Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1229
BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 431 Abs 1 HGB, § 449 Abs 2 S 2 HGB, Art 23 Abs 3 CMR
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Transportversicherers auf Schadenersatz gegen den Frachtführer wegen Verlusts von Transportgut; Mitverschulden des Transportversicherers wegen Unterlassens eines Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Beurteilung des Vorliegens eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höchstbetragshaftung des Frachtführers bei Verlust des Transportguts

  • tis-gdv.de

    HGB, Organisationsverschulden, ungewöhnlich hoher Schaden, Schaden

  • rabüro.de

    Zur Bestimmung der Höchstbetragshaftung eines Frachtführers

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • ra.de
  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Zehnfacher Betrag des Haftungshöchstbetrags nach § 431 Abs. 1 HGB als ungewöhnlich hoher Schaden i. S. v. § 254 Abs. 2 S. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Transportversicherers auf Schadenersatz gegen den Frachtführer wegen Verlusts von Transportgut; Mitverschulden des Transportversicherers wegen Unterlassens eines Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Beurteilung des Vorliegens eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Transportrecht: Beschränkung der Höchstbetragshaftung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Transportrecht: Fehlender Hinweis auf Höchstbetragshaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstbetragshaftung beim Verlust von Transportgut

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kriterien für einen ungewöhnlich hohen Schaden

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuch und Rücktritt: Warnpflicht

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue magische Grenze des Transportrechtes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 909
  • MDR 2010, 510
  • NZV 2010, 297 (Ls.)
  • VersR 2010, 928
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Sehen die Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen eines Frachtführers keine Regelung für seine Höchstbetragshaftung im Fall des Verlusts des Transportguts vor, liegt es im Regelfall nahe, für die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB droht, von dem zehnfachen Betrag der Haftungsbegrenzung nach § 431 Abs. 1 HGB, Art. 23 Abs. 3 CMR auszugehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 1. Dezember 2005, I ZR 31/04, NJW 2006, 1426 = TranspR 2006, 212).

    Da es insoweit maßgeblich auf die Sicht des Schädigers ankommt, ist vor allem von Bedeutung, in welcher Höhe dieser, soweit er die Möglichkeit einer vertraglichen Disposition hat, Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschließen bemüht ist (BGH, Urt. v. 1.12.2005 - I ZR 31/04, NJW 2006, 1426 Tz. 28 = TranspR 2006, 212 m.w.N.).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    b) Die vom Berufungsgericht vorgenommene Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage des Mitverschuldens der Klägerin betrifft schon deshalb einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs und ist daher wirksam, weil das Berufungsgericht bei Erlass eines Grundurteils die Frage des Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 BGB dem Nachverfahren über den Betrag hätten vorbehalten können (BGHZ 76, 397, 399 f.).

    Dass es tatsächlich kein Grundurteil erlassen hat, ist unerheblich (BGHZ 76, 397, 399).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Mit Recht hat es zudem angenommen, im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR könne sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben, dass der Geschädigte es unterlassen habe, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder gekannt habe noch habe kennen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 314 f. = VersR 2006, 814; Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 122 = VersR 2006, 953).

    Daran wird der Schädiger jedoch gehindert, wenn er keine Kenntnis von der Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hat (BGH TranspR 2005, 311, 314 f.; BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 95/03, TranspR 2006, 210, 211).

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03

    Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Daran wird der Schädiger jedoch gehindert, wenn er keine Kenntnis von der Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hat (BGH TranspR 2005, 311, 314 f.; BGH, Urt. v. 15.12.2005 - I ZR 95/03, TranspR 2006, 210, 211).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen ist daher unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 2/04, TranspR 2006, 451, 452 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen ist daher unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 2/04, TranspR 2006, 451, 452 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Eine Beschränkung der Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen ist daher unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 2/04, TranspR 2006, 451, 452 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2007 - 18 U 200/06
    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf TranspR 2008, 33) der Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten in vollem Umfang stattgegeben.
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04

    Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust des Gutes zwar zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, selbst wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, Urt. v. 3.5.2007 - I ZR 109/04, TranspR 2007, 405 Tz. 32 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07
    Mit Recht hat es zudem angenommen, im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR könne sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben, dass der Geschädigte es unterlassen habe, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder gekannt habe noch habe kennen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 95/01, TranspR 2005, 311, 314 f. = VersR 2006, 814; Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 122 = VersR 2006, 953).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. etwa Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8; Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 4; BGH, Urteile vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 7; vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, NJW-RR 2010, 909 Rn. 13 f., jeweils mwN).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13

    Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt;

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. etwa Senatsurteile vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, VersR 2014, 381 Rn. 60; Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 4; BGH, Urteile vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 7; vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, NJW-RR 2010, 909 Rn. 13 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter;

    Damit ist vor allem von Bedeutung, in welcher Höhe der Schädiger, soweit er die Möglichkeit einer vertraglichen Disposition hat, Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschließen bemüht ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, TranspR 2010, 189 Rn. 21).

    Angesichts der Haftungsbegrenzung in § 431 Abs. 1 HGB erscheint es naheliegend, im Frachtrecht die Gefahr eines besonders hohen Schadens im Sinne von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Regelhaftung gemäß § 431 Abs. 1 HGB übersteigt, sofern die Parteien des Beförderungsvertrags hinsichtlich der Höchstsumme der Frachtführerhaftung keine Vereinbarung getroffen haben (vgl. BGH, TranspR 2010, 189 Rn. 27).

    Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, dass der Haftungshöchstbetrag zum Zweck dieses Vergleichs nicht gemäß § 431 Abs. 4 Satz 2 HGB anhand des Werts eines Sonderziehungsrechts am Tag der Übernahme der Fracht durch die Beklagte zu berechnen ist, sondern anhand des Werts am Tag der Auftragserteilung (vgl. BGH, TranspR 2010, 189 Rn. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht