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   BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54   

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BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54 (https://dejure.org/1955,1118)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1955 - I ZR 188/54 (https://dejure.org/1955,1118)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1955 - I ZR 188/54 (https://dejure.org/1955,1118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 93
  • DB 1955, 1219
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    Etwas anderes könnte nur für die Zeit bis zum 31. Dezember 1954 - dem Tag, zu dem der Kläger den Vertrag regulär hätte kündigen können - dann gelten, wenn der Kläger, wie die Beklagte behauptet, durch sein vertragswidriges Verhalten die fristlose Kündigung "provoziert" hätte, um von dem vertraglichen Wettbewerbsverbot freizukommen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats über die Fortdauer der Geheimhaltungspflicht von Angestellten trotz Beendigung des Vertragsverhältnisses vom 16. November 1954 I ZR 180/53, GRUR 1955, 402).
  • BGH, 23.09.1955 - I ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • RG, 31.05.1927 - II 517/26

    Stillschweigendes Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    Es bedarf der - gegebenenfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu treffenden - Feststellung im Einzelfall, ob und in welchem Umfang derjenige, dem ein Anspruch auf Umsatzbeteiligung an einem von ihm entwickelten und einem anderen zur Verwertung überlassenen Präparat zusteht, wettbewerbliche Handlungen zu unterlassen hat, die den Umsatz des Präparats beeinträchtigen können (vgl. RGZ 117, 176 [179]).
  • RG, 06.02.1917 - II 403/16

    Schadensersatz für den kündigenden Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • RG, 21.04.1904 - IV 25/04

    15. Z.P.O. §§ 254. 256.

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    Denn es kann nicht ohne weiteres angenommen werden, daß der Kläger ein solches Interesse hat, da er Erfüllung im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) verlangen kann (RGZ 58, 57 [60]).
  • RG, 19.09.1922 - III 625/21

    Pacht; Rücktritt nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • RG, 11.11.1933 - I 130/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein

    Auszug aus BGH, 28.10.1955 - I ZR 188/54
    In Verkennung des Umstandes, daß es sich bei den Vertragsbeziehungen der Parteien um ein auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhendes Dauerschuldverhältnis handelt, hat das Berufungsgericht die fristlose Kündigung, die die Beklagte im Brief vom 6. März 1952 unter Vorbehalt ihrer Schadensersatzansprüche (vgl. RGZ 89, 398 [400]) ausgesprochen, im Schreiben vom 4. April 1952 aufrechterhalten und die der Kläger im Brief vom 13. Juni 1952 - allerdings mit Wirkung zum 15. April 1952 - angenommen hat, in eine Rücktrittserklärung umgedeutet und damit nicht nur gegen den Wortlaut und Sinn dieser Erklärung, sondern auch gegen die für die Auflösung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grunde bestehenden Rechtsgrundsätze (RGZ 105, 167 [169]; 142, 212 [218]; vgl. BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] ; Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1955 I ZR 87/53 mit weiteren Nachweisen) verstoßen.
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Das ist hier, wie im allgemeinen im gewerblichen Rechtsschutz, der Fall, da selbst nach erteilter Auskunft die Begründung des Schadensersatzanspruchs Schwierigkeiten bereitet und noch einer eingehenden tatsächlichen Prüfung bedarf, während die Feststellungsklage den Verletzten vor einer drohenden Verjährung schützt (BGH GRUR 60, 193, 196 - Frachtenrückvergütung - mit der Klarstellung der "Perglutan"-EntScheidung des BGH in GRUR 56, 93, 96).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Feststellung der Schadensersatzpflicht trotz der gleichzeitig von dem Kläger wegen des bereits eingetretenen Schadens erhobenen Leistungsklage hat das Berufungsgericht mit der Begründung bejaht, es müsse mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß dem Kläger auch in Zukunft durch das vertragswidrige Verhalten des Beklagten noch Schaden entstehen werde (vgl. RGZ 58, 57, 60; BGH vom 28. Oktober 1955 - I ZR 188/54).
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Wenn in dem Leitsatz 3 zu der in GRUR 1956, 93, 96 - Perglutan - abgedruckten Entscheidung allgemein ausgesprochen ist, bei gegebener Möglichkeit der Stufenklage könne ein Feststellungsinteresse nur unter besonderen Umständen angenommen werden, so rechtfertigte sich dies aus der Besonderheit des Falles, sollte aber keine Abweichung von den vorerörterten, seit Jahrzehnten anerkannten Rechtsgrundsätzen bedeuten.
  • BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63

    Rechtsmittel

    Kraft feststehender Rechtsprechung beschränkt sich diese Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, welche aus dem Rechtsgedanken der §§ 242, 723 BGB abgeleitet wird, nicht auf Schuldverhältnisse mit gesellschaftsähnlichem Einschlag, sondern sie ist auch auf andere Dauerverträge, die auf vertrauensvoller Zusammenarbeit beruhen (vgl. RGZ 160, 361, 366; BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50]; BB 1953, 691; GRUR 1959, 384, 386 - Postkalender; NJW 1963, 1451; Staudinger/Weber Anm. A 724 ff zu § 242 BGB), insbesondere auch auf Lizenzverträge dieser Art anzuwenden (vgl. RGZ 142, 212, 218; BGH GRUR 1956, 93, 95; 1958, 175, 177- Wendemanschette; GRUR 1959, 616, 617 - Metallabsatz; Benkard, 4. Aufl. Anm. 29, 42 zu § 9 PatG).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 46/58

    Rechtsmittel

    Dabei ist nicht erforderlich, daß es sich gerade um ein gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis handelte, vielmehr hat die Rechtsprechung das Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde auf Dauerschuldverhältnisse aller Art ausgedehnt und es ausreichen lassen, daß die Durchführung eines solchen Vertrages durch irgend ein Ereignis erheblich gefährdet und deshalb dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist (BGH GRUR 1956, 93, 95; BB 1953, 691; LM BGB § 247 Nr. 1).
  • BGH, 05.03.1970 - V BLw 33/69

    Weiterverweisung einer Klage durch ein Landgericht - Weiterverweisung einer

    Die Rechtsbeschwerde meint schließlich, das Oberlandesgericht sei bei Bejahung des Feststellungsinteresses vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1955 - I ZR 188/54 (LM BGB § 123 Nr. 12) abgewichen.
  • BGH, 26.04.1961 - VIII ZR 41/60

    Pachtkreditpfandrecht

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  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 21/68

    Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren für Trinkglasuntersetzer - Bedeutung des

    So kann es nach Treu und Glauben geboten sein, daß ein Vertragsteil auch nach Beendigung des Vertrages solche Handlungen unterläßt, durch die dem anderen die diesem durch den Vertrag gewährten Vorteile wieder entzogen oder wesentlich geschmälert würden (BGH GRUR 1956, 93, 96 - Pergluton; 1967, 539, 536 m.w.Nachw. - Myoplastic).
  • BGH, 10.07.1959 - I ZR 73/58

    Rechtsmittel

    Ob im Einzelfall die Möglichkeit einer Stufenklage, wie der Senat in der Entscheidung GRUR 1956 S. 93, 96 ausgesprochen hat, der Zulässigkeit einer behauptenden Feststellungsklage entgegenstehen kann, bedarf hier keiner Entscheidung; denn es liegen besondere Umstände vor, die das Feststellungsinteresse auf jeden Fall begründen.
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 5/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat aus den §§ 626, 723 BGB, §§ 92 a.F., 133 HGB den allgemeinen Rechtsgrundsatz entwickelt, daß Dauerschuldverhältnisse, die auf enges gegenseitiges Vertrauen und gutes persönliches Zusammenarbeiten der Vertragsparteien gegründet sind, auch beim Fehlen eines gesellschaftsartigen Einschlages fristlos gekündigt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (RG JW 1919, 309, BGH NJW 1951, 836 [BGH 15.06.1951 - V ZR 86/50] , Urteile des erk. Senats vom 23.9.1955 - I ZR 87/53 - und vom 28.10.1955 - I ZR 188/54).
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