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   BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14   

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https://dejure.org/2015,49030
BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14 (https://dejure.org/2015,49030)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 (https://dejure.org/2015,49030)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2015 - I ZR 182/14 (https://dejure.org/2015,49030)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Durchgestrichener Preis II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - Durchgestrichener Preis II

  • webshoprecht.de

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen (Durchgestrichener Preis II)

  • damm-legal.de

    Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis auch bei fehlender Erläuterung

  • IWW

    § 8 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2, §§ 9, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 242 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Werbung mit einem durchgestrichenen Preis aus Sicht des Verbrauchers; Bewerbung von Ware mit einem höheren durchgestrichenen Preis und einem darunter gesetzten niedrigeren Preis; Durchgestrichene Preisangabe im Internethandel und auf einer Handelsplattform

  • kanzlei.biz

    Zur Bedeutung von durchgestrichenen Preisen im Internet

  • online-und-recht.de

    Werbung mit einem durchgestrichenen Preis

  • Betriebs-Berater

    Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - Durchgestrichener Preis II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Bedeutung der Werbung mit einem durchgestrichenen Preis aus Sicht des Verbrauchers; Bewerbung von Ware mit einem höheren durchgestrichenen Preis und einem darunter gesetzten niedrigeren Preis; Durchgestrichene Preisangabe im Internethandel und auf einer Handelsplattform

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchgestrichener Preis II

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - Durchgestrichener Preis II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel ("Durchgestrichener Preis II")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internethandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen erlaubt

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen im Internet zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durchgestrichene Preise auf dem Amazon-Marktplatz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Internethandel: Werbung mit durchgestrichenen Preisen nicht irreführend

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Internethandel: Werbung mit durchgestrichenen Preisen nicht irreführend

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel nicht wettbewerbswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbung mit durchgestrichenen Preisen auch im Internethandel uneingeschränkt zulässig

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichener Preis II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel nicht wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Auch im Internethandel erkennt der Verbraucher in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früheren vom Unternehmer verlangten Preis

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streichpreise müssen nicht erklärt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Durchgestrichene Preise im Online-Shop müssen nicht gesondert erklärt werden

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Streichpeise im Online-Shop nicht mehr gesondert zu erläutern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Durchgestrichene Preise können auch im Internet zulässig sein müssen aber nicht.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) ist grundsätzlich zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit von Streichpreisen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Werbung mit durchgestrichenem Preis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 948
  • MDR 2016, 663
  • GRUR 2016, 521
  • MMR 2016, 451
  • MIR 2016, Dok. 010
  • BB 2016, 849
  • DB 2016, 1072
  • K&R 2016, 352
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 24.01.2013 - 4 U 186/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung einer Postenbörse mit durchgestrichenen

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    aa) Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (WRP 2013, 1073), das die Werbung einer sogenannten Postenbörse mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen als mehrdeutig und irreführend angesehen hat, weil nicht klargestellt wurde, um welchen Vergleichspreis es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelte, und nicht alle in Betracht kommenden Bedeutungen der Werbeaussage zutrafen.

    Auch das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass der Verbraucher in einem durchgestrichenen Preis im Regelfall den früher vom Werbenden selbst geforderten, nunmehr aber gegenstandslosen Preis sieht (OLG Hamm, WRP 2013, 1073, 1076).

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, so muss sich aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, GRUR 2011, 1151 Rn. 22 = WRP 2011, 1587 - Original Kanchipur).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bei einer Werbung mit einem "Einführungspreis", dem ein durchgestrichener Preis gegenübergestellt wird, angenommen, der Verbraucher werde vermuten, bei dem durchgestrichenen Preis handele es sich um den nach Ende des Einführungsangebots von dem Unternehmer verlangten Normalpreis, so dass Bezugspunkt der Werbung mit dem durchgestrichenen Preis ein eigener Preis des Werbenden sei (vgl. BGH, GRUR 2011, 1151 Rn. 22 - Original Kanchipur).

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    Irreführend ist eine Werbung, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers oder die von ihm angebotene Leistung hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 Rn. 18 = WRP 2009, 1080 - Thermoroll; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 Rn. 19 = WRP 2012, 1216 - Marktführer Sport).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 19 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 20 U 28/10

    "Statt 49,99 Euro nur 19,99 Euro" ist nicht irreführend

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    Sie können dabei ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher für diese Ware von dem Händler verlangten Preis handelt (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1996, 791, 794 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010 - 20 U 28/10, juris Rn. 15).
  • BGH, 18.09.2013 - I ZR 65/12

    Wettbewerbsverstoß in der Internet-Werbung: Irreführung über einen akademischen

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Beurteilung, ob eine Werbung irreführend ist, maßgeblich danach richtet, wie der angesprochene Verkehr diese Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 18. September 2013 - I ZR 65/12, GRUR 2014, 494 Rn. 14 = WRP 2014, 559 - Diplomierte Trainerin, mwN).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    Irreführend ist eine Werbung, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über die Eigenschaften oder die Befähigung des Unternehmers oder die von ihm angebotene Leistung hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 Rn. 18 = WRP 2009, 1080 - Thermoroll; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 Rn. 19 = WRP 2012, 1216 - Marktführer Sport).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    Sie können dabei ohne weiteres erkennen, dass es sich bei dem durchgestrichenen Preis um den früher für diese Ware von dem Händler verlangten Preis handelt (vgl. OLG Stuttgart, WRP 1996, 791, 794 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010 - 20 U 28/10, juris Rn. 15).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
    In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97, GRUR 2000, 619, 621 = WRP 2000, 517 - Orient-Teppichmuster; Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 19 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg).
  • LG München I, 09.06.2021 - 37 O 5667/20

    Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets

    Die Äußerungen konnten von einem informierten, verständigen und angemessen aufmerksamen Durchschnittsverbraucher (vgl.: BGH, Urt. v. 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14 = GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II) nicht als Behauptung einer bereits seitens der Rechtsprechung entschiedenen oder eindeutig geklärten Rechtslage verstanden werden.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    bb) Wird - wie im Streitfall - ein Unterlassungsanspruch auf das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot gestützt, wird der durch die materiell-rechtliche Regelung des § 5 Abs. 1 UWG verselbständigte, für die Festlegung des Klagegrundes maßgebliche Lebensvorgang mithin maßgeblich dadurch bestimmt, durch welche Angabe welcher konkrete Verkehrskreis angesprochen wird, welche Vorstellungen die Angabe bei diesem angesprochenen Verkehrskreis auslöst und ob diese Vorstellung unwahr ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 100/11, GRUR 2013, 631 Rn. 55 = WRP 2013, 778 - AMARULA/Marulablu; Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 182/14, GRUR 2016, 521 Rn. 10 = WRP 2016, 590 - Durchgestrichener Preis II; Urteil vom 28. April 2016 - I ZR 23/15, GRUR 2016, 1073 Rn. 30 = WRP 2016, 1228 - Geo-Targeting; Urteil vom 3. November 2016 - I ZR 227/14, GRUR 2017, 418 Rn. 13 = WRP 2017, 422 - Optiker-Qualität; BGH, WRP 2018, 190 Rn. 18 - Betriebspsychologe).
  • LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

    Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass durch die jeweils in Streit stehende Äußerung eine Vorstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt wird, die mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang steht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.56).

    Vorliegend ist daher im Ergebnis auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2004, 793, 796 - Sportlernahrung II; BGH GRUR 2012, 1053 - FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II).

    Zwar ist bei der Beurteilung einer bestimmten Werbeaussage als irreführend regelmäßig entscheidend, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund des Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.81).

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