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   BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56   

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BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56 (https://dejure.org/1958,313)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1958 - I ZR 187/56 (https://dejure.org/1958,313)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - I ZR 187/56 (https://dejure.org/1958,313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1777
  • MDR 1958, 836
  • GRUR 1959, 45
  • BB 1958, 1035
  • DB 1958, 1155
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Dieser Standpunkt rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der Verkehr die durch den Zusammenbruch des gesamten politischen und wirtschaftlichen Lebens sowie die Maßnahmen der Militärregierung bedingte besondere Lage zu würdigen pflegte und damit rechnete, daß die Maßnahmen nur vorübergehender Natur waren (BGHZ 21, 66, 76 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei).

    Ebenso wie Firmennamen oder "besondere Bezeichnungen" im Sinne des § 16 Abs. 1 UWG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann Schutz genießen, wenn sie mit einem bestehenden lebenden Unternehmen verbunden sind (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] und die dort angeführte Rechtsprechung), muß selbst ein bereits von Natur aus unterscheidungskräftiger Zeitschriftentitel mit einer Zeitschrift verknüpft sein, die noch besteht oder mit deren Wiedererscheinen nach Lage des Falles vom Verkehr gerechnet werden muß.

    Dem fraglichen Zeitpunkt könnte indessen deswegen eine maßgebliche Bedeutung zukommen, weil nach der Rechtsprechung des Senats der Übergang von einem bewußt rechtswidrig begründeten Besitzstand in einen schutzwürdigen Besitzstand eine längere Zeitdauer erfordern würde, als das bei einem von Anfang an gutgläubigen Besitzstand der Fall wäre (BGHZ 21, 83 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] ).

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Auch der Titel einer Zeitschrift ist eine besondere Bezeichnung im Sinne dieser Bestimmung, wenn er bestimmt oder geeignet ist, die Zeitschrift von anderen Zeitschriften zu unterscheiden (RGZ 104, 88 ff), also eine Namensfunktion in dem Sinne ausübt, daß der Verkehr in der Bezeichnung den Namen oder die Benennung der fraglichen Zeitschrift erblickt (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes).

    Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 UWG fordert aber darüber hinaus für den Titelschutz - im Gegensatz zu der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts - überhaupt nicht, daß mit ihm ein Hinweis auf den Herausgeber des Werkes Verbunden ist (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes).

  • BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51

    GUZ - DUZ

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Daher kann Zeitschriftentiteln, denen eine ursprüngliche Unterscheidungskraft mangelt, ein Schutz nach dieser Vorschrift nur dann zugebilligt werden, wenn ein nicht unbeträchtlicher Kreis des Verkehrs in ihnen den Hinweis auf eine bestimmte Zeitschrift erblickt (vgl. BGHZ 4, 167, 169 [BGH 11.12.1951 - I ZR 21/51] - DUZ).
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Sie genießen demzufolge nur dann Schutz, wenn sie innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichnung des Erwerbsgeschäftes dienen (BGHZ 8, 387, 389 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] - Fernsprechnummer).
  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß sich niemand auf die Schmälerung oder Aushöhlung der Verkehrsgeltung einer Bezeichnung berufen darf, die durch die widerrechtliche Benutzung seitens des Verletzers bewirkt worden ist (BGH GRUR 1957, 428, 430 - Bücherdienst).
  • RG, 17.02.1922 - II 456/21

    Unlauterer Wettbewerb; Verwechslungsgefahr von Büchertiteln

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Auch der Titel einer Zeitschrift ist eine besondere Bezeichnung im Sinne dieser Bestimmung, wenn er bestimmt oder geeignet ist, die Zeitschrift von anderen Zeitschriften zu unterscheiden (RGZ 104, 88 ff), also eine Namensfunktion in dem Sinne ausübt, daß der Verkehr in der Bezeichnung den Namen oder die Benennung der fraglichen Zeitschrift erblickt (BGHZ 26, 52, 61 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes).
  • RG, 17.04.1928 - II 411/27

    Ausstattungsbesitz; Popularklage

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56
    Es würde vielmehr ausreichen, daß der Verkehr der Annahme wäre, die Waren stammten aus derselben, wenngleich ihm nicht näher bekannten Quelle (RGZ 120, 402, 407; GRUR 1931, 529, 530).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT; Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50; Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.).
  • OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz:

    Das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses kann mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.06.1956, I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.07.1958, I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967, Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987, I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel; Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ; Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT; Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50; Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.).
  • BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58

    Naher Osten

    Für den Schutz eines solchen Titels ist es zwar anders als für den der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts nicht notwendig, daß mit der Bezeichnung ein Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, hier den Herausgeber, verbunden ist (BGH GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte).

    Ebenso wie bei der besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts legt deshalb die Einstellung des Titelgebrauchs bei einer periodischen Druckschrift den Gedanken nahe, daß auch die unte dem Titel entfaltete Tätigkeit eingestellt worden sei und der Titel fortan im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werde, falls nicht auch hier besondere Umstände für eine nur vorübergehem de Nichtbenutzung sprechen (vgl. BGH GRUR 1959, 45, 47, 48 - Deutsche Illustrierte; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker).

    Gleichwohl könnte von einer Fortdauer des Titelgebrauchs keine Rede mehr sein, wenn der Kläger selbst die Absicht aufgegeben hätte, das Werk unter dem Titel neu herauszubringen, oder wenn keine Möglichkeit mehr bestände, eine solche Absicht zu verwirklichen (BGH GRUR 1959, 45, 48 - Deutsche Illustrierte).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

    Auch wenn es nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann, daß der infolge staatlicher Zwangsmaßnahmen eingetretene Verlust der Priorität eines Unternehmenskennzeichens bei Wiederaufnahme einer erloschenen Firma überbrückt werden oder die Verwendung dieses Namens durch Dritte als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 48 - Deutsche Illustrierte; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 44), so setzte eine solche Beurteilung doch voraus, daß der Name des Unternehmens aufgrund seiner Geltung oder Berühmtheit dem Verkehr in Erinnerung geblieben ist und dem wiederbelebten Unternehmen zugeordnet wird.
  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

    Damit ist sein Schutzrecht erloschen, da dessen Bestand die Benutzung des Titels in Verbindung mit einem konkreten Werk voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 48 r. Sp. unter III - Deutsche Illustrierte; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 16 Rdn. 123 a; Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 122 und 136).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 103/90

    Verwechselungsgefahr bei Zeitungstiteln - Morgenpost

    Voraussetzung für einen selbständigen Schutz eines Titelbestandteils ist jedoch entweder dessen Kennzeichnungskraft von Haus aus oder Verkehrsgeltung (vgl. BGHZ 11, 214, 216 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 24, 238, 240 - Tabu I; auch BGH, Urt. v. 11.7. 1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, Kap. 57 Rdn. 16; Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 15).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 27/89

    "Ärztliche Allgemeine"; Verwechslungsfähigkeit zweier Firmenbezeichnungen

    Denn selbst wenn die Tatsache der Nichtbenutzung unstreitig wäre, bedürfte es einer umfassenden Wertung der für das Verhalten der Klägerin maßgeblichen Gründe - auch unter Berücksichtigung der Bekanntheit des Titels - (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45 = WRP 1959, 54 - Deutsche Illustrierte), die das Revisionsgericht anstelle des dazu berufenen Tatrichters nicht vornehmen dürfte.
  • BGH, 15.11.1960 - I ZR 58/57

    Notwendigkeit eines bezugnehmenden Warenvergleichs - Zulässigkeit des Teilurteils

    Davon ausgehend ist der Senat zu dem Ergebnis gelangt, daß solchenfalles der auf Unterlassung in Anspruch genommene Beklagte den Gegenbeweis für den Verlust der früheren Verkehrsgeltung der Kennzeichnung des Klägers zu führen habe (ebenso BGH GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte).
  • OLG Köln, 23.12.1999 - 6 U 102/99

    Vermutung der Dringlichkeit in Verletzungsverfahren nach Markengesetz -

    Allerdings trifft es zu, daß grundsätzlich nur ein solcher Titel schutzwürdig und prioritätsbegründend ist, der mit einer bestehenden Druckschrift verknüpft ist; bei endgültiger Aufgabe der Druckschrift erlischt auch der Titelschutz (vgl. BGH GRUR 1993, 769/770 -"Radio Stuttgart"-; BGH GRUR 1960, 346/348 -"Naher Osten"-; BGH GRUR 1959, 45 -" Deutsche Illustrierte"-; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Rdn. 59 zu § 5 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.12.1995 - 6 U 229/94

    Titelschutz der Computerfachzeitschrift "Q.WELT" und Anspruch auf Unterlassung

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

  • KG, 17.12.2002 - 5 U 79/02

    Markenrechtlicher Werktitelschutz für Namen eines Computerspiels - Verstoß gegen

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 6 U 163/93

    Titelschutz

  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 147/79

    Unterlassungsklage gegen die Verwendung eines bestimmten Titels für einen

  • KG, 14.05.1985 - 5 U 571/84

    Schutz des Titels "Who's Who in Germany"; Anforderungen an das Bestehen eines

  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 95/60

    Rechtsmittel

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