Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2020

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   BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19   

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https://dejure.org/2019,49858
BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2019,49858)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2019 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2019,49858)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2019,49858)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Culatello di Parma - Bereits der Umstand, dass eine nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildete Bezeichnung in der Ortsangabe mit einer nach demselben Muster gebildeten geschützten Ursprungsbezeichnung übereinstimmt kann unzulässig sein

  • openjur.de

    Artt. 13 Abs. 3, 13 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Culatello di Parma

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Culatello di Parma

    Art 13 Abs 1 UAbs 1 Buchst b EUV 1151/2012, Art 13 Abs 3 EUV 1151/2012

  • IWW

    § 135 Abs. 1 MarkenG, § ... 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, Art. 17, Art. 26 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1169/2011, § 545 Abs. 2 ZPO, § 135 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, § 19 MarkenG, § 8 Abs. 3 UWG, § 135 Abs. 1 Satz 3 MarkenG, Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/96, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung für die Vermarktung eines Erzeugnisses nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats; Übereinstimmen einer nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildeten ...

  • rewis.io

    Widerrechtliche Anspielung auf Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma" durch Vertrieb von Fleischprodukten unter der Bezeichnung "Culatello di Parma"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Bestehens eines Unterlassungsanspruchs gegen die Verwendung einer geschützten Ursprungsbezeichnung für die Vermarktung eines Erzeugnisses nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedstaats; Übereinstimmen einer nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildeten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Culatello di Parma

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Ursprungsbezeichnungen: Culatello aus Parma darf nicht "di Parma" heißen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 362
  • GRUR 2020, 294
  • MIR 2020, Dok. 011
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 02.05.2019 - C-614/17

    Der Gebrauch von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, das mit

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    aa) Für die Bestimmung des Begriffs "Anspielung" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO maßgebendes Kriterium ist, ob der Verbraucher durch eine streitige Bezeichnung veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der Ware herzustellen, die die g.U, oder die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 56 = WRP 2018, 813 - Glen Buchenbach; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego).

    Die Anspielung auf eine eingetragene Bezeichnung kann auch durch den Gebrauch von Bildzeichen erfolgen (EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 32 - Queso Manchego).

    Bei der Beurteilung, ob eine Anspielung vorliegt, sind sämtliche Bild- und Wortzeichen, die auf den in Rede stehenden Erzeugnissen abgebildet sind, zusammen zu berücksichtigen, um eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, in der allen Gesichtspunkten, die ein Anspielpotenzial haben, Rechnung getragen wird (EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 42 - Queso Manchego).

    Der Begriff "Anspielung" erfasst danach eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten geografischen Angabe in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des fraglichen Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-75/15, GRUR 2016, 388 Rn. 21, 22 - Verlados; EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 44 bis 46 - Glen Buchenbach; GRUR 2019, 737 Rn. 19 - Queso Manchego).

    Eine Anspielung kann ferner dann vorliegen, wenn die streitige Bezeichnung, die auf das geografische Gebiet anspielt, mit dem eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe verbunden ist, von einem in diesem Gebiet ansässigen Erzeuger verwendet wird, dessen Erzeugnisse den von dieser Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe geschützten Erzeugnissen ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind, aber nicht von dieser erfasst werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 34 bis 36 und 43 - Queso Manchego).

    Das besagt jedoch nicht, dass eine lediglich in Bezug auf die Verbraucher eines Mitgliedstaats festgestellte Anspielung unzureichend ist, um den von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO vorgesehenen Schutz auszulösen (EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 48 - Queso Manchego).

    Der Begriff des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers, auf dessen Wahrnehmung bei der Beurteilung abzustellen ist, ob eine "Anspielung" gemäß Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO vorliegt, ist dahin aufzufassen, dass er auf die europäischen Verbraucher einschließlich der Verbraucher des Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem das Erzeugnis hergestellt wird, das zu der Anspielung auf die geschützte geografische Bezeichnung Anlass gibt oder mit dem diese Bezeichnung geografisch verbunden ist, und in dem das Erzeugnis überwiegend konsumiert wird (EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 50 - Queso Manchego).

