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   BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08   

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https://dejure.org/2010,2053
BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08 (https://dejure.org/2010,2053)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - I ZR 18/08 (https://dejure.org/2010,2053)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - I ZR 18/08 (https://dejure.org/2010,2053)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 UrhG, § 23 S 1 UrhG
    Urheberrechtsschutz: Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone unter aufschiebender Bedingung - Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • Telemedicus

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • Telemedicus

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines Rechts zur Nutzung umgestalteter Musikwerke als Klingelton oder Freizeichenuntermalungsmelodie durch einen Berechtigten zugunsten der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) unter einer ...

  • kanzlei.biz

    GEMA-Lizenz nicht automatisch für Klingeltöne verwendbar

  • Betriebs-Berater

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz: Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone unter aufschiebender Bedingung - Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrechtsschutz: Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone unter aufschiebender Bedingung - Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • streifler.de

    Handy-Klingeltöne II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 14; UrhG § 23 S. 1; UrhG § 39
    Einräumung eines Rechts zur Nutzung umgestalteter Musikwerke als Klingelton oder Freizeichenuntermalungsmelodie durch einen Berechtigten zugunsten der Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) unter einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - GEMA und Verwertung einer Marke in Form eines Klingeltons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Benutzungsbewilligung des Urhebers für die Verwendung bearbeiteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH bestätigt zweistufiges Lizenzierungsverfahren für Klingeltonauswertung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Klingeltöne für Mobiltelefone II

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1339
  • GRUR 2010, 920
  • GRUR Int. 2010, 1007
  • MMR 2010, 769
  • BB 2010, 2121
  • K&R 2010, 663
  • ZUM 2010, 792
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Berechtigte sind aus Rechtsgründen nicht gehindert, der GEMA das Recht zur Nutzung bearbeiteter oder anders umgestalteter Musikwerke als Klingeltöne oder Freizeichenuntermalungsmelodien nur unter der aufschiebenden Bedingung einzuräumen, dass der Lizenznehmer der GEMA in jedem Einzelfall vor Beginn der Nutzung eine ihm von der Berechtigten zur Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte der Komponisten erteilte Benutzungsbewilligung vorgelegt hat ( Ergänzung zu BGH, 18. Dezember 2008, I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 - Klingeltöne für Mobiltelefone I ).

    aa) In der Verwendung eines - nicht für diesen Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton ist eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes im Sinne des § 14 UrhG zu sehen, die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers am Werk zu gefährden (BGH, Urt. v. 18.12.2008 - I ZR 23/06, GRUR 2009, 395 Tz. 14 = WRP 2009, 313 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

    Mit solchen Berechtigungsverträgen sind jedenfalls keine Rechte zur Nutzung von Musikwerken als Klingeltöne für Mobiltelefone eingeräumt worden, weil es sich dabei um eine damals noch nicht bekannte Nutzungsart handelte, für die nach § 31 Abs. 4 UrhG a.F. keine Rechte eingeräumt werden konnten (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 18 f. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

    Mit dem Abschluss von Berechtigungsverträgen in einer der Fassungen des Jahres 2002 oder 2005, die der Fassung des Jahres 1996 unmittelbar nachfolgten, haben die Komponisten der GEMA zwar sämtliche Rechte eingeräumt, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne für Mobiltelefone erforderlich sind (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 21 ff. und 29 ff. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

    Die von der Mitgliederversammlung der GEMA am 25./26. Juni 2002 und am 28./29. Juni 2005 beschlossenen Änderungen des Berechtigungsvertrages sind - wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat - auch nicht in die zwischen den Urhebern und der GEMA bestehenden Berechtigungsverträge einbezogen worden (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 36 ff. - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Klingeltöne für Mobiltelefone I" offengelassen, ob Einschränkungen oder Vorbehalte, mit denen sich der Berechtigte bei der Einräumung des Rechts zur Nutzung von Werken der Tonkunst als Klingeltöne für Mobiltelefone das Recht vorbehält, stets in eine Nutzung des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes als Klingelton einzuwilligen, zulässig oder wegen Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens unbeachtlich sind (BGH GRUR 2009, 395 Tz. 24 - Klingeltöne für Mobiltelefone I).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZR 104/96

    Umgestaltung eines Werkes der Baukunst (Treppenhaus) durch Einbringung eines

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist zwar nicht bereits aufgrund dieser Rechtsstellung befugt, letztlich auf dem Urheberpersönlichkeitsrecht beruhende Ansprüche wegen einer Verletzung des § 14 UrhG geltend zu machen; ihm muss vielmehr vom Urheber durch einen eigenen - wenn auch möglicherweise stillschweigend vorgenommenen - Rechtsakt die Befugnis zur Geltendmachung auch urheberpersönlichkeitsrechtlicher Ansprüche erteilt worden sein (BGH, Urt. v. 1.10.1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung, m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi).

