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   BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81   

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https://dejure.org/1984,1212
BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81 (https://dejure.org/1984,1212)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1984 - I ZR 194/81 (https://dejure.org/1984,1212)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - I ZR 194/81 (https://dejure.org/1984,1212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht - Untersagung des Vertriebs durch Dritte an die versehentlich die Ware geliefert wurde - Reichweite des Unterlassungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16
    Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer Firma gekennzeichneten Waren durch einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 56
  • MDR 1984, 912
  • GRUR 1984, 545
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß der warenzeichenmäßige Gebrauch eines Warenzeichens gegen ein (älteres) Firmenrecht verstoßen kann (vgl. GRUR 1956, 172, 175 - Magirus).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Ihre Reichweite ist jedoch nicht unbeschränkt, bedarf vielmehr näherer Bestimmung, die im Streitfall an den sog. Erschöpfungsgrundsatz anzuschließen ist, wonach der Warenzeicheninhaber, wenn er die Ware mit seinem Zeichen versehen und in den Verkehr gesetzt hat, den weiteren Vertrieb der Ware, auch wenn dieser nicht seinen Vertriebsvorstellungen entspricht, warenzeichenrechtlich grundsätzlich nicht mehr verhindern kann (vgl. BGHZ 41, 84 f - Maja; BGH GRUR 1982, 115 f - Öffnungshinweise).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Da die zur Beurteilung maßgebenden Tatsachen unstreitig bzw. vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt worden sind und die Klägerin andere als kennzeichenrechtliche Anspruchsgrundlagen nicht geltend gemacht, insoweit auch keine Tatsachen vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 270 - White Horse), konnte abschließend entschieden und die Klage abgewiesen werden.
  • BGH, 05.06.1959 - I ZR 63/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Auch eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne des Eindrucks von geschäftlichen oder organisatorischen Verbindungen zwischen den Beteiligten, wie im Streitfall festgestellt, kann dazu genügen (BGH GRUR 1959, 484, 486 - Condux, st. Rspr.).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Ihre Reichweite ist jedoch nicht unbeschränkt, bedarf vielmehr näherer Bestimmung, die im Streitfall an den sog. Erschöpfungsgrundsatz anzuschließen ist, wonach der Warenzeicheninhaber, wenn er die Ware mit seinem Zeichen versehen und in den Verkehr gesetzt hat, den weiteren Vertrieb der Ware, auch wenn dieser nicht seinen Vertriebsvorstellungen entspricht, warenzeichenrechtlich grundsätzlich nicht mehr verhindern kann (vgl. BGHZ 41, 84 f - Maja; BGH GRUR 1982, 115 f - Öffnungshinweise).
  • BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62

    Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Im Schrifttum wird allerdings die Ansicht vertreten, auch der Vertrieb von rechtmäßig - mit einem Warenzeichen - gekennzeichneter, aber unerlaubt in Verkehr gebrachter Ware verstoße gegen § 24 WZG (Baumbach-Hefermehl aaO, § 15 Anm. 41, § 24 Anm. 6 und GRUR 1964, 376; a.A. Roettger, GRUR Int. 1964, 125; Paul NJW 1963, 980, 982; Heydt, GRUR 1969, 450, 454).
  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

    Auszug aus BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
    Aufgrund der Gemeinsamkeiten des gesamten Kennzeichnungsrechts und des weitgehenden Zusammenfallens von firmen- und zeichenrechtlichem Gebrauch ist die Entwicklung insoweit über den Wortlaut der §§ 16 WZG, 16 Abs. 3 Satz 2 UWG hinausgegangen (vgl. BGH GRUR 1983, 764, 766 - Haller II).
  • BGH, 03.02.2011 - I ZR 26/10

    Kuchenbesteck-Set

    Gleichwohl sei die Klägerin nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung "Schamotte-Einsätze" (BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545 = WRP 1984, 380) rechtlich so zu behandeln, also ob sie die Ware selbst in Verkehr gebracht habe.

    bb) Indem das Berufungsgericht der Klägerin ein Inverkehrbringen ihrer Lieferantin, der A.     Stahlwaren GmbH, nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung "Schamotte-Einsätze" (GRUR 1984, 545) zugerechnet hat, hat es die Klägerin so behandelt, als ob sie die Waren selbst in Verkehr gebracht hätte.

    c) Eine Erschöpfung lässt sich schließlich auch nicht mit den Erwägungen begründen, die der Senat seiner Entscheidung "Schamotte-Einsätze" (GRUR 1984, 545) zugrunde gelegt hat.

