsregelung auf Geräte oder Gerätekombinationen, die nicht für derartige Vervielfältigungen geeignet oder bestimmt sind, ist die Frage des Umfangs der nur nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässigen und daher allenfalls entsprechend § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungen hingegen von ausschlaggebender Bedeutung (BGHZ 174, 359 Tz. 30 - Drucker und Plotter).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    aa) Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).

    Dieser Erwägung steht nicht entgegen, dass es nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Prüfung der Frage, ob ein bestimmtes Gerät vergütungspflichtig im Sinne des § 54a Abs. 1 UrhG a.F. ist, nicht auf den Umfang der urheberrechtsrelevanten Verwendung ankommt, weil der Gesetzgeber die Vergütungspflicht in dieser Regelung an die "durch die Veräußerung geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen", geknüpft hat (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte, m.w.N.).

    Denn sowohl die Vergütungspflicht als auch die Vermutungsregel setzen das Vorliegen einer entsprechenden Zweckbestimmung voraus (BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgeräte).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Die im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht allein aus Gründen der Prozessökonomie zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreits eröffnete Möglichkeit, statt der an und für sich vorrangigen Leistungsklage in Form der Stufenklage ausnahmsweise eine Feststellungsklage zu erheben, darf nicht dazu führen, dass der Kläger mit der Feststellungsklage mehr erreicht, als er mit einer Leistungsklage erreichen könnte (BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11 ff. = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen).

    Der Vergütungsanspruch besteht daher nicht, soweit die Vervielfältigungen nicht von § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG erfasst werden, weil urheberrechtlich nicht geschützte Inhalte oder solche Werke vervielfältigt werden, für die der Kopierende - etwa weil es sich um eigene Texte oder Bilder handelt oder weil eine Einwilligung des Berechtigten vorliegt - über die urheberrechtlichen Befugnisse verfügt, oder weil die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Regelung nicht vorliegen (BGHZ 174, 359 Tz. 23 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2008, 993 Tz. 20 - Kopierstationen).

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Für die Zeit danach fehlt das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, das auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 18, 98, 105 f.).
  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05

    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Das Berufungsgericht hat auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten und der Berufung der Klägerin den Feststellungsausspruch dahin abgeändert, dass die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Zinsen entfällt (OLG München GRUR-RR 2006, 121 = ZUM 2006, 239).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    aa) Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung im Wege der - unter dem einheitlichen Begriff der Reprographie zusammengefassten - Vervielfältigungstechniken der Fotokopie und der Xerokopie gemeint (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts, BT-Drucks. 10/837, S. 1, 9 f., 19 ff.; BGH, Urt. v. 5.7.2001 - I ZR 335/98, GRUR 2002, 246, 248 = WRP 2002, 219 - Scanner; BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02

    Der Zauberberg

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Auch der Beteiligungsgrundsatz, der besagt, dass der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes tunlichst angemessen zu beteiligen ist (vgl. § 11 Satz 2 UrhG; ferner BGHZ 163, 109, 115 - Der Zauberberg, m.w.N.), rechtfertigt es nicht, einen Dritten, der selbst nicht Nutzer des urheberrechtlichen Werkes ist, über den im Gesetz festgelegten Rahmen hinaus zu belasten (BGHZ 174, 359 Tz. 29 - Drucker und Plotter).
  • LG München I, 23.12.2004 - 7 O 18484/03

    Erhebung von Urheberrechtsabgaben von den Herstellern von PC's

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Das Landgericht hat dem Auskunftsantrag vollständig und dem Feststellungsantrag in Höhe eines Betrages von 12 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer und Zinsen stattgegeben (LG München I ZUM 2005, 241).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Zwar kann eine Feststellungsklage eine künftige Leistung betreffend zulässig sein, auch wenn eine entsprechende Leistungsklage an § 259 ZPO scheitern würde (vgl. BGH, Urt. v. 7.2.1986 - V ZR 201/84, NJW 1986, 2507 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 02.10.2008 - I ZR 18/06
    Es kommt auch nicht darauf an, dass darüber hinaus die Vermutung gilt, dass mit Geräten, mit denen urheberrechtlich relevant vervielfältigt werden kann, auch tatsächlich urheberrechtlich relevant vervielfältigt wird (vgl. BGHZ 121, 215, 220 - Readerprinter).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG in der Fassung vom 25. Juli 1994 vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG in der Fassung vom 25. Juli 1994 vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008, I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil unter Zurückweisung der Revision der Klägerin aufgehoben, das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen (Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11

    PC II

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil unter Zurückweisung der Revision der Klägerin aufgehoben, das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen (Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).

    Soweit der Senat in den Entscheidungen "Drucker und Plotter I" und "PC I" bei seinen Überlegungen zu einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 54a Abs. 1 UrhG aF einen anderen Standpunkt vertreten hat (BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I; BGH, GRUR 2009, 53 Rn. 19 - PC I), hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 28/11

    Drucker und Plotter II

    Soweit der Senat in den Entscheidungen "Drucker und Plotter I" und "PC I" bei seinen Überlegungen zu einer entsprechenden Anwendbarkeit des § 54a Abs. 1 UrhG aF einen anderen Standpunkt vertreten hat (BGHZ 174, 359 Rn. 23 - Drucker und Plotter I; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008  I ZR 18/06, GRUR 2009, 59 = WRP 2009, 80 Rn. 19  PC I), hält er daran nicht mehr fest.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 168/06

    Scannertarif

    Dies setzt indessen ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der künftigen Leistung voraus, für das im Streitfall nichts dargetan ist (vgl. BGH, Urt. v. 17.7.2008 - I ZR 206/05, GRUR 2008, 993 Tz. 11-13 = WRP 2008, 1445 - Kopierstationen; Urt. v. 2.10.2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 Tz. 10 f. = WRP 2009, 80 - PC).

