Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23154
BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19 (https://dejure.org/2020,23154)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - I ZR 214/19 (https://dejure.org/2020,23154)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - I ZR 214/19 (https://dejure.org/2020,23154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchern Verletzung des Unternehmenskennzeichens "AERO"; Anspruch auf Einwilligung in die Teillöschung der Wortmarke "AERO" und Freigabe des Domainnamens "aero.de"; Zeitliche und örtliche Reichweite eines Schutzrechts

  • rewis.io

    Gewährung rechtlichen Gehörs: Versehentliche Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchern Verletzung des Unternehmenskennzeichens "AERO"; Anspruch auf Einwilligung in die Teillöschung der Wortmarke "AERO" und Freigabe des Domainnamens "aero.de"; Zeitliche und örtliche Reichweite eines Schutzrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Elektronisch eingereichter Schriftsatz versehentlich übergangen: Gehörsverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Kenntnisnahme eines Schriftsatzes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19
    Eine Gehörsrechtsverletzung ist auch dann gegeben, wenn ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz lediglich versehentlich unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 62, 347, 352 [juris Rn. 19], mwN; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 14).

    aa) Nimmt ein Berufungsgericht die Stellungnahme einer Partei zu seinem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt nicht zur Kenntnis, ist eine entscheidungserhebliche Gehörsrechtsverletzung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit dem Hinweisbeschluss auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass der dort vertretene Rechtsstandpunkt fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 6; zur Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - I ZB 61/19, juris Rn. 18; BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).

  • BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19

    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19
    aa) Nimmt ein Berufungsgericht die Stellungnahme einer Partei zu seinem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt nicht zur Kenntnis, ist eine entscheidungserhebliche Gehörsrechtsverletzung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit dem Hinweisbeschluss auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass der dort vertretene Rechtsstandpunkt fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 6; zur Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - I ZB 61/19, juris Rn. 18; BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19
    Eine Gehörsrechtsverletzung ist auch dann gegeben, wenn ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz lediglich versehentlich unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 62, 347, 352 [juris Rn. 19], mwN; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 14).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19
    aa) Nimmt ein Berufungsgericht die Stellungnahme einer Partei zu seinem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt nicht zur Kenntnis, ist eine entscheidungserhebliche Gehörsrechtsverletzung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit dem Hinweisbeschluss auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass der dort vertretene Rechtsstandpunkt fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 6; zur Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - I ZB 61/19, juris Rn. 18; BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 79/19

    Wie wird die Frist durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt?

    Hierbei handelt es sich um gerichtsinterne Vorgänge, die für den Zeitpunkt des Eingangs des Dokuments nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, Rn. 12; vom 28. Mai 2020 - I ZR 214/19, Rn. 7; Bacher, aaO).
  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 946/20

    Beruhen einer Entscheidung auf der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Dabei ist unerheblich, dass das am 25. Mai 2020 per Fax auf der Geschäftsstelle eingegangene Schreiben erst nach Erlass des Zurückweisungsbeschlusses am 10. Juni 2020 vorgelegt worden ist (vgl. dazu BVerfGE 62, 347 [juris Rn. 19]; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 214/19, juris Rn. 8; jeweils mwN).

    Weiter darf nicht ausgeschlossen werden können, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung einer - dann innerhalb der verlängerten Frist abgegebenen - Stellungnahme zu seinem Hinweisbeschluss zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Januar 2019 - VI ZR 428/17, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - I ZR 214/19, juris Rn. 9 f.).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Soweit die Beklagte zunächst auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom18. November 2021 (Az. I ZR 214/19 - Gewinnspielwerbung II) rekurriert, lag dem dort zu beurteilenden Sachverhalt eine abweichende Werbeaktion - ein Gewinnspiel - zugrunde.

    Sollten die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 18. November 2021 (Az. I ZR 214/19) unter Randnummer 69 dahingehend zu verstehen sein, dass Art. 7 Abs. 1 HWG nur insoweit keine Anwendung findet, als die Vorschrift gegen die Warenverkehrsfreiheit verstößt, ist der Senat der Auffassung, dass die hier streitgegenständlichen "Rabatt"-Maßnahmen von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 (Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) erfasst werden und nicht mit der Werbemaßnahme vergleichbar ist, die Gegenstand des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2021 war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht