Rechtsprechung
BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Zugabeverordnung (ZugVO) durch die Ausgabe von Kaufkarten vom Großhandel an Lebensmitteleinzelhändler - Zugaberechtliche Bedeutung von Kaufkarten - Wettbewerbswidrigkeit des Versprechens von Sondervorteilen beim Einkauf im Großhandel - ...
Papierfundstellen
- GRUR 1968, 600
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.12.1962 - I ZR 68/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist bei Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Zuwendung verbriefen, nicht etwa der Gutschein selbst, sondern die auf den Gutschein erbrachte Leistung als Zugabe anzusehen (BGHZ 11, 274, 278 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis; GRUR 1957, 378, 379 - Bilderschecks; GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule). - BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 24/63
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Eine Klageänderung im Revisionsverfahren ist nicht zulässige Ebenso wie im sogenannten Wickel-Fall (BGH GRUR 1965, 431) war somit nicht über die Zulässigkeit des die Ausgabe von Kaufscheinen umfassenden Vertriebssystems der Beklagten, namentlich unter dem Gesichtspunkt der Täuschung der Letztverbraucher und auch nicht unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten, zu entscheiden Vielmehr war die Revision unter Kostenfolge aus § 97 ZPO zurückzuweisen. - BGH, 15.12.1953 - I ZR 167/53
Zugabeverordnung. Reisemarken
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist bei Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Zuwendung verbriefen, nicht etwa der Gutschein selbst, sondern die auf den Gutschein erbrachte Leistung als Zugabe anzusehen (BGHZ 11, 274, 278 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis; GRUR 1957, 378, 379 - Bilderschecks; GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule).
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 225/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist bei Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Zuwendung verbriefen, nicht etwa der Gutschein selbst, sondern die auf den Gutschein erbrachte Leistung als Zugabe anzusehen (BGHZ 11, 274, 278 [BGH 15.12.1953 - I ZR 167/53] - Orbis; GRUR 1957, 378, 379 - Bilderschecks; GRUR 1963, 322, 324 - Mal- und Zeichenschule). - BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56
Werbung durch Massenverteilung von Warenproben
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Denn Einzelhändler werden sich - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Suwa-Entscheidung des früheren I. Zivilsenats (GRUR 1957, 365, 369; vgl. auch BGH GRUR 1965 542, 544 - Omo) ohne Rechtsirrtum darlegt - beim Einkauf ihrer zum Weiterverkauf bestimmten Waren in erster Linie von der Verkäuflichkeit dieser Waren und also von deren Güte und Preiswürdigkeit bestimmen lassen, zumal da im Streitfall die Höhe der Provisionseinnahmen gerade nicht gekoppelt ist mit der Höhe der eigenen Einkäufe auf dem Großmarkt, da ferner die jährlichen Provisionsausschüttungen weder in zeitlicher noch räumlicher oder sachlicher Verbindung mit etwaigen konkreten Einkäufen auf dem Großmarkt stehen und da die Provisionen bar ausgezahlt und nicht etwa auf Großmarkteinkäufe verrechnet werden. - BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Eine andere Beurteilung kann dann geboten sein, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund deren zu befürchter steht, daß durch die Gewährung von Sondervorteilen die Aufmerksamkeit des Einzelhändlers von der seiner Funktion entsprechenden sachkundigen kritischen Prüfung beim Einkauf der Ware abgezogen wird (BGHZ 34, 264, 272 [BGH 13.02.1961 - I ZR 134/59] - Einpfennig-Süßwaren). - BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 37/63
Einführung eines neuen Massenartikels durch Koppelung mit einer …
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Denn Einzelhändler werden sich - wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Suwa-Entscheidung des früheren I. Zivilsenats (GRUR 1957, 365, 369; vgl. auch BGH GRUR 1965 542, 544 - Omo) ohne Rechtsirrtum darlegt - beim Einkauf ihrer zum Weiterverkauf bestimmten Waren in erster Linie von der Verkäuflichkeit dieser Waren und also von deren Güte und Preiswürdigkeit bestimmen lassen, zumal da im Streitfall die Höhe der Provisionseinnahmen gerade nicht gekoppelt ist mit der Höhe der eigenen Einkäufe auf dem Großmarkt, da ferner die jährlichen Provisionsausschüttungen weder in zeitlicher noch räumlicher oder sachlicher Verbindung mit etwaigen konkreten Einkäufen auf dem Großmarkt stehen und da die Provisionen bar ausgezahlt und nicht etwa auf Großmarkteinkäufe verrechnet werden. - BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
Auszug aus BGH, 30.04.1968 - I ZR 20/66
Wie der Senat bereits in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 7. Februar 1968 (Ib ZR 6/66 - Aschenbecher) ausgeführt hat, genügt es nicht, daß die Zuwendung in der Erwartung gewährleistet wird, es werde vielleicht gerade wegen der Zuwendung ein Geschäftsabschluß getätigt werden, ohne daß die Zuwendung an den Abschluß des Geschältes gebunden ist.
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 68/01
Vereinbarkeit der Gewährung von "Treuepunkten" mit der ZugabeVO
Bei Gutscheinen, die einen Anspruch auf eine Zuwendung vermitteln, wird allerdings nicht etwa der Gutschein selbst, sondern die auf den Gutschein erbrachte Leistung als Zugabe angesehen (vgl. BGHZ 11, 274, 278 - Orbis; BGH, Urt. v. 30.4.1968 - I ZR 20/66, GRUR 1968, 600, 601 - Ratio-Markt II, m.w.N.). - BGH, 30.04.1968 - I ZR 96/65
Einbeziehung der Eigenbedarfskäufe in die Berechnung der Werbeprämie - …
Dieses Verkaufssystem ist Gegenstand des Verfahrens 17 O 105/64 LG Hannover = I ZR 20/66, in dem beanstandet wird, die Beklagte gewähre die 4 %ige Umsatzvergütung auf Einkäufe von Letztverbrauchern, indem sie die Kaufkarte unter Verstoß gegen die Zugabeverordnung ausgebe und die Überlassung der Kaufkarten an Lebensmitteleinzelhändler in wettbewerbswidriger Weise zumindest dem Anschein nach davon abhängig mache, daß die Einzelhändler Großhandelsumsätze mit ihr tätigten.Ebenso wie in dem Verfahren I ZR 20/66 ist auch in dem vorliegenden Rechtsstreit davon auszugehen, daß die hier nicht angegriffene Gewährung einer 4 %igen Vergütung auf Einkäufe der Letztverbraucher keine unentgeltliche oder zum Schein gewährte Zuwendung an die Einzelhändler darstellt.
- BGH, 22.06.1979 - I ZR 70/77
Maßstab der Beurteilung einer Wertreklame im Verhältnis zwischen Herstellern und …
Daher werden auch Einzelhändler, unabhängig von der Größe ihres Geschäfts, regelmäßig beim Einkauf ihrer zum Weiterverkauf bestimmten Waren in erster Linie von der Verkäuflichkeit dieser Waren und daher von deren Güte und Preiswürdigkeit bestimmt werden (BGH GRUR 1968, 600, 602 - Ratio-Markt-II). - BGH, 12.01.1972 - I ZR 84/70
Veröffentlichung von Verstößen gegen Preisbindungsverpflichtungen - Verbot der …
Wie der Senat bereits in dem Urteil P. Markt II (GRUR 1968, 600) ausgeführt hat, wird der Verbraucher im allgemeinen mit Kaufausweisen die Erwartung verbinden, er gehöre zu dem Kreis von Bevorrechtigten, dem eine günstige Einkaufsquelle eröffnet werde, und der Umstand, daß die Einkaufsquelle auf der Karte nicht als Großhandel bezeichnet werde, schließe nicht aus, daß gleichwohl der Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorgerufen wird, zumal wenn der Verkäufer mit der Preiswürdigkeit seines Angebots werbe.