    Der Urheber kann einem anderen ein ausschließliches Nutzungsrecht an seinem Werk einräumen, ohne ihm zugleich die Befugnis zur Geltendmachung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Ansprüche zu erteilen (vgl. BGH GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung, m.w.N.).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Es wäre mit dem Sinn und Zweck eines Wahrnehmungsvertrages, der der GEMA eine verwaltungstechnisch einfache treuhänderische Wahrnehmung von Nutzungsrechten ermöglichen soll, auch unvereinbar, wenn die GEMA, die nach § 11 UrhWG dem Abschlusszwang unterliegt, das Nutzungsrecht zwar erwerben würde, es aber aufgrund schuldrechtlicher Verpflichtung nur nach Einwilligung der Berechtigten vergeben dürfte (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 5/03, GRUR 2006, 319 Tz. 34 = WRP 2006, 476 - Alpensinfonie).
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07

    Anita

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 282).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist zwar nicht bereits aufgrund dieser Rechtsstellung befugt, letztlich auf dem Urheberpersönlichkeitsrecht beruhende Ansprüche wegen einer Verletzung des § 14 UrhG geltend zu machen; ihm muss vielmehr vom Urheber durch einen eigenen - wenn auch möglicherweise stillschweigend vorgenommenen - Rechtsakt die Befugnis zur Geltendmachung auch urheberpersönlichkeitsrechtlicher Ansprüche erteilt worden sein (BGH, Urt. v. 1.10.1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung, m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - I ZR 18/08
    Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts bleibt auch nach der Einräumung eines solchen Nutzungsrechts weiterer Stufe klageberechtigt, wenn er an den Lizenzeinnahmen des Unterlizenznehmers beteiligt ist (BGHZ 141, 267, 273 - Laras Tochter).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12

    Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst:

    Entgegen der Ansicht der Revision kann der Urheber eine Verwertungsgesellschaft, die er zur Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ermächtigt hat, auch zur Wahrnehmung der damit im Zusammenhang stehenden Urheberpersönlichkeitsrechte ermächtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395 - Geldmafiosi; Urteil vom 1. Oktober 1998 - I ZR 104/96, GRUR 1999, 230, 231 - Treppenhausgestaltung; Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 18/08, GRUR 2010, 920 Rn. 26 = WRP 2010, 1268 - Klingeltöne für Mobiltelefone II).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18

    Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht;

    Es ist zwar als solches nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1 UrhG); seine Ausübung kann aber - insbesondere bei Einräumung eines Nutzungsrechts am Werk (§ 29 Abs. 2, § 31 UrhG) - einem Dritten übertragen werden (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 39; siehe auch BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 18/08, Klingeltöne für Mobiltelefone II - GRUR 2010, 920 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 203/14

    Framing-Entscheidung des EuGH ist bei Übernahme eines Bildes nicht anwendbar

    Hingegen hat der Bundesgerichts in der Entscheidung "Klingeltöne für Mobiltelefone II" die Zulässigkeit der Geltendmachung des ebenfalls im Urheberpersönlichkeitsrecht wurzelnden Anspruchs auf Verbieten der Entstellung des Werkes, § 14 UrhG, im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft auf der Grundlage einer hierauf bezogenen Ermächtigung bejaht (ZUM 2010, 792 Rnrn. 25, 26).
  • BGH, 27.03.2012 - KZR 108/10

    Elektronischer Programmführer

    Es ist deshalb rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Berechtigten einer Verwertungsgesellschaft Nutzungsrechte, deren Ausübung das Urheberpersönlichkeitsrecht in besonderer Weise berühren kann, nur unter einer Bedingung zur Wahrnehmung einräumen, die ihnen die Zustimmung vorbehält (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - I ZR 18/08, GRUR 2010, 920 Rn. 35 = WRP 2010, 1268 - Klingeltöne für Mobiltelefone II).
  • OLG Köln, 17.04.2015 - 6 W 14/15

    Eingeräumtes ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht lässt

    Der Feststellung, dass seine Lizenzeinnahmen durch die Verletzungshandlung tatsächlich beeinträchtigt sind, bedarf es dazu nicht (BGHZ 141, 267 = GRUR 1999, 984, 985 - Laras Tochter; GRUR 2010, 920 Tz. 16 - Klingeltöne für Mobiltelefone II).
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