Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2078
BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86 (https://dejure.org/1988,2078)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1988 - I ZR 187/86 (https://dejure.org/1988,2078)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1988 - I ZR 187/86 (https://dejure.org/1988,2078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines Handelsvertreters aus der Verletzung der Mitteilungspflichten eines Unternehmers - Nichtbeachtung von Beweisantritte der Beklagten und Verkennung der Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast - Aufklärungspflicht bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 86a Abs. 2
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Handelsvertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Aufrechnung mit Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des HVV, Schadensersatzanspruch des HV, Darlegungs- und Beweislast des HV bei Schadensersatzanspruch gegen den U

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1060
  • MDR 1988, 833
  • DB 1988, 2402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.1974 - VII ZR 93/73

    Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86
    Anders als in dem vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Fall (BGH, Urt. v. 07.02.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795, 796) hatte die Beklagte sich im Streitfall dafür, daß sie bei rechtzeitiger Unterrichtung mit einem anderen Unternehmen einen Handelsvertretervertrag geschlossen hätte, nicht auf typische Geschehensabläufe berufen, aus denen der Abschluß eines Handelsvertretervertrages zu folgern gewesen wäre, sondern sie hatte die behauptete Möglichkeit konkret unter Beweis gestellt.
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76

    Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens

    Auszug aus BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 74, 221, 224; Urt. v. 29.11.1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758; vgl. Urt. des Senats v. 06.02.1986 - I ZR 92/84, WM 1986, 622 = HVR 616) ist es Zweck dieser Vorschrift, dem Geschädigten den Beweis für den Eintritt eines Schadens zu erleichtern.
  • BGH, 29.11.1982 - II ZR 80/82

    Schadensersatz - Entgangener Gewinn - Spekulationsgeschäft - Aktien - Verzug

    Auszug aus BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 74, 221, 224; Urt. v. 29.11.1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758; vgl. Urt. des Senats v. 06.02.1986 - I ZR 92/84, WM 1986, 622 = HVR 616) ist es Zweck dieser Vorschrift, dem Geschädigten den Beweis für den Eintritt eines Schadens zu erleichtern.
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 126/85

    Pflicht des Unternehmers zur Unterrichtung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86
    Es wird auf der Grundlage der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu zuletzt Urt. v. 22.01.1987 - I ZR 126/85, BB 1987, 1297) über die der Gemeinschuldnerin nach den gegebenen Verhältnissen obliegende Mitteilungspflicht entscheiden müssen.
  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 03.03.1988 - I ZR 187/86
    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 74, 221, 224; Urt. v. 29.11.1982 - II ZR 80/82, NJW 1983, 758; vgl. Urt. des Senats v. 06.02.1986 - I ZR 92/84, WM 1986, 622 = HVR 616) ist es Zweck dieser Vorschrift, dem Geschädigten den Beweis für den Eintritt eines Schadens zu erleichtern.
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Das Landesarbeitsgericht durfte annehmen, dass diese Kunden bei entsprechender Beratung durch den Beklagten bereit gewesen wären, aus dem Angebot der Versicherungsunternehmen, mit denen die Klägerin vertragliche Beziehungen unterhält, auszuwählen (vgl. BGH 3. März 1988 - I ZR 187/86 - NJW-RR 1988, 1060).

    Hat jedoch ein Angebot der Klägerin bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Vertragsabschluss mit einem Kunden geführt, steht zu erwarten, dass auch in der Folgezeit aus einer entsprechenden Tätigkeit weitere Vertragsabschlüsse resultieren und nicht storniert werden (vgl. BGH 6. Februar 1986 - I ZR 92/84 - WM 1986, 622; 3. März 1988 - I ZR 187/86 - NJW-RR 1988, 1060).

  • OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10

    Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung

    Der von ihr als entgangener Gewinn beanspruchte Schadensersatz käme in dieser Fallkonstellation überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Klägerin im Falle rechtzeitiger Informierung über die Verkaufsabsichten der Beklagten einen anderweitigen Handelsvertretervertrag hätte schließen können, aus welchem sie den ihr bis 31.12.2009 beanspruchten Verdienstausfall wettgemacht hätte, so dass ihr gerade der begehrte Schadensersatzbetrag zugeflossen wäre, auf den sie infolge der verspäteten Informierung nunmehr verzichten müsste (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1967 - VII ZR 40/65, BGHZ 49, 39; Urteil vom 07.02.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795; Urteil vom 03.03.1988 - I ZR 187/86, NJW-RR 1988, 1060).

    156 Dass dem Handelsvertreter bei dem von diesem zu führenden Beweis, dass das Unterlassen rechtzeitiger Unterrichtung von einer bevorstehenden Betriebsstilllegung für seinen Verdienstausfall ursächlich geworden ist, dass er also bei rechtzeitiger Unterrichtung alsbald eine andere Handelsvertretung gefunden hätte, die Regeln des Anscheinsbeweises zu Hilfe kommen (BGH, Urteil vom 07.02.1974 - VII ZR 93/73, NJW 1974, 795; Urteil vom 03.03.1988 - I ZR 187/86, NJW-RR 1988, 1060), ändert nichts am Erfordernis diesbezüglichen substanziierten Sachvortrags, an dem es im Streitfall indes fehlt.

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90

    Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines

    a) Zweck des § 252 Satz 2 BGB ist es, dem Geschädigten den Beweis für den Eintritt des Schadens zu erleichtern (BGH, Urt. v. 3. März 1988, I ZR 187/86, BGHR BGB § 252 Satz 2 - Darlegungslast 2).

    Bleibt der Vortrag der Partei allerdings auch nach Ausschöpfung der dem Gericht obliegenden Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO; BGH Urt. v. 3. März 1988, I ZR 187/86, BGHR BGB § 252 Satz 2 - Darlegungslast 2) als Grundlage für eine Schadensschätzung ungeeignet, kann er nach § 138 ZPO nicht berücksichtigt werden.

  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZR 244/04

    Pflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter;

    Schadensersatz wegen ihm entgangener Provisionen könnte der Beklagte als Folge einer Verletzung der Benachrichtigungspflicht nur unter der Voraussetzung verlangen, dass es ihm bei rechtzeitiger Benachrichtigung durch die Zedentin möglich gewesen wäre, für einen anderen Möbelhersteller als Handelsvertreter tätig zu werden und dadurch Provisionseinnahmen zu erzielen (BGH, Urteil vom 3. März 1988 - I ZR 187/86, WM 1988, 1234 unter II 2).
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 160/88

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines

    Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGHZ 29, 393, 398; 54, 45, 55; 100, 36, 50 [BGH 05.02.1987 - IX ZR 161/85]; BGH, Urt. v. 3.3.1988 - I ZR 187/86, NJW-RR 1988, 1060 f. = BGHR BGB § 252 Satz 2 "Darlegungslast 2" zum Schadensersatzanspruch des Handelsvertreters wegen Verletzung von Mitteilungspflichten des Unternehmers).
  • LG Hagen, 17.01.2019 - 21 O 128/14

    Einigung über die Lieferzeit ohne Dissens, auch wenn der Käufer im Rahmen einer

    So ist ein Vertragspartner auf ernsthafte Herstellungsprobleme hinzuweisen, wenn dieser Umstand für dessen Dispositionen erkennbar von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1988, Az. I ZR 187/86, zitiert nach juris Tz. 10; Suschet, in: BeckOK BGB, § 241 Rn. 86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht