Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.06.2014

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   BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12   

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https://dejure.org/2014,13818
BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13818)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2014 - I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13818)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - I ZR 214/12, I ZR 215/12 und I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 UrhWahrnG, § 13 Abs 3 S 3 UrhWahrnG, § 16 Abs 4 S 3 UrhWahrnG
    Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages; tatsächliche Vermutung für die Angemessenheit einer vorbehaltlos 50 Jahre lang gezahlten und entgegengenommenen Vergütung sowie ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung i.R.e. Gesamtvertrages für die Nutzung des Repertoires der GVL in Tanzkursen (hier: öffentliche Wiedergabe der Musik von Künstlern auf Tonträgern in Tanzkursen)

  • rewis.io

    Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages; tatsächliche Vermutung für die Angemessenheit einer vorbehaltlos 50 Jahre lang gezahlten und entgegengenommenen Vergütung sowie ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Vergütung für die Musiknutzung in Tanzschulen - Erhöhung nicht überzeugend begründet

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Höhe von Zuschlägen auf die GEMA-Tarife für Tanzschulen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung der Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen - GEMA - GVL

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH verhandelt im Streit um neuen GVL-Gesamtvertrag

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tanzschulenmusik

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leistungsschutzrecht - Höherer Zuschlag bedarf guter Begründung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Festsetzung der Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages für die Nutzung des Repertoires der GVL in Tanzkursen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • Telepolis (Pressebericht, 21.06.2014)

    Konservenmusikanten dürfen von Tanzschulen keine 100%-Zuschläge auf GEMA-Tarif verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der GEMA und GVL Gebühren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrages für die Nutzung des Repertoires der GVL in Tanzkursen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12
    Nachdem sich die Parteien über den Abschluss eines solchen Gesamtvertrags nicht geeinigt hatten, konnte jeder Beteiligte - also nicht nur der nach § 12 UrhWG anspruchsberechtigte Beklagte, sondern auch die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN) - nach vorausgegangener Anrufung der Schiedsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 16 Abs. 1 UrhWG) vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht, also vor dem Oberlandesgericht München, Klage auf Festsetzung des Gesamtvertrags erheben (§ 16 Abs. 1 und 4 UrhWG).

    Sie kann vom Revisionsgericht - abgesehen von gerügten Verfahrensverstößen - nur darauf überprüft werden, ob das Oberlandesgericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat; das ist dann nicht der Fall, wenn das Oberlandesgericht den Begriff der Billigkeit verkannt oder die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN).

    aa) Es entspricht billigem Ermessen, wenn sich das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrags an früheren Tarifverträgen der Parteien über vergleichbare Nutzungen orientiert (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk).

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 162/11

    Covermount

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12
    Eine Vergütung darf nicht so hoch sein, dass die sich aus dem Beteiligungsgrundsatz ergebenden Erfordernisse zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten werden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - I ZR 162/11, GRUR 2013, 717 Rn. 40 = WRP 2013, 911 - Covermount, mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12
    Dies rechtfertigt es, der Klägerin, die nach der Beendigung des bisherigen Gesamtvertrags eine Erhöhung der Vergütung begehrt, die Darlegungs- und Beweislast für ihre Behauptung aufzuerlegen, die vereinbarte Vergütung sei von Anfang an unangemessen gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 41 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12
    Ein Berechtigter hat nach den Wahrnehmungsverträgen einen Anspruch gegen die Verwertungsgesellschaft, mit einem Anteil an ihren Einnahmen beteiligt zu werden, der den Erlösen entspricht, die durch die Auswertung seiner Rechte erzielt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119, 126 - PRO-Verfahren).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 214/12
    Eine Verwertungsgesellschaft hat bei der Gestaltung ihrer Tarife nach § 13 Abs. 3 Satz 3 UrhWG ferner zu berücksichtigen, ob und inwieweit ein Verwertungsvorgang auch von anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Verwertungsrechte betrifft, für deren Nutzung der Verwerter gleichfalls eine Vergütung zu entrichten hat (vgl. W. Nordemann in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl., § 13 UrhWG Rn. 11; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 13 UrhWG Rn. 21; vgl. allgemein zur Berücksichtigung des Umstands, dass ein Verwertungsvorgang mehrere Verwertungsrechte betrifft BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 43 - Filmmusik; Reinbothe in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 13 UrhWG Rn. 9; Zeisberg in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 13 UrhWG Rn. 11).
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   BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12   

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https://dejure.org/2014,13900
BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13900)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2014 - I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13900)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - I ZR 220/12 (https://dejure.org/2014,13900)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 UrhWahrnG, § 16 UrhWahrnG
    Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für Tanz- und Ballettschulen; Darlegungs-und Beweislast der Verwertungsgesellschaft für Unangemessenheit der Vergütung im bisherigen Gesamtvertrag; Verteilung der Vergütung ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Vergütung für die Nutzung des musikalischen Repertoires durch einen Tanzlehrerverband durch die GEMA

  • online-und-recht.de

    Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für Tanz- und Ballettschulen; Darlegungs-und Beweislast der Verwertungsgesellschaft für Unangemessenheit der Vergütung im bisherigen Gesamtvertrag; Verteilung der

  • rewis.io

    Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für Tanz- und Ballettschulen; Darlegungs-und Beweislast der Verwertungsgesellschaft für Unangemessenheit der Vergütung im bisherigen Gesamtvertrag; Verteilung der Vergütung ...

  • ra.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Vergütung für die Nutzung des musikalischen Repertoires durch einen Tanzlehrerverband durch die GEMA

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Vergütung für die Nutzung des musikalischen Repertoires durch einen Tanzlehrerverband durch die GEMA

  • Telepolis (Pressebericht, 21.06.2014)

    Konservenmusikanten dürfen von Tanzschulen keine 100%-Zuschläge auf GEMA-Tarif verlangen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzschulen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 581
  • GRUR-RR 2015, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12
    Nachdem sich die Parteien über den Abschluss eines solchen Gesamtvertrags nicht geeinigt hatten, konnte jeder Beteiligte - also nicht nur der nach § 12 UrhWG anspruchsberechtigte Beklagte, sondern auch die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN) - nach vorausgegangener Anrufung der Schiedsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 16 Abs. 1 UrhWG) vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht, also vor dem Oberlandesgericht München, Klage auf Festsetzung des Gesamtvertrags erheben (§ 16 Abs. 1 und 4 UrhWG).

    Sie kann vom Revisionsgericht - abgesehen von gerügten Verfahrensverstößen - nur darauf überprüft werden, ob das Oberlandesgericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat; das ist dann nicht der Fall, wenn das Oberlandesgericht den Begriff der Billigkeit verkannt oder die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN).

    aa) Es entspricht billigem Ermessen, wenn sich das Oberlandesgericht bei der Festsetzung einer Vergütung im Rahmen eines Gesamtvertrags an früheren Gesamtverträgen der Parteien über vergleichbare Nutzungen orientiert (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12
    Dies rechtfertigt es, der Klägerin, die nach der Beendigung des bisherigen Gesamtvertrags eine Erhöhung der Vergütung begehrt, die Darlegungs- und Beweislast für ihre Behauptung aufzuerlegen, die vereinbarte Vergütung sei von Anfang an unangemessen gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 41 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 34/12

    Runes of Magic - Wettbewerbsverstoß: Unzulässigkeit der an Kinder gerichteten

    Auszug aus BGH, 18.06.2014 - I ZR 220/12
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81; Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 34/12, GRUR 2014, 298 Rn. 14 = WRP 2014, 164 - Runes of Magic).
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