Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1996 - I ZR 184/94   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Pressebericht über Kapitalanlage: Zulässiger Hinweis auf Möglichkeit der Benennung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters als "versierten Ansprechpartner"

  • werbung-schenken.de

    Versierter Ansprechpartner

    UWG § 1; StBerG § 57a; BRAO § 43b
    Berufswidrige Werbung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Versierter Ansprechpartner"; Wettbewerbsförderungsabsicht bei Hinweis der Redaktion auf Benennungsmöglichkeit eines versierten Ansprechpartners

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wettbewerbsförderungsabsicht bei Redaktionshinweis auf "versierten Ansprechpartner" in Pressebericht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Wettbewerbsförderungsabsicht einer Redaktion bei Angebot zur Benennung eines für Zerobonds versierten Rechtsberaters ("Versierter Ansprechpartner")

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 1304
  • ZIP 1997, 806
  • MDR 1997, 673
  • GRUR 1997, 473
  • WM 1997, 937
  • BB 1997, 809
  • DB 1997, 1563
  • AnwBl 1997, 281
  • afp 1997, 621



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95  

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß neben der Absicht, die Leser über das Tageageschehen zu informieren, auch die Absicht fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH, Urt. v. 3.2.1994 - I ZR 321/91, GRUR 1994, 441, 442 = WRP 1994, 398 - Kosmetikstudio; Urt. v. 26.5.1994 - I ZR 108/92, WRP 1994, 862, 863 - Bio-Tabletten; Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, GRUR 1997, 473 = WRP 1997, 434 - Versierter Ansprechpartner, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 154/95  

    Die Besten II - getarnte Werbung

    Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht besteht, der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, (den eigenen oder) fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1995, 270 - 272 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 436 - Versierter Ansprechpartner).
  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01  

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der

    Dabei ist in subjektiver Hinsicht eine entsprechende Absicht des Handelnden erforderlich, die zwar nicht die einzige oder wesentliche Zielsetzung für die Handlung sein muß, doch nicht als völlig nebensächlich hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktreten darf (BGHZ 3, 270, 277; 19, 299, 303; BGH, Urteile vom 23. Mai 1996 - I ZR 122/94 - WRP 1996, 1099 unter II 1 a; vom 28. November 1996 - I ZR 184/94 - GRUR 1997, 473 unter III 1; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 21. Aufl. Einl. UWG Rdn. 215, 232 ff., jeweils m.w.N.).
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  • BGH, 30.04.1997 - I ZR 196/94  

    Die Besten I - getarnte Werbung

    Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht besteht, der Feststellung konkreter Umstände wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 436 - Versierter Ansprechpartner).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05  

    Buchführungsbüro

    Damit wird eine unmittelbare räumliche Nähe bezeichnet, wie sich durch Auslegung der Unterlassungserklärung der Beklagten ergibt, die unter Berücksichtigung der konkreten Verletzungshandlungen zu erfolgen hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 435 - Versierter Ansprechpartner; vgl. ferner BGH, Teil-Versäumnis- und Endurt. v. 4.10.2007 - I ZR 22/05 Tz. 17 - Umsatzsteuerhinweis).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 120/95  

    AZUBI '94 - getarnte Werbung

    Deshalb bedarf es bei Fallgestaltungen solcher Art, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse besteht, der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle gespielt hat (BGH GRUR 1995, 270, 272 - Dubioses Geschäftsgebaren; Urt. v. 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 436 - Versierter Ansprechpartner; Urt. v. 23.10.1997 - I ZR 123/95, WRP 1998, 169, 171 - Auto '94).
  • OLG Oldenburg, 24.11.2005 - 1 U 49/05  

    Unlauterer Wettbewerb: Übersendung der Aufforderung zur Teilnahme an einer

    In objektiver Hinsicht ist ein Verhalten erforderlich, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen: In subjektiver Hinsicht muss der Handelnde von einer das objektive Geschehen begleitenden Absicht, d.h. von der Absicht, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern, bestimmt gewesen sein, wobei es ausreicht, dass diese Absicht nicht völlig hinter sonstigen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr. zum alten Recht; vgl. BGHZ 3, 270, 277; 90, 611, 613; BGH GRUR 1997, 473, 474; Köhler/Piper, Einf. UWG, Rdnr.210; vgl. nunmehr § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n. F.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.1998 - 6 U 237/96  
    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist gegeben, wenn das Verhalten objektiv geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH, GRUR 1986, 812, 813 - "Gastrokritiker"; GRUR 1997, 473, 474 - "Versierter Ansprechpartner").

    Aus diesen Gründen - und nicht nur wegen der Buchform, wie die Klägerin meint - hat das Landgericht zu Recht das Presseprivileg greifen lassen, das entgegen Handlungen eines Wirtschaftsunternehmens, die auf den Wettbewerb bezogen sind, keine Vermutung für das Bestehen einer Wettbewerbsabsicht begründet (BGH, GRUR 1997, 473, 474 - "Versierter Ansprechpartner"; GRUR 1986, 812, 813 - "Gastrokritiker"; GRUR 1995, 270, 272 - "Frank der Tat"; zum Wirtschaftsunternehmen: BGH, GRUR 1997, 761, 763 - "Politikerschelte") und die auch, wie sich aus dem Vorstehendem ergibt, im Streitfall widerlegt wäre.

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2002 - 6 U 205/01  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Unwerturteile über einen

    Die Tätigkeit der Be- klagten 2 im Rahmen der Rundfunkprivilegien bringt es mit sich, dass die dem Sendebeitrag beizumessende Eignung der Beeinflussung fremden Wettbewerbs eine Vermutung für eine entsprechende subjektive Absicht nicht begründen kann (vgl. BGH NJW 1997, 1304, 1305 - Versierter Ansprechpartner).
  • OLG Naumburg, 23.04.2010 - 10 U 31/09  

    Abgrenzung von redaktioneller Information und als redaktioneller Beitrag

    Bei Fallgestaltungen, bei denen keine Vermutung für das Vorliegen einer Wettbewerbsförderungsabsicht der Presse besteht, bedarf es schon aus den Gründen der nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Meinungs- und Pressefreiheit der Feststellung konkreter Umstände, wonach neben der Wahrnehmung der publizistischen Aufgabe die Absicht des Presseorgans, fremden Wettbewerb zu fördern, eine größere als nur eine notwendigerweise begleitende Rolle spielt (BGH GRUR 1995, 270, 272 - "Dubioses Geschäftsgebaren"; Urteil vom 28.11.1996 - I ZR 184/94, WRP 1997, 434, 436 - "Versierter Ansprechpartner"; Urteil vom 23.10.1997 - I ZR 123/95, WRP 1998, 169, 171 - "Auto '94").
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 6 U 58/00  

    Abwertende Äußerungen eines Versicherungsmaklers im Internet - Tarifgestaltung

  • OLG München, 26.04.2001 - 29 U 5265/00  

    Verstoß gegen § 1 UWG i.V.m. § 43 b BRAO, § 6 Abs. 1 BORA durch

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2001 - 20 U 119/01  

    Unternehmen: Keinen Druck bei Krankenkassenwahl

  • OLG Rostock, 17.03.1999 - 2 U 81/98  

    Sponsoring durch Rechtsanwälte unter gleichzeitiger Angabe von Beruf und/oder

  • KG, 28.10.2003 - 5 U 239/03  

    Wettbewerbsverstoß und unerlaubte Handlung: Verneinung bei Veröffentlichung eines

  • LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 S 6/04  

    Haftung des Betreibers eines Online-Informationsdienstes für Interviewaussagen

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