    Danach ist der Umstand, dass die streitige Bezeichnung auf einen Herstellungsort Bezug nimmt, der den Verbrauchern im Mitgliedstaat der Herstellung bekannt ist, im Rahmen der Beurteilung des Begriffs der "Anspielung" kein relevanter Gesichtspunkt, weil die Vorschrift des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO die eingetragenen Ursprungsbezeichnungen und die eingetragenen geografischen Angaben im gesamten Unionsgebiet vor jeder Anspielung schützt und angesichts der Notwendigkeit, im gesamten Unionsgebiet einen effektiven und einheitlichen Schutz dieser Angaben zu gewährleisten, auf alle Verbraucher dieses Gebiets abstellt (EuGH, GRUR 2019, 737 Rn. 46 - Queso Manchego).

  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    aa) Für die Bestimmung des Begriffs "Anspielung" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO maßgebendes Kriterium ist, ob der Verbraucher durch eine streitige Bezeichnung veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der Ware herzustellen, die die g.U, oder die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 56 = WRP 2018, 813 - Glen Buchenbach; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego).

    Hingegen genügt es für eine "Anspielung" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO nicht, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der g.U. oder der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der g.U. oder der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 53 - Glen Buchenbach).

    Der Begriff "Anspielung" erfasst danach eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten geografischen Angabe in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des fraglichen Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-75/15, GRUR 2016, 388 Rn. 21, 22 - Verlados; EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 44 bis 46 - Glen Buchenbach; GRUR 2019, 737 Rn. 19 - Queso Manchego).

    Folglich ist nicht auszuschließen, dass eine Einstufung als "Anspielung" auch dann möglich ist, wenn keine solche Ähnlichkeit besteht (EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 48, 49 - Glen Buchenbach).

    Eine "Anspielung" kann nach dem Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b GrundVO selbst dann vorliegen, wenn der wahre Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist (vgl. EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 57 - Glen Buchenbach).

    bb) Für die Beurteilung, ob eine Anspielung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a GrundVO vorliegt, kommt es auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers an, wobei dieser Begriff dahin zu verstehen ist, dass er auf einen europäischen Verbraucher und nicht nur auf einen Verbraucher des Mitgliedstaats abstellt, in dem das Erzeugnis hergestellt wird, das zu der Anspielung auf die geschützte geografische Angabe führt (EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 25 und 28 - Verlados; GRUR 2018, 843 Rn. 47 - Glen Buchenbach).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-75/15

    Viiniverla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz geografischer Angaben für

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Der Begriff "Anspielung" erfasst danach eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten geografischen Angabe in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des fraglichen Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2016 - C-75/15, GRUR 2016, 388 Rn. 21, 22 - Verlados; EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 44 bis 46 - Glen Buchenbach; GRUR 2019, 737 Rn. 19 - Queso Manchego).

    Es sind auch etwaige Umstände zu berücksichtigen, die möglicherweise darauf hinweisen, dass die visuelle und klangliche Ähnlichkeit zwischen den beiden Bezeichnungen nicht auf Zufall beruht (EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 35 - Verlados).

    bb) Für die Beurteilung, ob eine Anspielung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a GrundVO vorliegt, kommt es auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers an, wobei dieser Begriff dahin zu verstehen ist, dass er auf einen europäischen Verbraucher und nicht nur auf einen Verbraucher des Mitgliedstaats abstellt, in dem das Erzeugnis hergestellt wird, das zu der Anspielung auf die geschützte geografische Angabe führt (EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 25 und 28 - Verlados; GRUR 2018, 843 Rn. 47 - Glen Buchenbach).

