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   BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95   

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https://dejure.org/1997,1325
BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95 (https://dejure.org/1997,1325)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1997 - I ZR 201/95 (https://dejure.org/1997,1325)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - I ZR 201/95 (https://dejure.org/1997,1325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertreten einer großen Zahl von Gewerbetreibenden als Voraussetzung der Prozesführungsbefugnis gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Hinweis auf ein Firmenjubiläum als Ankündigung einer Sonderveranstaltung gem. § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG - ...

  • werbung-schenken.de

    Geburtstags-Angebot

    UWG § 7
    Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1, 2 und 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 3. Nr. 2
    "Geburtstags-Angebot"; Anforderungen an die Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 616
  • GRUR 1998, 486
  • WM 1998, 1092
  • WM 1999, 1092
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Allerdings ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 62l - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).

    Vermittelt ein Wettbewerber durch seine Werbung den Eindruck, als unterbreche er zur Feier des Firmenjubiläums den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlaß und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, so ist in dieser Werbung die Ankündigung einer Sonderveranstaltung zu sehen, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH, Urt. v. 8.12.1978 - I ZR 57/77, GRUR 1979, 474 f. - WRP 1979, 197 - 10-Jahres-Jubiläum I; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

    Bei der gebotenen Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der Werbung insgesamt (vgl. BGH GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II) hebt sich das fragliche Angebot auch nicht besonders von den - durch Bezugnahme in die Feststellungen des Landgerichts aufgenommenen - Angeboten ab, die die Beklagte üblicherweise in ihren Prospekten ankündigt.

    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).

    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Die in die andere Richtung zielende Schlußfolgerung, die das Landgericht aufgrund der getroffenen Feststellungen zieht, steht - was auch im vorliegenden Verfahren der Sprungrevision (§ 566 Abs. 3 Satz 2 ZPO) als Fehler des materiellen Rechts zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 106, 101, 104 ff. - Dresdner Stollen I) - nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung.
  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77

    Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Vermittelt ein Wettbewerber durch seine Werbung den Eindruck, als unterbreche er zur Feier des Firmenjubiläums den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlaß und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, so ist in dieser Werbung die Ankündigung einer Sonderveranstaltung zu sehen, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH, Urt. v. 8.12.1978 - I ZR 57/77, GRUR 1979, 474 f. - WRP 1979, 197 - 10-Jahres-Jubiläum I; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77

    Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • BGH, 30.09.1971 - KZR 12/70

    Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch eine Fluggesellschaft -

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 120/78

    Unlauterer Wettbewerb - Jubiläums-Werbung

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Allerdings ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 62l - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Zwar kommt es - worauf die Revisionserwiderung mit Recht hinweist - im Rahmen des § 7 Abs. 1 UWG nicht auf die betriebliche Übung des Inanspruchgenommenen, sondern auf die Branchenüblichkeit an (vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1971 - I ZR 11/70, GRUR 1972, 125, 126 = WRP 1971, 517 - Sonderveranstaltung III); für die Frage, ob es sich bei der angegriffenen Werbung um ein nach § 7 Abs. 2 UWG privilegiertes Sonderangebot handelt, ist aber auf die individuellen Verhältnisse des Betriebs des Werbenden abzustellen (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 39 - Sonderangebot; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 06.07.1977 - I ZR 174/75

    Ankündigungen von Sonderangeboten anlässlich von Geburtstagen eines Unternehmens

    Auszug aus BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
    Allerdings ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 62l - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 58/78

    Werbung für eine Verkaufsveranstaltung - Angebot von Waren ohne zeitliche

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Die Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum ruft bei den angesprochenen Verbrauchern allerdings häufig den Eindruck hervor, es handele sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis herabgesetzten Angebot (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 485 = WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 75/96, GRUR 1998, 1046, 1047 = WRP 1998, 982 - Geburtstagswerbung III; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 201/95, GRUR 1998, 486 = WRP 1998, 301 - Geburtstags-Angebot; BGH GRUR 1999, 1116, 1119 - Wir dürfen nicht feiern).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Die Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum ruft beim Publikum allerdings häufig den Eindruck hervor, es handele sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 485 = WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 201/95, GRUR 1998, 486 = WRP 1998, 301 - Geburtstags-Angebot, jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02

    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt;

    Denn Sonderangebote beziehen sich typischerweise nur auf einzelne nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren (BGH WM 1998, 1092, 1093 - Geburtstagsangebot).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 193/98

    Abgabe eines Brillengestells bei Verordnung von Brillengläsern

    Die Schlußfolgerung, die das Landgericht hieraus zieht, steht nicht im Einklang mit der Lebenserfahrung und ist als Fehler des materiellen Rechts auch im Verfahren der Sprungrevision (§ 566a Abs. 3 Satz 2 ZPO) zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 106, 101, 104 - Dresdner Stollen I; BGH, Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 201/95, GRUR 1998, 486, 487 = WRP 1998, 301 - Geburtstags-Angebot).
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

    Genauso wie der Verkehr diese vorangestellten Anpreisungen auf die auf der Vorderseite beworbenen Fernsehgeräte und DVD-Player sowie die weiteren in der Werbebeilage abgebildeten Produkte bezieht, wird er nach dem maßgebenden Gesamterscheinungsbild der Werbung (vgl. BGH, GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; GRUR 1998, 483, 485 - Der M.-Markt packt aus; GRUR 1998, 486, 487 - Geburtstags-Angebot; GRUR 1998, 1046, 1047 - Geburtstagswerbung III; GRUR 1999, 1116, 1118 - Wir dürfen nicht feiern) auch die Angabe "Alles muss raus" im Zusammenhang mit den darüber stehenden Angaben und Anpreisungen lesen.
  • OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 194/00

    Prozessfähigkeit eines Wettbewerbsverbandes - Ankündigung einer

    Bereits der BGH hat - und zwar gemessen an den im Jahre 1994 geänderten Anforderungen der Vorschrift - in den Entscheidungen WRP 96, 1097 f - "Preistest" - WRP 98, 301 f - "Geburtstags-Angebot" - festgestellt, dass der Kläger über eine hinreichende Anzahl an Mitgliedern verfüge.
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 6 U 114/00

    Ankündigung unzulässiger Sonderveranstaltung - Geburtstagswerbung eines

    Bereits der BGH hat - und zwar gemessen an den im Jahre 1994 geänderten Anforderungen der Vorschrift - in den Entscheidungen WRP 96, 1097 f - "Preistest" - WRP 98, 301 f - "Geburtstags-Angebot" - festgestellt, dass der Kläger über eine hinreichende Anzahl an Mitgliedern verfüge.
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 750/02

    Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für

    Das Angebot ist gerade nicht auf einzelne Waren beschränkt und stellt somit kein Sonderangebot iSv § 7 Abs. 2 UWG dar (zur Abgrenzung vgl. BGH NJW-RR 1998, 616).
  • OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 195/00

    UWG -Recht; "Sonderveranstaltung"

    Bereits der BGH hat - und zwar gemessen an den im Jahre 1994 geänderten Anforderungen der Vorschrift - in den Entscheidungen WRP 96, 1097 f - "Preistest" - WRP 98, 301 f - "Geburtstags-Angebot" - festgestellt, dass der Kläger über eine hinreichende Anzahl an Mitgliedern verfüge.
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1999 - 6 U 9/98

    Werbung für EDV-Programmteile

    Daß das Angebot aus Anlaß des zehnjährigen Firmenjubiläums gemacht worden ist, macht das Verhalten der Beklagten für sich ebenfalls nicht verbotswürdig i.S.v. § 1 UWG (vgl. BGH WRP 1998, 301, 303 - Geburtstags-Angebot, BGH WRP 1998, 982, 983 - Geburtstagswerbung III).
  • OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 77/98
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