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   BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03   

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https://dejure.org/2006,954
BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03 (https://dejure.org/2006,954)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Unterbindung der gerichtlichen Prüfung eines Anspruchs durch Unterlassungsklage; Hinreichende Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Bestehen von Ansprüchen aus ...

  • info-it-recht.de

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und wettbewerbswidrige Anschwärzung (Unbegründete Abnehmerverwarnung)

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 8; ; BGB § 823 Ai; ; BGB § 1004

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 8; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 8 ; BGB § 823 § 1004
    "Unbegründete Abnehmerverwarnung"; Anspruch des Herstellers oder Lieferanten auf Unterlassung einer unberechtigten Verwarnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1432
  • ZIP 2005, 1690
  • MDR 2006, 1006
  • GRUR 2006, 433
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Einem gegen den Verwarner gerichteten Unterlassungsanspruch, mit dem der Hersteller oder Lieferant die unberechtigte außer- oder vorgerichtliche Verwarnung seiner Abnehmer verhindern will, steht das prozessuale Privileg, das Bestehen eines behaupteten Anspruchs aus einem Schutzrecht gerichtlich klären zu lassen, nicht entgegen (Fortführung des Beschlusses des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    In diesem Umfange ginge er zu weit, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gerichtliche Prüfung eines (auch nur vermeintlich bestehenden) Anspruchs nicht durch eine Unterlassungsklage unterbunden werden kann (Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882, 884 f. = WRP 2005, 1408 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für BGHZ 164, 1 vorgesehen; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, m.w.N.).

    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.

    Auf die außer- oder vorgerichtliche Abmahnung kann die Privilegierung der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes dagegen wegen der mit der unberechtigten Verwarnung verbundenen, gegenüber einem gerichtlichen Vorgehen erheblich größeren Gefahren für den Schutzrechtsinhaber nicht übertragen werden (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).

    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Dem Interesse der Beklagten, zur Verteidigung ihrer Markenrechte und zur Aufrechterhaltung ihres Vertriebssystems gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, deren Lieferanten sie nicht kennt, steht das Interesse der Klägerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs (vgl. dazu BGHZ 66, 388, 393 f.; BGH, Beschl. v. 10.12.2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041, m.w.N.) in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGHZ 14, 286, 292 - Farina Belgien).
  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63

    Schutz des allgemeinen Erfindungsgedanken mangels erforderlicher Erfindungshöhe -

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1, § 1004 BGB Ansprüche auf Schadensersatz (BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 885 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) und auf Unterlassung (vgl. BGHZ 14, 286, 290 f. - Farina Belgien; BGH, Urt. v. 11.1.1966 - Ia ZR 135/63, GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II) begründen kann.
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 336 = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Frage, ob sich die Rechtswidrigkeit schon daraus ergibt, dass die Verwarnungen unberechtigt waren (in diesem Sinne BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233), oder ob sie erst aufgrund einer Abwägung der im Einzelfall gegenüberstehenden Interessen und Güter festgestellt werden kann, weil es sich, so auch das Berufungsgericht, bei dem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb um einen offenen Tatbestand handelt, kann dahingestellt bleiben (zur Interessenabwägung im Hinblick auf die Privilegierung gerichtlicher Verfahren vgl. BGH - GSZ - GRUR 2005, 882, 884 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, Umdruck S. 8 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 193/97

    "stüssy II"; Geltendmachung von Markenverletzungen in einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    Die Beklagte hat wegen der durch ihr Vertriebssystem begründeten Gefahr der Abschottung der Märkte auch grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass die betreffenden Waren von dem Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 23.10.2003 - I ZR 193/97, GRUR 2004, 156, 158 = WRP 2004, 243 - stüssy II).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
    In diesem Umfange ginge er zu weit, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die gerichtliche Prüfung eines (auch nur vermeintlich bestehenden) Anspruchs nicht durch eine Unterlassungsklage unterbunden werden kann (Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 15.7.2005 - GSZ 1/04, GRUR 2005, 882, 884 f. = WRP 2005, 1408 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, für BGHZ 164, 1 vorgesehen; BGH, Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 589 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15

    Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien

    Die ernsthafte und greifbare Möglichkeit einer zukünftigen Begehung der konkreten Verletzungshandlung in gleicher oder im Kern gleicher Form wird aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Verletzungshandlung vermutet (zur ständigen Rechtsprechung einer tatsächlichen Vermutung der Wiederholungsgefahr. BGH GRUR 1997, 379, 380- Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1997, 929, 930 - Herstellergarantie; BGH, GRUR 2004, 154, 156 - Farbmarkenverletzung II; BGH, GRUR 2006, 433, 435- Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • BGH, 01.02.2011 - I ZR 139/08

