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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09   

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https://dejure.org/2011,926
BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,926)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Irische Butter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Irische Butter

    § 3 Abs 3 Anh 1 Nr 5 UWG, § 5 Abs 5 UWG vom 08.07.2004
    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • IWW
  • aufrecht.de

    Verbot von Lockvogelwerbung mit nicht ausreichend verfügbaren Produkten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Angemessenheit eines Warenvorrats bei verlängerten Sonderverkaufsaktionen

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer mangelhaften Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung beworbener Ware mit Wettbewerbsrecht; Unschädliche Überbestimmung durch die mehrfache Darstellung konkrete Verletzungsformen beschreibender Merkmale in einem Unterlassungsantrag; ...

  • Verbraucherzentrale NRW PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sonderangebote - Bevorratungszeitraum

  • Betriebs-Berater

    Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung ist unlauter

  • rabüro.de

    Unzureichende Aufklärung über unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware ist wettbewerbswidrig

  • info-it-recht.de

    Über Bevorratung der Ware ist aufzuklären (hier: Irreführende Werbung)

  • online-und-recht.de

    Irische Butter

  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • ra.de
  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 Abs. 3
    Vereinbarkeit einer mangelhaften Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung beworbener Ware mit Wettbewerbsrecht; Unschädliche Überbestimmung durch die mehrfache Darstellung konkrete Verletzungsformen beschreibender Merkmale in einem Unterlassungsantrag; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irische Butter

  • datenbank.nwb.de

    Unlauterer Wettbewerb: Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung; überbestimmte Formulierung eines Unterlassungsantrags; Gleichartigkeit eines anderen Produkts - Irische Butter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Irreführende Werbung bei unzureichender Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
    Ein Markenprodukt und ein unter einer Handelsmarke vertriebenes Produkt sind nicht "gleichartig” im Sinne von Nr. 5 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

  • damm-legal.de (Auszüge)

    Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG
    "So lange der Vorrat reicht?” / Zur Zulässigkeit von sog. Lockvogelangeboten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Ende der Lockvögel?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung von Sonderangeboten ist unlauter

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Lockvogelangebote dürfen nicht nach kurzer Zeit ausverkauft sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Die unzulängliche Vorratshaltung

  • heise.de (Pressemeldung, 15.02.2011)

    "Solange der Vorrat reicht" reicht nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Irische Butter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzureichende Bevorratung eines Markenprodukts

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Irische Butter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Lockvogelwerbung mit Preisschlagern: Beworbenes muss ausreichend vorrätig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wieviel Vorrat braucht es für die Werbung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Discounter müssen beworbene Produkte auch tatsächlich vorhalten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beschränktes Warenangebot erfordert klaren Hinweis zur Vermeidung einer Irreführung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestbevorratung: Wer im geschäftlichen Verkehr Waren bewirbt, hat die Verbraucher über eine unzulängliche Bevorratung hinreichend aufzuklären

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lockvogelangebote bei Lidl: Beworbene Produkte müssen für gewisse Zeit vorrätig sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Ist der Lockvogel vom Aussterben bedroht?

  • wettbewerbszentrale.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Entscheidung des BGH zu Lockvogel-Angeboten (Nr. 5 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 398
  • MDR 2011, 377
  • GRUR 2011, 340
  • MMR 2011, 316
  • MIR 2011, Dok. 019
  • BB 2011, 513
  • DB 2011, 470
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    Was die Beschreibung der konkreten Verletzungsform angeht, handelt es sich daher um eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Rn. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    aa) Schuldner der in § 8 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung im Sinne von § 3 UWG 2004, §§ 3, 7 UWG 2008 selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Rn. 21 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 2.5; Fezer/Büscher aaO § 8 Rn. 120).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
    Da die Unterlassungs(haupt)anträge auf das Verbot der konkreten Verletzungsform abzielen, ist es Sache des Beklagten, Wege zu finden, die aus dem Verbot herausführen (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 708 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 51 Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Als Täter einer unzulässigen geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Nr. 3 UWG kommt hiernach zunächst derjenige in Betracht, der den objektiven Tatbestand der Norm selbst adäquat kausal verwirklicht hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter).
  • KG, 08.01.2019 - 5 U 83/18