  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Der durch Art. 13 GrundVO verliehene Schutz erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union mangels spezieller gegenteiliger Umstände aber nicht nur auf die zusammengesetzte Bezeichnung als solche, sondern auch auf jeden ihrer Bestandteile, sofern es sich dabei nicht um einen Gattungsbegriff oder einen üblichen Begriff handelt (EuGH, Urteil vom 9. Juni 1998 - C-129/97 und C-130/97, Slg. 1998, I-3315 = GRUR Int. 1998, 790 Rn. 37 und 39 - Chiciak und Fol; Urteil vom 4. Dezember 2019 - C-432/18 Rn. 24 und 26 - Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena).
  • EuGH, 09.06.1998 - C-129/97

    Chiciak

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Der durch Art. 13 GrundVO verliehene Schutz erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union mangels spezieller gegenteiliger Umstände aber nicht nur auf die zusammengesetzte Bezeichnung als solche, sondern auch auf jeden ihrer Bestandteile, sofern es sich dabei nicht um einen Gattungsbegriff oder einen üblichen Begriff handelt (EuGH, Urteil vom 9. Juni 1998 - C-129/97 und C-130/97, Slg. 1998, I-3315 = GRUR Int. 1998, 790 Rn. 37 und 39 - Chiciak und Fol; Urteil vom 4. Dezember 2019 - C-432/18 Rn. 24 und 26 - Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    aa) Allerdings kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine rechtsmissbräuchliche Anspruchsverfolgung durch einen Verband vorliegen, wenn er zur Verfolgung überwiegend sachfremder Ziele selektiv nur gegen einen Außenstehenden vorgeht, entsprechende Wettbewerbsverstöße der eigenen Mitglieder jedoch planmäßig duldet (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10, GRUR 2012, 411 Rn. 22 bis 24 = WRP 2012, 717 - Glücksspielverband).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Einem Verband steht es grundsätzlich frei, zunächst nur gegen einen Dritten und nicht auch gegen Verbandsmitglieder vorzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 275/01, GRUR 2004, 793, 795 [juris Rn. 45] = WRP 2004, 1024 - Sportlernahrung II, mwN).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-393/16

    Speiseeis kann unter der Bezeichnung "Champagner Sorbet" verkauft werden, wenn es

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Denn der Zweck des Schutzes geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen, den Verbrauchern die Gewähr dafür zu bieten, dass Erzeugnisse, die mit einer solchen Angabe versehen sind, besondere Merkmale aufweisen und damit eine bestimmte Qualitätsgarantie bieten, könnte nicht erreicht werden, wenn eine g.U. allgemein für die Bezeichnung eines ihrer Spezifikation nicht entsprechenden Lebensmittels verwendet werden könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-393/16, GRUR 2018, 327 Rn. 47 f. - Champagner-Sorbet).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-452/14

    Doc Generici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 5 U 43/19

    Glen Buchenbach - Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch einer

    In territorialer Hinsicht findet § 135 MarkenG auf alle in Deutschland stattfindenden Verletzungshandlungen Anwendung (vgl. BGH GRUR 2020, 294 Rn. 24 f. - Culatello di Parma; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 135 Rn. 4).

    (b) Bei der Beurteilung, ob eine "Anspielung" in diesem Sinne vorliegt, ist zu prüfen, ob der angesprochene Verbraucher durch den Namen des betreffenden Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen unmittelbaren Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 46 - Glen Buchenbach; EuGH GRUR 2019, 737 Rn. 19 - Queso Manchego; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 32 - Culatello di Parma).

    Es ist auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen europäischen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 47 - Glen Buchenbach), wobei ausreichend sein kann, wenn eine Anspielung im Vermarktungsgebiet vorliegt (BGH GRUR 2020, 294 Rn. 41, 45 - Culatello di Parma).