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 319 Abs. 1 ZPO

    67 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Tz. 20 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II) und Ansprüche auf Unterlassung begründen (vgl. BGH, Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433 Tz. 17 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • LG München I, 26.09.2017 - 33 O 19313/16

    Markenmäßige Nutzung eines Zeichens im Onlinehandel

    Die unbegründete Verwarnung von Abnehmern eines Lieferanten aus einem Markenrecht kann ebenso wie eine sonstige Schutzrechtsverwarnung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Ansprüche aus Schadensersatz und auf Unterlassung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht des Lieferanten an seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 -Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, BGH GRUR 1955, 150 -Farina Belgien und die zum Patentrecht ergangene Entscheidung BGH GRUR 1966, 386 - Wärmeschreiber II).

    Die Privilegierung der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes steht somit einem aus §§ 823 Abs. i, 1004 BGB hergeleiteten Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte Abnehmerverwarnungen nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (vgl BGH GRUR 2006, 433 -Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung und BGH GRUR 1955, 150 - Pahna Belgien).

    Denn auch bei Abwägung der im vorliegenden Fall widerstreitenden Belange ist wegen der überwiegenden schützenswerten Interessen der Klägerin die Rechtswidrigkeit zu bejahen: Dem Interesse der Beklagten, zur Verteidigung ihrer Markenrechte gegen (vermeintliche) Markenverletzungen durch Abnehmer vorzugehen, steht das Interesse der Klägerin gegenüber, einem unter Umständen sogar existenzgefährdenden Eingriff in ihre Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung von Ausschließlichkeitsrechten gegenüber ihren Abnehmern entgegenzutreten (so auch BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung mit Verweis auf BGH GRUR . 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 411).

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb folgende Unterlassungsanspruch ist -anders als ein etwaiger Schadensersatzanspruch -verschuldensunabhängig (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, Vor §§ 14 - 19d Rdnr. 414; Ströbele/Hacker/Hacker, MarkenG, 11. Auflage, § 14 Rdnr. 492; Palandt/Herrler, BGB, 76. Auflage, § 1004 Rdnr. 13; zum Schadensersatzanspruch etwa: BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung, Tz. 23; BGH GRUR 1974, 290 - maschenfester Strumpf, BGH GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II).

    Aus dem festgestellten rechtswidrigen Eingriff ergibt sich schließlich eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der erforderlichen Wiederholungsgefahr nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).

  • LG Düsseldorf, 31.07.2019 - 2a O 143/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen und Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen (BGH GRUR 2011, 152, Rz. 67 - Kinderhochstühle im Internet ; BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 2006, 432 Rz. 20 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II ; BGH GRUR 2006, 433 Rz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Bei der unberechtigten Abnehmerverwarnung ergibt sich die Unmittelbarkeit des Eingriffs in den Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Lieferanten schon daraus, dass sie dessen Absatz beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; BGH GRUR 1995, 150 - Farina Belgien ).

    Denn der abgemahnte Abnehmer wird häufig, zumal wenn er auf Konkurrenzprodukte oder andere Lieferanten ausweichen kann, geneigt sein, sich der Verwarnung zu beugen, um damit den mit einem Rechtsstreit verbundenen Nachteilen aus dem Wege zu gehen (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ; vgl. BGH NJW 2005, 3141 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte ).

    Bereits die darin liegende Gefahr stellt - unabhängig davon, ob sich der unberechtigt verwarnte Abnehmer fügt oder nicht - eine unmittelbare Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs des Herstellers und des Lieferanten dar (BGH GRUR 2006, 433; Rz. 18 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Die Beklagte hat die durch den Eingriff indizierte Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 2006, 433, Rz. 22 - Unbegründete Abnehmerverwarnung) nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt.

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

    Von einer Marktabschottung ist bei einem solchen Vertriebssystem etwa auszugehen, wenn es den ausgewählten Vertriebspartnern vertraglich untersagt ist, ihre Produkte an Zwischenhändler außerhalb des Vertriebssystems zu verkaufen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, GRUR 2006, 433, Rn. 21 = WRP 2006, 579 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2009 - 2 U 11/09

    Schutzrechtsverwarnung: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter

    c) Erweist sich aufgrund dessen die Schutzrechtsverwarnung als unberechtigt, so steht der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu, weil die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, wie der Große Senat für Zivilsachen klargestellt hat (GRUR 2005, 882, 883 f.), einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch des Lieferanten und nicht nur des Herstellers darstellt (s. ferner BGH GRUR 2006, 433 Tz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung - und BGH GRUR 2006, 219 Tz. 14 - Detektionseinrichtung II).