    Weiter hat sich der Senat maßgeblich auf § 24 WZG gestützt, der den Unterlassungsanspruch des Inhabers eines Warenzeichens abweichend von der heute geltenden Rechtslage daran knüpfte, dass bereits die Kennzeichnung selbst widerrechtlich war, woran es nach den maßgebenden Feststellungen im damaligen Fall fehlte (BGH, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Zur Begründung des Anspruchs aus § 24 WZG genügt die Verwirklichung einer der dem Zeicheninhaber vorbehaltenen Benutzungsarten im Inland, da jede der Benutzungshandlungen einen selbständigen, auf den Herstellerbetrieb hinweisenden zeichenrechtlichen Tatbestand enthält (RGZ 110, 176, 178; BGHZ 23, 100, 102, 103 - Taeschner I; Urt. v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze; vgl. auch BGH, Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Mit dem Inverkehrbringen der so bezeichneten Waren hat sich das Recht des Kennzeichnungsinhabers zur (ausschließlichen) Ankündigung der Ware unter der Marke, die zugleich Firmenbestandteil ist, erschöpft, weil es nach dem Inverkehrbringen der Ware auch Dritten - besonders dem mit dem Vertrieb befaßten Handel - möglich sein muß, die entsprechend gekennzeichneten Waren auch unter Verwendung der Originalmarke und des Namens des Herstellerunternehmens zu bewerben (BGHZ 41, 84, 88 - Maja; BGH, Urt. v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 39/85, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; Urt. v. 30.4.1987 - I ZR 237/85, GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II).
  • LG Braunschweig, 03.04.2014 - 22 O 334/14

    Eintritt markenrechtlicher Erschöpfung durch Inverkehrbringen von mit der Marke

    Insoweit muss sich der Markeninhaber bei einer Auftragsproduktion rechtlich so behandeln lassen, als ob er die Ware selbst in Verkehr gesetzt hätte (BGH GRUR 1984, 545, 547 - " Schamotte-Einsätze ").

    37 Wenn ein Markeninhaber die Lizenz zur Auftragsproduktion erteilt kann er - wie bei einem eigenen innerbetrieblichen Organisationsfehler - nicht den Abnehmern oder deren späteren Abkäufern den Weitervertrieb untersagen und diesen etwaige Prüfungs- und Rückgabepflichten anlasten (BGH GRUR 1984, 545, 547 - " Schammotte - Einsätze "-).

  • BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87

    "MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware

    Soweit im Einzelfall hinsichtlich der wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenarbeit des Warenproduzenten und des gewerblichen Ausstellungsveranstalters wettbewerbsrechtlich relevante Fehlvorstellungen aufkommen, kann diesen mit dem Schutz der besonderen geschäftlichen Kennzeichen gemäß § 16 UWG (BGH, Urt. v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze) oder dem Verbot irreführender Werbung begegnet werden.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2010 - 20 U 54/09

    Erschöpfung einer Marke durch Inverkehrbingen gekennzeichneter Waren

    Gleichwohl ist die Klägerin nach den Grundsätzen der Entscheidung "Schamotte-Einsätze" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1984, 545; auch Urteil des Senats vom 13.3.1990, GRUR 1991, 220 - "Esprit") rechtlich so zu behandeln, als ob sie die Ware selbst in den Verkehr gebracht hätte.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2006 - 20 U 232/05

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Erschöpfung bei Weiterverkauf lizensierter

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht auf den Grundsatz an, dass sich ein Zeicheninhaber, der die Herstellung und Kennzeichnung von Ware auf Dritte auslagert, bei diesem auftretende Fehler zurechnen lassen muss, sich also Markeninhaber und von diesem beauftragter Hersteller als Einheit behandeln lassen müssen (vgl. BGH GRUR 1984, 545 - Schamotte-Einsätze; Senat, GRUR 1991, 220 - ESPRIT jeweils zum WZG).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Damit gelten auch hier für die firmenrechtliche Beurteilung (BGH, Urt.v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze) die gleichen Erwägungen wie zu Erschöpfung des zeichenrechtlichen Verbietungsrechts in Bezug auf die Ankündigung mit dem Warenzeichen.
  • OLG Köln, 21.10.2002 - 6 U 194/97

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Verletzung von Markenrechten; Markenrechtlicher

    Ohne Erfolg beruft sie sich in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung BGH GRUR 84, 545,547 - "Schamotte-Einsätze".
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 6 U 194/97
    Ohne Erfolg beruft sie sich in diesem Zusammenhang auch auf die Entscheidung BGH GRUR 84, 545,547 - "SchamotteEinsätze".
  • LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG

  • OLG Hamburg, 08.01.1997 - 3 W 128/96

    Verletzung des Vertriebsrechts des Markeninhabers; Entfallen des Vertriebsrechts

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
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