    Kennzeichnungspflicht für Influencer auf Instagram: Nicht alles ist Werbung

    Die Zusätze "unter Abbildung einer Person und deren Bezeichnung "..." bzw. "mit der Abbildung einer Person einer Person ("...") = 1. Ansicht" stellen sich danach als grundsätzlich unschädliche Überbestimmungen dar, nicht aber als Antragsziele, die über die konkrete Verletzungsform hinausgehen (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rn 24).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    aa) Schuldner der in § 8 Abs. 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 Rn. 30 = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 Rn. 13 - Geschäftsführerhaftung; Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 Rn. 23 = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung).

    (3) Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch dazu, dass einem Unternehmen, welches sich nach dem äußeren Erscheinungsbild einer Werbung als hierfür verantwortlich geriert, der Nachweis offensteht, tatsächlich nicht in der Lage gewesen zu sein, auf den Inhalt der beanstandeten Werbung Einfluss zu nehmen (vgl. BGH, GRUR 2011, 340 Rn. 31 - Irische Butter; GRUR 2016, 395 Rn. 23 - Smartphone-Werbung).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4168
BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 Nr 3 UWG, § 12 Abs 4 Alt 2 UWG
    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zahl der Fülle einer Herabsetzung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden im Vergleich zu Klagen von Wettbewerbsverbänden

  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • ra.de
  • rewis.io

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden - Streitwertherabsetzung II

  • rechtsportal.de

    Zahl der Fülle einer Herabsetzung des Streitwerts bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden im Vergleich zu Klagen von Wettbewerbsverbänden

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Streitwertherabsetzung II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Herabsetzung des Streitwerts für Verbraucherschutzverbände

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Streitwertherabsetzung nach § 12 Abs. 4 UWG zugunsten von Verbraucherschutzverbänden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Streitwertherabsetzung nach § 12 Abs. 4 UWG zugunsten von Verbraucherschutzverbänden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwertherabsetzung bei Klagen von Verbraucherschutzverband

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Streitwert-Discount für Verbraucherschützer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 909
  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 560
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22
    Die in Folge des beanstandeten Wettbewerbsverhaltens berührten Interessen der Verbraucher unterscheiden sich aber nicht von den vom Verbraucherverband satzungsgemäß wahrgenommenen Interessen der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klausel (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnisse zur Befreiung des Rechtsverkehrs von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 17. März 2011 aaO).

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Dabei ist die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, bei ihnen nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Wettbewerbsverbänden (BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17

    Prozessfinanzierer II - Zulässigkeit einer prozessfinanzierten

    Bereits der zu § 12 Abs. 4 UWG aF ergangenen Rechtsprechung war zu entnehmen, dass zugunsten von Verbraucherverbänden eine großzügige Handhabung der Regelungen über die Streitwertbegünstigung angezeigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. [2015], § 12 Rn. 5.23).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich eine Spezialisierung der Verbraucherzentralen angesichts der Weite der für diese bestehenden Aufgabenstellung (vgl. dazu nur den - nicht abschließenden - Katalog in § 2 Abs. 2 UKlaG) nicht nur als sinnvoll, sondern - zumal unter Berücksichtigung der in der Regel gering bemessenen finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II) - jedenfalls auf Spezialgebieten auch als notwendig darstellt.
  • LG Koblenz, 29.11.2018 - 16 O 133/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    Der Streitwert in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH betreffend Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 909) unter Berücksichtigung der klägerseitigen Schätzung auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II; zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 97/14

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf

    Tritt als Kläger ein Verbraucherverband auf, ist die Frage, ob die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, WRP 2011, 752 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte auf den Beschluss des BGH vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 -, mit dem dieser entschieden hat, dass bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen seien, die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar im Sinne des § 12 Abs. 4 UWG erscheine, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen sei als bei Wettbewerbsverbänden (juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 98/14

    Herabsetzung des Streitwerts bei erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf

  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

  • LG Halle, 13.02.2017 - 4 O 110/16

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von

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