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   BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77   

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BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77 (https://dejure.org/1979,490)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1979 - I ZR 21/77 (https://dejure.org/1979,490)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1979 - I ZR 21/77 (https://dejure.org/1979,490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2611
  • MDR 1979, 644
  • GRUR 1979, 321
  • DB 1979, 688
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Auch der Gesetzgeber hat davon abgesehen, in dem Gesetz vom 26. Juni 1969 zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl I. 633), bei dessen Beratung auch das Verbot einer solchen Preisgestaltung zur Diskussion gestanden hatte, den Verkauf unter dem Selbstkostenpreis oder dem Einstandspreis (etwa wie nach dem in Belgien und Frankreich geltenden Recht, siehe hierzu Lehmann, GRUR Int. 1977, 135, 148, 149; UWG Luxemburg: GRUR Int. 1977, 235) grundsätzlich zu verbieten (siehe hierzu den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache V/4035, GRUR 1969, 338, 339).

    Es ist heute weitgehend üblich, die Preise einzelner Waren vorübergehend herabzusetzen und diese Waren im Hinblick auf ihre Werbewirksamkeit in der Erwartung herauszustellen, daß der Kunde seinen übrigen Bedarf in dem betreffenden Geschäft deckt (siehe auch BT-Drucks. V/4035 a.a.O. Seite 339).

  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht es im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung dem Unternehmer grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (BGH MuW 1955, 118, 122 - Händlerrabatt; BGHZ 28, 54, 60 Direktverkäufe des Großhandels; BGH GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise; BGH GRUR 1966, 214, 217 - Einführungsangebot).
  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56

    Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht es im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung dem Unternehmer grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (BGH MuW 1955, 118, 122 - Händlerrabatt; BGHZ 28, 54, 60 Direktverkäufe des Großhandels; BGH GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise; BGH GRUR 1966, 214, 217 - Einführungsangebot).
  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Wettbewerbsrechtlich verwerflich wären die Verkäufe unter Einstandspreis allerdings dann, wenn sie dazu führten, allgemein die Mitbewerber vom Mineralwassermarkt zu verdrängen und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde, oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maße diese Preisaktionen nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (vgl. BGHZ 51, 236, 240, 242 Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 479 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Wettbewerbsrechtlich verwerflich wären die Verkäufe unter Einstandspreis allerdings dann, wenn sie dazu führten, allgemein die Mitbewerber vom Mineralwassermarkt zu verdrängen und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde, oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maße diese Preisaktionen nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (vgl. BGHZ 51, 236, 240, 242 Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971, 477, 479 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57

    Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Soweit der Senat sich bisher mit dieser Frage zu befassen hatte, waren die besonderen Umstände nicht in der Art der Preisgestaltung selbst begründet, sondern in wettbewerbswidrigen gesonderten Begleitumständen (so in der Nelkenstecklings-Entscheidung, BGHZ 28, 387, 396; dort handelte es sich allerdings um das Unterbieten der Preise des Konkurrenten, nicht um einen Verkauf unter dem Einstandspreis).
  • BGH, 08.01.1960 - I ZR 7/59

    Schleuderpreise

    Auszug aus BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht es im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung dem Unternehmer grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen (BGH MuW 1955, 118, 122 - Händlerrabatt; BGHZ 28, 54, 60 Direktverkäufe des Großhandels; BGH GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise; BGH GRUR 1966, 214, 217 - Einführungsangebot).
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Das Unterbieten der Preise von Mitbewerbern entspricht, wie auch die Klägerinnen an sich nicht verkennen, grundsätzlich dem Wesen des Leistungswettbewerbs (st. Rspr., zuletzt BGH GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300, 301 - Verkauf unter Einstandspreise).

    Preisunterbietungen in Form von extrem niedrigen Preisgestaltungen könnten allerdings dann als Behinderungs- oder Vernichtungswettbewerb wettbewerbswidrig sein, wenn sie bezweckten, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maß die Preisunterbietung nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 13. Aufl., § 1 Rdn. 206; RGZ 134, 342, 350 ff - Benzinpreis; BGH GRUR 1979, 321, 322, 323 = WRP 1979, 300, 301, 302, - Verkauf unter Einstandspreis, st. Rspr.).

  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 34/17

    Bonusaktionen für die Smartphone-App "My Taxi"

    Damit erfolgte die nicht kostendeckende Werbung der Beklagten nur vorübergehend und gelegentlich, so dass sie die - jedenfalls nach ihrem eigenen Vortrag bundesweit tätige - Klägerin nicht auf Dauer schädigen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I, mwN; OLG Stuttgart, WRP 2016, 240, 243).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf m.w.N.).

    Ein Angebot unter den Einstandspreisen des Unternehmens ist in der Rechtsprechung insbesondere dann als unlauter angesehen worden, wenn es in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, und zu diesem Zweck eingesetzt wird (BGH GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Auch der Verkauf unterhalb des Einstandspreises ist nicht grundsätzlich, sondern nur beim Vorliegen besonderer Umstände wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, GRUR 1990, 371, 372 = WRP 1989, 468 - Preiskampf; BGH GRUR 2006, 596 Tz. 13 - 10% billiger).