    Mit der Ablichtung eines Werkstücks ist dessen fotomechanische Vervielfältigung - insbesondere im Wege der Fotokopie - gemeint (vgl. BGH GRUR 2009, 53 Tz. 15 - PC, m.w.N.).

    PCs und Drucker gehören dagegen - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG vergütungspflichtigen Geräten (BGHZ 174, 359 Tz. 9-12 - Drucker und Plotter; BGH GRUR 2009, 53 Tz. 16 f. - PC).

  • LG München I, 09.07.2019 - 33 O 11904/18

    Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken M und MTECHNIC in Bezug auf

    Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. EuGH GRUR 2003, 425, 428 Rz. 43 - Ansul/Ajax; BGH GRUR 2009, 53, 60 Rz. 22 - LOTTOCARD).

    Den Beklagten einer Verfallsklage kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine prozessuale Erklärungspflicht treffen (vgl. BGH GRUR 2009, 53, 60 Rz. 19 - LOTTOCARD).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 239/19

    Verjährungsverzicht

    (1) Es trifft zwar zu, dass - wie vom Oberlandesgericht ausgeführt - vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs "PC I" vom 2. Oktober 2008 (I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80) höchstrichterlich nicht geklärt war, ob PCs als nach § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF vergütungspflichtige Geräte anzusehen waren.

    Entsprechendes ist auch dem vom Oberlandesgericht in Bezug genommenen Urteil des erkennenden Senats in Sachen "PC I" vom 2. Oktober 2008 (BGH, GRUR 2009, 53) zu entnehmen.

  • KG, 13.01.2010 - 24 U 88/09

    Der Bulle von Tölz - Auskunftsrecht eines Drehbuchautors

    Hinsichtlich eines derartigen Auskunftsbegehrens gilt Folgendes: Für die Gewährung des Auskunftsanspruchs muss nicht bereits feststehen, dass - ausgehend von dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, wonach der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist (vgl. BVerfG, GRUR 1980, 44 - Kirchenmusik- Rdnr. 37 nach juris; BGH, GRUR 2009, 53 - PC - Rdnr. 22 nach juris; vgl auch BT-Drs.
  • OLG München, 21.11.2019 - 6 Sch 35/18

    Umfang eines konkrete Normen bezeichnenden Verjährungsverzichts

    In einem anderen von der Klägerin zu 1) auch für die Klägerin zu 2) gegen ein Drittunternehmen geführten Rechtsstreit, der seit 2001 bei der Schiedsstelle (Sch-Urh 8/2001) und seit 2003 bei den Gerichten (vgl. Landgericht München I, Urt. v. 23.12.2004, 7 O 18484/03; OLG München, Urt. v. 15.12.2005, 29 U 1913/05; BGH, Urt. v. 02.10.2008 "PC I", I ZR 18/06; BVerfG, Beschluss vom 21.12.2010, 1 BvR 506/09; BGH, Vorlagebeschl.

    Zu diesem Zeitpunkt war höchstrichterlich nicht geklärt, inwieweit PCs in Bezug auf Vervielfältigungen von stehendem Text und stehendem Bild vergütungspflichtige Geräte nach § 54 a Abs. 1 S. 1 UrhG darstellen (vgl. dazu BGH, Urt. vom 02.10.2008, I ZR 18/06 - PC I; BVerfG vom 21.12.2010, 1 BvR 506/09; BGH Beschluss vom 21.07.2011, I ZR 30/11 - PC II; EuGH, Urt. vom 27.06.2013, C-457/11 bis C-460/11; BGH, Urt. vom 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III).

  • OLG München, 11.07.2013 - 6 Sch 12/11
    In seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 21.07.2011 an den Europäischen Gerichtshof hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (GRUR 2011, 1012 - PC II, Tz. 53), an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die von digitalen Vorlagen mittels eines Druckers im Zusammenhang mit einem PC und einem Zugangsgerät hergestellten Ausdrucke überwiegend mit Einwilligung des Rechtsinhabers erfolgten (vgl. BGH GRUR 2008, 245 - Drucker und Plotter I, Tz. 25; BGH GRUR 2009, 53 - PC I, Tz. 19), nicht mehr festzuhalten.
  • OLG Frankfurt, 20.01.2011 - 6 U 221/09

    Geschmacksmusterschutz für Schuhsohle

    Es trifft zwar zu, dass - sofern nicht die besonderen Voraussetzungen des § 259 ZPO vorliegen - nach der Rechtssprechung des für das Geschmacksmusterrecht zuständen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzfeststellungsanspruch nur für solche Verletzungshandlungen besteht, die bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits begangen wurden (BGH, Urt. v. 02.10.2008 - I ZR 18/06 - GRUR 2009, 53 Tz 10 ff - PC, anders ausdrücklich der Patentsenat des Bundesgerichtshofs, Urt. v. 04.05.2004 - X ZR 234/02 - GRUR 2004, 755 - juris-Tz 14 ff - Taxameter).
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08

    Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08

    Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - I ZR 18/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4237
BGH, 15.01.2009 - I ZR 18/06 (1) (https://dejure.org/2009,4237)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - I ZR 18/06 (1) (https://dejure.org/2009,4237)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - I ZR 18/06 (1) (https://dejure.org/2009,4237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 186
  • ZUM 2009, 287
  • afp 2009, 428
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - I ZR 18/06
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.) .
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09

    Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2009 - I ZR 18/06 - gegenstandslos.

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