    Das für die Bestimmung des Begriffs der "Anspielung" maßgebliche Kriterium ist, ob der Verbraucher durch eine streitige Bezeichnung veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt, was das nationale Gericht zu prüfen hat, wobei es gegebenenfalls auch eine inhaltliche Nähe der Bezeichnung zu der Angabe zu berücksichtigen hat (EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 51 - Glen Buchenbach; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma; BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II).

    Hingegen reicht es für die Annahme einer "Anspielung" nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (BGH GRUR 2020, 884 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II m.w.N.; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma; EuGH GRUR 2018, 843 Rn. 53 ff. - Glen Buchenbach).

    Sie ist nur eines der Kriterien, die das nationale Gericht zu berücksichtigen hat, wenn es beurteilt, ob der Verbraucher durch den Namen des betreffenden Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die geschützte geografische Angabe trägt (OLG Hamburg GRUR-RR 2020, 351 Rn. 43 - The Glen Els; BGH GRUR 2020, 294 Rn. 33 - Culatello di Parma).

    (aaa) Angesprochener Verkehrskreis ist der sich tatsächlich oder potentiell für Whisky interessierende Durchschnittseuropäer, wobei es ausreichen kann, wenn eine Anspielung im Vermarktungsgebiet (Deutschland) zu bejahen ist (BGH GRUR 2020, 294 Rn. 41, 45 - Culatello di Parma).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2021 - 2 U 49/21

    Collagen Youth Drink - Unterlassungsanspruch gegen gesundheitsbezogene

    Insbesondere steht es ihm grundsätzlich frei, zunächst nur gegen einen Dritten und nicht auch gegen Verbandsmitglieder vorzugehen (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, juris Rn. 60 - Culatello di Parma).

    Dies wäre etwa der Fall, wenn der Verband planmäßig unlauteren Wettbewerb duldet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, juris Rn. 58 - Culatello di Parma; BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - I ZR 29/94, juris Rn. 34 - Produktwerbung).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht

    Der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist durch das Senatsurteil vom 12. Dezember 2019 (I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma) nicht verletzt.

    Die Beklagte rügt, der Senat habe Revisionsrügen zu übergangenem Beweisvortrag der Beklagten, der sich vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung (BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 bis 51 - Culatello di Parma) als entscheidungserheblich erweise, nicht erkennbar berücksichtigt, sondern vielmehr sogar negiert.

    Der Senat hat sich mit dem von der Beklagten als übergangen gerügten Vortrag befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Revision eine Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags durch das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang nicht aufgezeigt hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 49 - Culatello di Parma).

    c) Unabhängig davon wäre der als übergangen gerügte Vortrag nicht geeignet, die Annahme eines nicht eingetragenen traditionellen geografischen Namens "Culatello di Parma" zu begründen, der im Rahmen einer - unterstellten - analogen Anwendung des Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EU) 1151/2012 zu einer Koexistenz mit der eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma" führen könnte (vgl. hierzu BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 - Culatello di Parma).

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 115/20

    Ferrari 458 Speciale

    Diese tatgerichtliche Würdigung des Berufungsgerichts ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin zu überprüfen, ob ein zutreffender rechtlicher Maßstab zugrunde gelegt wurde, kein Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegt und keine wesentlichen Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 Rn. 40 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma, mwN).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 253/16

    Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch geschützten Angabe "Aceto Balsamico

    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 = WRP 2018, 813 - Scotch Whisky Association; Urteil vom 2. Mai 2019 - C-614/17, GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 = WRP 2019, 870 - Queso Manchego; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 Rn. 30 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Hingegen reicht es für die Annahme einer Anspielung in diesem Sinn nicht aus, wenn der streitige Bestandteil des fraglichen Zeichens bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten geografischen Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet hervorruft, weil dadurch kein hinreichend unmittelbarer und eindeutiger Zusammenhang zwischen dem streitigen Bestandteil und der geschützten geografischen Angabe hergestellt wird (BGH, WRP 2020, 1022 Rn. 21 - Deutscher Balsamico II; vgl. EuGH, GRUR 2018, 843 Rn. 51, 53 - Scotch Whisky Association; GRUR 2019, 737 Rn. 20, 45 - Queso Manchego; WRP 2021, 177 Rn. 26 - Morbier; BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 30 - Culatello di Parma).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 134/21

