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   BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20   

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https://dejure.org/2021,41761
BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20 (https://dejure.org/2021,41761)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2021 - I ZR 180/20 (https://dejure.org/2021,41761)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20 (https://dejure.org/2021,41761)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers aus abgetretenem Recht wegen Mangelhaftigkeit der Versandverpackung zum Schutz der Maschinen gegen Korrosion; Beweisantritt zur Verwendung einer VCI-Folie zur Umhüllung der Maschinen als zuverlässiger Korrosionsschutz

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines Transportversicherers aus abgetretenem Recht wegen Mangelhaftigkeit der Versandverpackung zum Schutz der Maschinen gegen Korrosion; Beweisantritt zur Verwendung einer VCI-Folie zur Umhüllung der Maschinen als zuverlässiger Korrosionsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anforderungen an eine seemässige Verpackung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1409
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12

    Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hätte es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2 und § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, RdTW 2013, 398 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vor 284 Rn. 11c).
  • BGH, 01.07.2010 - V ZR 238/09

    Beweisantrag: Voraussetzungen der Ablehnung wegen Unerreichbarkeit des Zeugen

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hätte es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2 und § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12, RdTW 2013, 398 Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl., Vor 284 Rn. 11c).
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 325/82

    Vernehmung durch den Rechtshilferichter - Unerreichbarkeit eines im Ausland

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
    Die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Erwägungen müssen schlüssig ergeben, weshalb die Vernehmung vor einem ersuchten Richter zur Sachaufklärung ungeeignet und daher ohne jeden Beweiswert ist (vgl. zu § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO aF [jetzt § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 StPO]: BGH, Beschluss vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, MDR 1983, 505, [juris Rn. 2]).
  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 22.07.2021 - I ZR 180/20
    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23

    Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit

    Selbst wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein persönlicher Eindruck unverzichtbar ist, hat es zu erwägen, ob es den im Ausland lebenden Zeugen gemäß § 128a Abs. 2, § 284 Satz 2 ZPO im Wege der Bild- und Tonübertragung vernehmen will (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, RdTW 2021, 430 Rn. 23; vom 24. Juli 2013 - IV ZR 110/12 aaO und vom 1. Juli 2010 - V ZR 238/09, BeckRS 2010, 17422 Rn. 7).

    Dabei sind die Qualität des angebotenen Beweismittels und die Bedeutung des Beweisthemas zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20 aaO und vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, BeckRS 2010, 11192 unter 1).

  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Für eine solche Unerreichbarkeit genügt die Weigerung eines sich im Ausland aufhaltenden Zeugen, vor dem erkennenden Gericht zu erscheinen, nicht ohne Weiteres (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - 1 StR 196/92, BGHR StPO § 251 Abs. 2 Unerreichbarkeit 4; vom 17. Februar 1983 - 1 StR 325/82, wistra 1983, 120; entsprechend zum Zivilverfahren BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, MDR 2021, 1409 Rn. 23; weitergehend LR/Cirener/Sander, StPO, 27. Aufl., § 251 Rn. 30, 39; MüKoStPO/Kreicker, § 251 Rn. 64); denn bereits nach dem Gesetzeswortlaut betrifft die Voraussetzung für die Verlesung einer - nichtrichterlichen - Vernehmung eine in absehbarer Zeit ausgeschlossene gerichtliche Vernehmung (§ 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO in der Fassung nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004; entsprechend der zuvor geltende § 251 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZR 129/21

    Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund Unterlassungsverpflichtung bzgl. der

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, NJW-RR 2018, 694 Rn. 18 mwN; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - I ZR 180/20, RdTW 2021, 430 [juris Rn. 11]).
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