    Eine solche allgemeine Marktbehinderung liegt dann vor, wenn eine Preisunterbietung sachlich nicht gerechtfertigt ist und dazu führen kann, dass Mitbewerber vom Markt verdrängt werden und der Wettbewerb dadurch auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben wird (vgl. BGH GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; BGHZ 85, 84, 95 - ADAC-Verkehrsrechtsschutz; BGH GRUR 1990, 371, 372 - Preiskampf).

    Sie kann aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände, insbesondere des Marktanteils und der Finanzkraft des Preisunterbieters, der Eigenart, Dauer, Häufigkeit und Intensität der Maßnahme sowie der Zahl, Größe und Finanzkraft der Mitbewerber, nur dann angenommen werden, wenn sich das Verhalten des Preisunterbieters kaufmännisch nur damit erklären lässt, dass auf diese Weise Mitbewerber aus dem Markt gedrängt werden und auf diese Weise auf längere Sicht auskömmliche Preise erzielt werden können (vgl. BGH GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 12.15).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Dieser steht es grundsätzlich frei, zu Zwecken der Werbung neu eintretenden Mitgliedern vorübergehend Sonderkonditionen anzubieten, die unter den auf das einzelne Mitglied entfallenden "Selbstkosten" der Gewerkschaft liegen (vgl. zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des gelegentlichen Verkaufs einer Ware unter Einstandspreis: BGH 31. Januar 1979 - I ZR 21/77 - NJW 1979, 2611, zu I 2 der Gründe; 6. Oktober 1983 - I ZR 39/83 - NJW 1984, 1618, zu II 4 a der Gründe).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Das aber ist mit § 1 UWG nicht zu vereinbaren, wie der Senat in anderem Zusammenhang wiederholt entschieden hat (vgl. BGHZ 51, 236, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGHZ 81, 291, 295 - Bäckerfachzeitschrift; GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis).
  • LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13

    Rechtsanwalt darf mit kostenloser Ersteinschätzung werben

    Dies gilt auch für Fälle, in denen die Anlockwirkung von einem Dumping-Preis ausgeht (grundlegend BGH, Urteil vom 31.01.1979 - I ZR 21/77 - Rn. 16).Unlauter ist eine derartige Preisgestaltung erst dann, wenn sie mit der Zielsetzung erfolgt, den Wettbewerber zu verdrängen oder gar zu vernichten, wofür hier nichts ersichtlich ist.
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    kurzfristig und aus besonderem Anlaß - kostenunterschreitende Preise anbietet, um unter Mißachtung kaufmännischer Kalkulationsgrundsätze Mitbewerber vom Markt zu verdrängen (RGZ 134, 342, 350 ff. - Benrather Tankstelle; Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; Urt. v. 10.12.1985 KZR 22/85, BGHZ 96, 337, 347 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] = GRUR 1986, 397, 399 - Abwehrblatt II; Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87, WRP 1989, 468, 469 - Preiskampf).

    Es ist wettbewerbsrechtlich auch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn im Preiswettbewerb vorübergehend einzelne Artikel unter Einstandspreis abgegeben werden (BGH, Urt. v. 6.1.1960 I ZR 7/59, GRUR 1960, 331, 334 - Schleuderpreise; Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I) oder das Unternehmen während der Anlaufphase (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1985 - KZR 22/85, GRUR 1986, 397, 400 - Abwehrblatt II) oder in einer Phase der Bedrängung zur Auslastung des Betriebs (vgl. RG GRUR 1936, 138, 141 - Putztuchwäscherei) nicht kostendeckend arbeitet.

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Denn das Unterbieten des Konkurrenzpreises stellt - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - für sich genommen keine unbillige Behinderung dar, sondern ist im Gegenteil ein wesentliches Element gesunden Wettbewerbs (vgl. BGH GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Das Unterbieten des Konkurrenzpreises stellt für sich genommen keine unbillige Behinderung dar, sondern ist wesentliches Element gesunden Wettbewerbs (BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 323 - Verkauf unter Einstandspreis I; BGHZ 96, 337, 346 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 155/87, GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis).
  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 6 U 195/02

    Unlauterer Wettbewerb: Wettbewerbswidrigkeit der dauerhaften Unterbietung von

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Hamburg, 20.11.2003 - 3 W 127/03

    "Verkäufe unter Einstandspreis"

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/06

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

  • LG Düsseldorf, 30.01.2014 - 4b O 65/13
  • OLG Köln, 25.10.2007 - 6 W 158/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • BGH, 28.02.1985 - I ZR 174/82

    "Abwehrblatt"; Preisunterbietungen im Wettbewerb zwischen Anzeigenblättern

  • BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83

    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 76/78

    Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich

  • OLG München, 08.10.1996 - 29 U 2209/96

    Streit über die Wettbewerbswidrigkeit einer Billigpreisaktion; Freiheit der

  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 71/81

    Ruf- und Absatzschädigung des Herstellers und seines Markenartikels durch Verkauf

  • OLG Dresden, 25.03.1997 - 14 U 1749/96

    Angebot "Handy für 1 DM" als Wettbewerbsverstoß

  • OLG Naumburg, 27.08.1996 - 9 U 125/96

    Preisreduktion für eine 14tägig erscheinende Fernsehzeitschrift; Nicht

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