Rechtsprechung
   BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50649
BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17 (https://dejure.org/2018,50649)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2018 - I ZR 224/17 (https://dejure.org/2018,50649)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - I ZR 224/17 (https://dejure.org/2018,50649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München für die Frage nach dem Bestehen von Auskunfts- und Meldeansprüchen nach §§ 54e und 54f UrhG als klärungsbedürftige Rechtsfrage; Bestimmung des Gerichtsstands der negativen Feststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84

    Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17
    Da Land- und Berufungsgericht die Klage als unzulässig abgewiesen haben, ist der Rechtsstreit in der Revisionsinstanz nur in diesem Umfang angefallen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1985 - III ZR 33/84, NJW 1986, 2765, 2766 f. [juris Rn. 64]).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17
    Die Vorschrift des § 545 Abs. 2 ZPO gilt - mit Ausnahme der internationalen Zuständigkeit - für alle Fragen der Zuständigkeit, also auch für die Frage der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit nach § 129 Abs. 1 VGG (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - I ZR 93/15, WRP 2017, 179 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 50/16

    Gerichtsstand bei Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag: Übernahme der

    Auszug aus BGH, 31.10.2018 - I ZR 224/17
    Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Beurteilung der Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht bestätigt und die Revision zur Klärung der Zuständigkeitsfrage zugelassen hat (BGH, Urteil vom 23. November 2016 - IV ZR 50/16, NJW 2017, 393 Rn. 9 mwN).
  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Der Ansatz, dass der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage sich regelmäßig danach bestimmt, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, wurde zudem ausdrücklich vom Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt (siehe BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 224/17, juris Rn. 15, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2021 - 9 U 79/20, juris Rn. 32, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25.01.2023 - 1 U 45/22, juris Rn. 48).
  • OLG Bremen, 08.06.2021 - 1 U 24/21

    Zur Darlegungs- und Beweislast für eine Verbrauchereigenschaft bei einem

    Die Ansicht, dass der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage sich regelmäßig danach bestimmt, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, entspricht nicht nur der nahezu einheitlichen Auffassung der Oberlandesgerichte, sondern ist auch ausdrücklich vom Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt worden (siehe BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 224/17, juris Rn. 15, NJOZ 2019, 1265).
  • OLG Bremen, 25.01.2023 - 1 U 45/22

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen des

    Der Senat hat bereits in anderer Sache festgestellt (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.06.2021 - 1 U 24/21, juris Rn. 31, MDR 2021, 1120; Urteil vom 24.11.2021 - 1 U 19/21, n.v.), dass die Ansicht, dass der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage sich regelmäßig danach bestimmt, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre, nicht nur der nahezu einheitlichen Auffassung der Oberlandesgerichte entspricht, sondern auch ausdrücklich vom Bundesgerichtshof in seiner jüngeren Rechtsprechung bestätigt worden ist (siehe BGH, Urteil vom 31.10.2018 - I ZR 224/17, juris Rn. 15, NJOZ 2019, 1265).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2021 - 9 U 79/20

    Widerruf eines Darlehensvertrages; Örtliche Zuständigkeit für eine negative

    Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage bestimmt sich regelmäßig danach, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben ist (vgl. BGH, Urt. v. 31. Okt. 2018, I ZR 224/17, NJOZ 2019, 1265 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2023 - 9 U 58/22
    Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage bestimmt sich regelmäßig danach, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben ist (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.2018, Az. I ZR 224/17, Rn. 15 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht