Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1807
BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88 (https://dejure.org/1990,1807)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - I ZR 201/88 (https://dejure.org/1990,1807)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - I ZR 201/88 (https://dejure.org/1990,1807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werbung - Irreführung - Kraftfahrzeuge - Preisangabe - Mehrwertsteuer - Händlerwerbung - Gebrauchtfahrzeug

  • werbung-schenken.de

    Incl. MwSt. II

    UWG § 3; PAngV § 3
    Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAngV (1985) § 1 Abs. 1; UWG § 3
    "incl. MwSt. II"; Irreführung einer Preisangabe für ein Gebrauchtfahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1255
  • MDR 1991, 31
  • GRUR 1990, 1028
  • BB 1990, 1365
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom selben Tage - I ZR 146/88 - ausgeführt hat, mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.

    In der angeführten Entscheidung vom heutigen Tage I ZR 146/88 - hat der Senat die in der Herstellerwerbung für ein Neufahrzeug enthaltene Mehrwertsteuerangabe nicht als irreführend beanstandet, weil diese nicht besonders hervorgehoben, sondern unauffällig innerhalb eines längeren Fließtextes plaziert war.

  • BGH, 24.10.1980 - I ZR 74/78

    Irreführende Werbung mit viermonatigem Preisschutz

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine Werbung, die Selbstverständliches herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine Werbung, die Selbstverständliches herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 07.03.1973 - I ZR 24/72
    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine Werbung, die Selbstverständliches herausstellt, trotz objektiver Richtigkeit der Angaben dann gegen § 3 UWG, wenn dem Publikum nicht bekannt ist, daß es sich bei der betonten Eigenschaft um einen gesetzlich vorgeschriebenen oder zum Wesen der Ware gehörenden Umstand handelt, und das Publikum deshalb annimmt, daß mit der Werbung ein Vorzug gegenüber anderen Erzeugnissen gleicher Gattung und den Angeboten von Mitbewerbern hervorgehoben wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 15.5.1956 - I ZR 148/54, GRUR 1956, 550, 553 - Tiefenfurter Bauernbrot; Urt. v. 7.3.1973 - I ZR 24/72, GRUR 1973, 481, 483 - Weingeist; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz).
  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 126/84

    "Schlußverkaufswerbung"; Anforderungen an ein Meinungsforschungsgutachten zur

    Auszug aus BGH, 22.02.1990 - I ZR 201/88
    Vielmehr ist es dann, wenn eine objektiv richtige Angabe vom Verkehr falsch verstanden werden kann, geboten, eine Interessenabwägung vorzunehmen und die Auswirkungen eines Verbots in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, GRUR 1987, 171, 172 - Schlußverkaufswerbung).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 10/89

    "TÜV-Prüfzeichen"; Werbung mit einem Prüfzeichen für Brillenfassungen

    Dabei weist sie im Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, daß es dann, wenn eine objektiv richtige Angabe vom Verkehr falsch verstanden werden könne, geboten sei, eine Interessenabwägung vorzunehmen und die Auswirkungen eines Verbots in die Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 1.10.1986 - I ZR 126/84, GRUR 1987, 171, 172 - Schlußverkaufswerbung; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, UA S. 8 - incl. Mehrwertsteuer II).
  • KG, 19.03.2010 - 5 U 42/08

    Anwaltswerbung mit einer kostenlosen Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherern

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (BGH, GRUR 1990, 1028, juris Rn. 18 m.w.N. - Incl. MwSt II; WRP 2009, 435, 2 - Edelmetallankauf; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 5 Rn. 2.115).
  • OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04

    Verstoß einer Werbung gegen § 27 Abs. 1 Nr. 1 LMBG , wenn denn die behauptete

    Denn dann nimmt der Verkehr fälschlich einen Vorzug der beworbenen Ware vor vergleichbaren anderen Produkten an (BGH GRUR 1990, 1028 - incl. MWSt. II).
  • KG, 14.06.2013 - 5 W 119/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei einer Rechtsanwaltswerbung zur Zulassung an

    Ein solcher unrichtiger Eindruck kann entstehen, wenn Werbebehauptungen etwas Selbstverständliches in einer Weise betonen, dass der Adressat der Werbung hierin einen besonderen Vorzug der beworbenen Ware oder Leistung vermutet (vgl. BGH GRUR 1990, 1028, 1029 - incl. MwSt II; WRP 2009, 435, Rn. 2 - Edelmetallankauf; Senat WRP 2010, 948, m.w.N).
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 30/89

    Incl. MwSt. IV - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Wie der Senat verschiedentlich ausgeführt hat (BGH, Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88, GRUR 1990, 1027 = WRP 1990, 818 - Incl. MwSt. I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88, GRUR 1990, 1028 = WRP 1990.819 - Incl. MwSt. II; Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 217/88 - Incl. MwSt. III WRP 1991, 29) mißt der Verkehr der Angabe einer Selbstverständlichkeit in einer Werbeanzeige erfahrungsgemäß nur dann eine - über einen lediglich erläuternden Zusatz hinausgehende - die Ware des Werbenden auszeichnende Bedeutung bei, wenn diese in der Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehoben wird.
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 217/88

    Incl. MwSt. III - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Als eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung mit Selbstverständlichkeiten ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Preiswerbung "inklusive Mehrwertsteuer" nur zu beanstanden, wenn der Mehrwertsteuerhinweis werbemäßig herausgestellt ist (BGH, Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 74/78, GRUR 1981, 206 - 4 Monate Preisschutz; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 146/88 - Incl. MwSt I; Urt. v. 22.2.1990 - I ZR 201/88 - Incl. MwSt II - beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LG Hamburg, 04.11.2003 - 312 O 484/03

    Pflicht zur Angabe ggf. zusätzlich anfallender Lieferkosten und Versandkosten

    MwSt. II" (GRUR 1990, 1028 ff. [BGH 22.02.1990 - I ZR 201/88] ) stammt aus der Zeit vor der gesetzlichen Neuregelung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht