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   BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02   

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https://dejure.org/2004,2149
BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02 (https://dejure.org/2004,2149)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2004 - I ZR 21/02 (https://dejure.org/2004,2149)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2004 - I ZR 21/02 (https://dejure.org/2004,2149)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens eines Apothekers durch Versorgung von Krankenhäusern mit bestimmten Klinikpackungen; Wettbewerbswidrigkeit eines Apothekers bei Vorliegen einer Genehmigung zur Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln; Privilegierung ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; ApoG § 14 Abs. 4; ; ApoG § 14 Abs. 5; ; AMPreisV § 1 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Klinikpackung II"; Belieferung von Justizvollzugsanstalten mit Klinikpackungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wettbewerbswidriges Verhalten eines Apothekers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 1 UWG; § 14 Abs. 4, 5 Apothekengesetz
    Belieferung von Justizvollzugsanstalten mit Klinikpackungen; Medizinrecht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1619
  • GRUR 2004, 701
  • DVBl 2004, 1188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87

    Klinikpackung

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02
    Krankenhaus versorgende Apotheken dürfen die für den Klinikbedarf bestimmten Anstaltspackungen aus diesem Grunde nicht zum Zwecke des Einzelverkaufs außerhalb der Krankenhäuser abgeben (BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010, 1012 - Klinikpackung I).

    Insbesondere soll verhindert werden, daß Krankenhausapotheken oder Krankenhaus versorgende Apotheken verbilligt gelieferte Klinikpackungen an Endverbraucher abgeben und dadurch eine größere Gewinnspanne erzielen als diejenigen öffentlichen Apotheken, die ihre Arzneimittel über die von den Herstellern belieferten Großhändler beziehen müssen (BGH GRUR 1990, 1010, 1012 - Klinikpackung I).

  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01

    "Einkaufsgutschein II"; Zuwendung von Einkaufsgutscheinen zum Geburtstag eines

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02
    Die Erledigung der Hauptsache kann im Revisionsverfahren einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll (hier: Aufhebung des Versandverbots von Arzneimitteln durch das GKV-Modernisierungsgesetz), als solches außer Streit steht (BGH, Urt. v. 18.12.2003 - I ZR 84/01, GRUR 2004, 349 = WRP 2004, 496, 497 - Einkaufsgutschein II; Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 161/01, Umdr. S. 4).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; andernfalls ist die Klage abzuweisen (BGH GRUR 2004, 349 - Einkaufsgutschein II, m.w.N.).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02
    aa) Soweit die genannten Vorschriften dem Apotheker verboten, Impfstoffe an Ärzte zu versenden, hat das Bundesverfassungsgericht sie mit Beschluß vom 11. Februar 2003 (1 BvR 1972/00, 1 BvR 70/01, NJW 2003, 1027) für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt.

    Denn Ärzte müßten nach ihrer fachlichen Ausbildung in der Lage sein, die Wirkungen und Risiken von Arzneimitteln zu erkennen (BVerfG NJW 2003, 1027, 1028 f.).

  • BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 183/62
    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02
    Wird im Laufe eines Rechtsstreits ein Gesetz vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, so ist dies kein Fall der nachträglichen Erledigung der Hauptsache, sondern die auf die nichtige Vorschrift gestützte Klage ist von Anfang an unbegründet (BGH, Urt. v. 9.10.1964 - Ib ZR 183/62, NJW 1965, 296, 297).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 161/01

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der ZugabeVO; Wettbewerbswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02
    Die Erledigung der Hauptsache kann im Revisionsverfahren einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll (hier: Aufhebung des Versandverbots von Arzneimitteln durch das GKV-Modernisierungsgesetz), als solches außer Streit steht (BGH, Urt. v. 18.12.2003 - I ZR 84/01, GRUR 2004, 349 = WRP 2004, 496, 497 - Einkaufsgutschein II; Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 161/01, Umdr. S. 4).
  • BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15

    Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; andernfalls ist die Klage abzuweisen (BGH, Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 21/02, NJW-RR 2004, 1619, 1620).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2022 - 6 U 34/21

    Unwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung; Zusätzliche

    Eine Vergütungsvereinbarung dieser Art ist ungeachtet der Wirksamkeit der getroffenen Gebührenvereinbarung jedenfalls dann im Sinne des § 3a UWG unlauter, wenn der Rechtsanwalt damit eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Vergütung vereinbart, und dies geeignet ist, den Mandanten zu einer den Rechtsanwalt gegenüber Mitbewerbern bevorteilenden (Zusatz-)Zahlung anzuhalten (vgl. BGH, Urteile vom 26.09.2002 - I ZR 44/00 (Anwalts-Hotline), juris Rn. 41 und vom 26.09.2002 - I ZR 21/02 (Telekanzlei), juris Rn. 47).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 78/22

    Klage eines Rechtsanwalts gegen einen anderen auf Unterlassung; Unterlassung des

    Eine Vergütungsvereinbarung dieser Art ist ungeachtet der Wirksamkeit der getroffenen Gebührenvereinbarung jedenfalls dann im Sinne des § 3a UWG unlauter, wenn der Rechtsanwalt damit eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Vergütung vereinbart, und dies geeignet ist, den Mandanten zu einer den Rechtsanwalt gegenüber Mitbewerbern bevorteilenden (Zusatz-)Zahlung anzuhalten (vgl. BGH, Urteile vom 26.09.2002 - I ZR 44/00 - Anwalts-Hotline, juris Rn. 41, und vom 26.09.2002 - I ZR 21/02 - Telekanzlei, juris Rn. 47).
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei gewinnbringender

    Dies ist Ausfluss des Krankenhausprivilegs, nach der die krankenhausversorgenden Apotheken seit jeher deutlich unter dem für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert werden, die krankenhausversorgenden Apotheken ihrerseits aber nicht berechtigt sind, diese Packungen außerhalb von Krankenhäusern zum Zwecke des Einzelverkaufs zu veräußern (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010 - Klinikpackung; vgl. auch Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 21/02, GRUR 2004, 701 - Klinikpackung II).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 160/06

    Umfang der Rechtsbetreuungsbefugnis einer Kreishandwerkerschaft

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen oder, soweit sie bereits in der Vorinstanz abgewiesen wurde, die Revision zurückzuweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2003 - I ZR 84/01, GRUR 2004, 349 = WRP 2004, 496 - Einkaufsgutschein II; Urt. v. 22.4.2004 - I ZR 21/02, GRUR 2004, 701, 702 = WRP 2004, 1029 - Klinikpackung II; Urt. v. 14.7.2008 - II ZR 132/07, NJW-RR 2008, 1512 Tz. 7).
  • LG Cottbus, 22.06.2022 - 1 O 174/21
    Eine Vergütungsvereinbarung dieser Art ist ungeachtet der Wirksamkeit der getroffenen Gebührenvereinbarung jedenfalls dann im Sinne des § 3a UWG unlauter, wenn der Rechtsanwalt damit eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Vergütung vereinbart, und dies geeignet ist, den Mandanten zu einer den Rechtsanwalt gegenüber Mitbewerbern bevorteilenden (Zusatz-)Zahlung anzuhalten (vgl. BGH, Urteile vom 26.09.2002 - I ZR 44/00 (Anwalts-Hotline), juris Rn. 41 und vom 26.09.2002 - I ZR 21/02 (Telekanzlei), juris Rn. 47).
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