Rechtsprechung
   BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 34, 345
  • NJW 1961, 1205
  • GRUR 1961, 420



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99  

    Markenrecht - Priorität des Unternehmenskennzeichens bei unfreiwilliger Aufgabe

    Ausnahmsweise geht der Schutz des Unternehmenskennzeichens gleichwohl nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und wenn die Absicht und die Möglichkeit gegeben sind, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, so daß die Stillegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.1961 - I ZR 2/60, GRUR 1961, 420, 422 = WRP 1961, 254 - Cuypers, insoweit in BGHZ 34, 345 nicht abgedruckt; Urt. v. 9.3.1962 - I ZR 149/60, GRUR 1962, 419, 420 - Leona; BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange).

    Im Fall einer Betriebsaufnahme ist die Auffassung des Verkehrs in dem Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Unternehmen wieder am geschäftlichen Verkehr teilnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 126/58, GRUR 1960, 137, 140 = WRP 1960, 23 - Astra; BGH GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 126).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99  

    Markenrecht - Übertragung einer Marke zwischen ausländischen Beteiligten

    Ausnahmsweise geht der Schutz des Unternehmenskennzeichens gleichwohl nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Eröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und wenn die Absicht und die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, so daß die Stillegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.1961 - I ZR 2/60, GRUR 1961, 420, 422 = WRP 1961, 254 - Cuypers, insoweit in BGHZ 34, 345 nicht abgedruckt; Urt. v. 9.3.1962 - I ZR 149/60, GRUR 1962, 419, 420 - Leona; BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange).

    Im Fall einer Betriebsaufnahme ist die Auffassung des Verkehrs zu dem Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Unternehmen wieder am geschäftlichen Verkehr teilnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 126/58, GRUR 1960, 137, 140 = WRP 1960, 23 - Astra; BGH GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 126).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95  

    Restitution eines Unternehmenskennzeichens

    a) Das Berufungsgericht hat bei seiner Beurteilung nicht verkannt, daß der firmenrechtliche Schutz aus § 16 UWG - ungeachtet des Fortbestehens der Firma als Name des Handelsunternehmens bis zu seiner Löschung im Handelsregister - untergeht, wenn das Unternehmen seine geschäftliche Tätigkeit, für welche es die Unternehmensbezeichnung verwendet, einstellt, es sei denn, es handelt sich dabei nur um eine vorübergehende Unterbrechung des Geschäftsbetriebs (BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; vgl. BGH, Urt. v. 2.10.1959 - I ZR 126/58, GRUR 1960, 137, 139 - Astra; Urt. v. 7.3.1961 - I ZR 2/60, GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers; Urt. v. 21.9.1989 - I ZR 34/88, GRUR 1990, 37, 38 - Quelle; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 44; GroßkommUWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 122).

    In diesem Fall kann sie Ansprüche wegen der Benutzung ihres Firmennamens im geschäftlichen Verkehr nicht erheben (BGH, Urt. v. 7.3.1961 - I ZR 2/60, GRUR 1961, 420, 422 - Cuypers; vgl. auch GroßkommUWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 122) .

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