    (1) Nach herkömmlicher, ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entsprechender Auffassung ergibt sich die Rechtswidrigkeit schon daraus, dass die Verwarnung unberechtigt war (Nachweise bei BGH GRUR 2006, 433 Tz. 20 - Unbegründete Abnehmerverwarnung), doch hat der I. Zivilsenat neuerdings offen gelassen, ob hieran festzuhalten ist oder ob nicht - statt eine per-se-Rechtswidrigkeit anzunehmen - wie auch sonst eine Prüfung der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch umfassende Interessenabwägung vorzunehmen ist (BGH ebenda sowie ferner GRUR 2006, 432 - Tz. 24 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II.).

    Angesichts der Gefahren der Abnehmerverwarnung ist dem zuletzt genannten Interesse der Vorzug zu geben (BGH GRUR 2006, 433 - Tz. 21), zumal es sich vorliegend "nur" um einen ergänzenden Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG handelt, bei dem ähnlich wie bei ungeprüften Schutzrechten strengere Anforderungen zu stellen sind (hierzu BGH, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; Gloy/Loschelder-Hasselblatt, § 45 Rn. 121), und bei der besonders gefährlichen Abnehmerverwarnung ist ohnehin besondere Sorgfalt geboten (BGH, a.a.O., 337; Hasselblatt, a.a.O., § 45 Rn. 122).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 2 U 90/13

    Kosten der Abwehr einer unberechtigten Verwarnung

    Anspruchsberechtigt ist auch der Lieferant, dessen Abnehmer - rechtswidrig und schuldhaft - abgemahnt werden (BGH, GRUR 2006, 433 - unbegründete Abnehmerverwarnung).
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    (bb) Die mit einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung einhergehende Störung der betrieblichen Abläufe bei dem unmittelbar oder mittelbar von einer solchen Verwarnung Betroffenen, die sich in weitreichenden Entscheidungen betreffend die Fortsetzung oder Änderung der Produktion (bei der Herstellerverwarnung) oder betreffend den Vertrieb (bei der Abnehmerverwarnung) äußern und sich insbesondere im Falle der Abnehmerverwarnung nachteilig auf den Warenabsatz von Herstellern und Lieferanten auswirken kann (vgl. hierzu Wille in: Büscher, UWG, 2. Aufl. 2021, § 4 Nr. 4 Rn. 118), löst nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, unter dem Gesichtspunkt des Eingriffes in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB aus, sofern dieser Eingriff rechtswidrig ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, Rn. 67, juris - Kinderhochstühle im Internet; Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 17, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG; 40. Aufl. 2022, § 4 Rn. 4.180).

    Die Abnehmerverwarnung ist daher in besonderem Maße dazu geeignet, eine Störung bestehender Vertriebswege und Absatzbemühungen und einen unter Umständen existenzgefährdenden Eingriff in bestehende Kundenbeziehungen zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16, Rn. 92, juris - Ballerinaschuh; Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 20f, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 123/06, Rn. 17, juris - Fräsautomat; Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1-11, Rn. 16 nach juris - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; Wille in: Büscher, UWG, 2. Aufl. 2021, § 4 Nr. 4 Rn. 118 und 123; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 4 Rn. 4.180).

    Es liegt daher nahe, dass der Mitbewerber zunächst - gleichsam auf "Zuruf" - mit dem beanstandeten Angebot von der Nutzung der Internethandelsplattform ausgeschlossen wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 217/03, Rn. 21, juris - unbegründete Abnehmerverwarnung; Müller-Bidinger in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 4 Nr. 4 UWG (Stand: 24.02.2021), Rn. 237).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • OLG Frankfurt, 10.02.2022 - 6 U 126/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 U 95/14

    Verletzung einer Marke durch Neuetikettierung vom Markeninhaber selbst auf den

  • LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 4b O 130/08

    Patent

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2021 - 6 U 188/21

    Berechtigung einer Verletzungsmeldung an den Betreiber einer

  • LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 20 W 133/12

    Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

  • LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15

    Unterlassung der Behauptung der Räumungsverpflichtung durch Bewohner einer

  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 167/15

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 2 W 10/09

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2014 - 20 W 89/12

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren wegen Verletzung einer Marke

  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 3 U 107/18

    Verletzung von wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechten: Rechtswidrigkeit

  • LG Köln, 27.03.2015 - 14 O 60/15

    Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine

  • LG Köln, 21.04.2016 - 31 O 469/15
  • OLG München, 08.03.2012 - 29 U 3837/11

    Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Annahme einer Irreführung

  • LG Düsseldorf, 13.09.2016 - 4a O 134/15

    Spritzgussteil mit formschlüssigem Wechselbild

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