    Grenze der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen

    Grundsätzlich kann sich ein Indiz dafür, dass die Rechtsverfolgung überwiegend auf sachfremden Gründe beruht, daraus ergeben, dass der Verband unlauteren Wettbewerb durch gleichartige Verletzungshandlungen der eigenen Mitglieder planmäßig duldet (vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2019 - I ZR 21/19, Rn 58 - Culatello di Parma; BGH, Urteil vom 23.1.1997 - I ZR 29/94, Rn 34 - Produktwerbung).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Anders ist dies, wenn der Verband die Wettbewerbsverstöße seiner Mitglieder planmäßig duldet (BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 148/10; BGH, Urteil vom 23.01.1997, I ZR 29/94; BGH, Urteil vom 12.12.2019, I ZR 21/19) oder es ihm um die Werbung von Neumitgliedern geht, denen er danach Schutz vor Verfolgung verspricht (BGH, Urteil vom 17.08.2011, I ZR 148/10).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
    Die Wendung "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" in Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO meint sowohl den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ("Erfolgsort") als auch den Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens ("Handlungsort"), so dass der Beklagte nach Wahl des Klägers vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2012, 654 Rn. 19 - Wintersteiger; GRUR 2014, 806 Rn. 46 - Coty Germany/First Note; BGH, GRUR 2015, 689 Rn. 27 - Parfumflakon III; GRUR 2020, 294 Rn. 20 - Culatello di Parma; GRUR 2021, 724 Rn. 21 - PEARL/PURE PEARL).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16708
BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2020 - I ZR 21/19 (https://dejure.org/2020,16708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Schutzfähigkeit und Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma"

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a; GG Art. 103 Abs. 1
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht hinsichtlich Schutzfähigkeit und Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2019 - I ZR 21/19

    Culatello di Parma

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Der Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ist durch das Senatsurteil vom 12. Dezember 2019 (I ZR 21/19, GRUR 2020, 294 = WRP 2020, 459 - Culatello di Parma) nicht verletzt.

    Die Beklagte rügt, der Senat habe Revisionsrügen zu übergangenem Beweisvortrag der Beklagten, der sich vor dem Hintergrund der Urteilsbegründung (BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 bis 51 - Culatello di Parma) als entscheidungserheblich erweise, nicht erkennbar berücksichtigt, sondern vielmehr sogar negiert.

    Der Senat hat sich mit dem von der Beklagten als übergangen gerügten Vortrag befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Revision eine Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags durch das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang nicht aufgezeigt hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 49 - Culatello di Parma).

    c) Unabhängig davon wäre der als übergangen gerügte Vortrag nicht geeignet, die Annahme eines nicht eingetragenen traditionellen geografischen Namens "Culatello di Parma" zu begründen, der im Rahmen einer - unterstellten - analogen Anwendung des Art. 6 Abs. 3 der Verordnung (EU) 1151/2012 zu einer Koexistenz mit der eingetragenen geschützten Ursprungsbezeichnung "Prosciutto di Parma" führen könnte (vgl. hierzu BGH, GRUR 2020, 294 Rn. 48 - Culatello di Parma).

  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Das Berufungsgericht (OLG Köln, GRUR-RR 2019, 251) hat den Kern des Vortrags der Beklagten, der sich auf die Gebräuchlichkeit der Bezeichnung "Culatello di Parma" sowie auf die Koexistenz der Bezeichnungen "Culatello di Parma" und "Prosciutto di Parma" bezieht, im Tatbestand seines Urteils wiedergegeben (juris Rn. 38).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 30.04.2020 - I ZR 21/19
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt deshalb erst in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 f. [juris Rn. 14] mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
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